Heizkosten-Check
Abrechnung hochladen und kostenlos sehen, wo Ihr Verbrauch grob steht – per Ampel. Für 29 € erhalten Sie die vollständige Auswertung: Ihren genauen Kennwert, was Sie ohne Kosten sparen können (in Euro), die Prüfung Ihrer Abrechnung und – als Eigentümer – unsere Empfehlung mit passenden Förderungen. Mit PDF-Bericht.
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Mehr Hintergrund: Heizkostenabrechnung prüfen: Fristen, Fehler, Rechte · Heizkosten senken ohne Sanierung · Fördermittelservice für Eigentümer
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss sie Ihnen zugehen – entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum auf der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben muss er trotzdem auszahlen.
Mindestens 50 und höchstens 70 % (§ 7 Heizkostenverordnung). In bestimmten älteren, mit Öl oder Gas beheizten Gebäuden sind 70 % vorgeschrieben. Wird gar nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, dürfen Mieter ihren Anteil um 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).
Sind fernablesbare Geräte eingebaut, haben Sie Anspruch auf eine monatliche Verbrauchsinformation (§ 6a HeizkostenV). Ältere, nicht fernablesbare Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Fehlen Fernablesbarkeit oder die Verbrauchsinformation, ist eine Kürzung um 3 % möglich (§ 12 HeizkostenV).
Bei Erdgas, Heizöl und anderen CO₂-bepreisten Brennstoffen werden die CO₂-Kosten nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz zwischen Mieter und Vermieter geteilt – je schlechter das Gebäude, desto höher der Anteil des Vermieters (0 bis 95 %, zehn Stufen nach kg CO₂ je m² und Jahr). Fehlt die Aufteilung in der Abrechnung, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen.
Ihre letzte Heizkostenabrechnung als PDF oder Foto – oder die Werte von Hand: Wohnfläche, Verbrauch in kWh und Heizkosten. Die kostenlose Ampel sehen Sie sofort; Fristen und CO₂-Aufteilung können wir nur prüfen, wenn sie in der Abrechnung stehen.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr, Stand 13.10.2026 (BGB, Heizkostenverordnung, CO₂-Kostenaufteilungsgesetz).
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