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Förderung · Heizkosten

Heizkostenabrechnung prüfen 2026: Fristen, typische Fehler und Ihre Rechte

Stand 2026-10-10 · 4 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Die Heizkostenabrechnung ist da – und die Nachzahlung ist höher als gedacht? Prüfen lohnt sich. Viele Abrechnungen enthalten formale Fehler, falsch verteilte Kosten oder fehlende Angaben. Diese Punkte sollten Sie in wenigen Minuten checken.

1. Ist die Abrechnung rechtzeitig gekommen?

Als Mieterin oder Mieter muss Ihnen die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Endete der Zeitraum am 31.12.2025, ist der Stichtag also der 31.12.2026. Kommt die Abrechnung später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen – es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben müssen Sie trotzdem bekommen.

Einwände gegen eine Abrechnung können Sie bis zwölf Monate nach Zugang erheben.

2. Wird richtig nach Verbrauch verteilt?

Nach der Heizkostenverordnung müssen in der Regel 50 bis 70 % der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Wohnfläche (§ 7 HeizkostenV). Schauen Sie in der Abrechnung nach dem Verteilerschlüssel.

Wird gar nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, dürfen Mieter ihren Anteil um 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).

3. Sind die CO₂-Kosten aufgeteilt?

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten für Gas und Heizöl nach einem Stufenmodell (CO₂-Kostenaufteilungsgesetz): Je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter – bis zu 95 %. Die Abrechnung muss den CO₂-Ausstoß und die Aufteilung ausweisen. Fehlt die Aufteilung, dürfen Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

4. Passt Ihr Verbrauch zum Gebäude?

Rechnen Sie Ihren Verbrauch auf die Fläche um. Als grobe Orientierung (Kennwert wie im Verbrauchsausweis):

  • unter 100 kWh/m² im Jahr: guter Bereich
  • 100 bis 160 kWh/m²: mittlerer Bereich – hier lässt sich meist ohne Investition sparen
  • über 160 kWh/m²: hoch – hier steckt viel Potenzial

Ein Sprung gegenüber dem Vorjahr kann am Wetter liegen, aber auch an Ablesefehlern oder Schätzungen. Steht in der Abrechnung „geschätzt“ statt „abgelesen“, lohnt eine Nachfrage.

5. Stimmt der Preis?

Vergleichen Sie den Preis je Kilowattstunde mit dem Durchschnitt. Liegt er deutlich darüber, lohnt sich bei eigener Heizung ein Tarifwechsel. In Mehrfamilienhäusern können Sie die Verwaltung auf den Einkaufspreis ansprechen – er wird auf alle umgelegt.

6. Ihre Rechte als Mieter

  • Belegeinsicht: Sie dürfen die Rechnungen und Ablesebelege einsehen, die der Abrechnung zugrunde liegen.
  • Monatliche Verbrauchsinformation: Bei fernablesbaren Zählern haben Sie Anspruch auf eine monatliche Verbrauchsinformation (§ 6a HeizkostenV). Damit sehen Sie Ihren Sparerfolg sofort.

Schnell geprüft statt lange gerechnet

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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Quelle: § 556 Abs. 3 BGB; Heizkostenverordnung (§§ 6a, 7, 12 HeizkostenV); Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)