Zum Inhalt springen
Förderung · Wallbox & Ladeinfrastruktur

E-Auto als Stromspeicher nutzen: Was 2026 schon geht

Stand 2026-10-28 · 4 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Kurz gesagt: Ihr E-Auto kann seit 2026 rechtlich wie ein Batteriespeicher behandelt werden und Ihr Haus mit Strom versorgen. Technisch und wirtschaftlich klappt das aber nur, wenn Auto, Wallbox und Hersteller-Freigabe zusammenpassen – und am meisten bringt es mit eigener Photovoltaikanlage.

Drei Varianten: V2L, V2H, V2G

  • V2L (Vehicle-to-Load): Das Auto versorgt einzelne Geräte über eine Steckdose am Fahrzeug – praktisch beim Camping oder auf der Baustelle, für das Haus aber nicht relevant.
  • V2H (Vehicle-to-Home): Die Autobatterie speist ins eigene Hausnetz. Tagsüber lädt die Photovoltaikanlage das Auto, abends versorgt das Auto Kühlschrank, Licht und Wärmepumpe.
  • V2G (Vehicle-to-Grid): Das Auto gibt Strom ins öffentliche Netz ab und wird über einen Stromanbieter vermarktet – Laden bei billigem Strom, Abgabe bei teurem.

Warum das Auto ein starker Speicher ist

Ein typischer Hausspeicher hat 5 bis 15 kWh. Eine E-Auto-Batterie fasst meist 40 bis 80 kWh. Ein Einfamilienhaus braucht rund 10 kWh Strom pro Tag. Schon ein Teil der Autobatterie deckt also den Abend und die Nacht – und es bleibt genug Reichweite für den nächsten Tag.

Was sich 2026 geändert hat

  • Keine doppelten Netzentgelte mehr: Seit 1. Januar 2026 wird zwischengespeicherter Strom im E-Auto wie Strom in einem stationären Speicher behandelt. Netzentgelte fallen nur einmal an. Genau das hat bidirektionales Laden bisher unwirtschaftlich gemacht.
  • Einfachere Messung: Die Bundesnetzagentur hat mit den Messkonzepten für Speicher (MiSpeL) ab 2026 virtuelle Lösungen ermöglicht – ein zweiter Stromzähler ist nicht mehr zwingend nötig.
  • Offen bleibt die Stromsteuer bei V2G: Für Strom, der ins öffentliche Netz zurückfließt, ist die Doppelbelastung noch nicht vollständig beseitigt. Für V2H im eigenen Haus spielt das praktisch keine Rolle.

Was Sie dafür brauchen

  1. Ein freigegebenes Fahrzeug: Das Auto muss die Entladung technisch unterstützen und der Hersteller muss sie freischalten. Viele Modelle können es grundsätzlich, die Freigabe kommt oft erst per Software-Update.
  2. Eine bidirektionale Wallbox: Normale Wallboxen können nur laden. Für V2H und V2G brauchen Sie eine bidirektionale Wallbox, meist als DC-Gerät. Sie kostet deutlich mehr als eine normale Wallbox, oft mehrere tausend Euro.
  3. Ein Energiemanagement: Es entscheidet, wann geladen und wann entladen wird – abhängig von Sonne, Hausverbrauch, Strompreis und Ihrer Abfahrtszeit.
  4. Einen Blick in die Garantie: Viele Hersteller begrenzen in den Garantiebedingungen die Strommenge, die für V2H oder V2G aus der Batterie entnommen werden darf.

Welche Angebote es gibt (Stand Herbst 2026)

Als erstes bestellbares Komplettpaket mit V2G gilt in Deutschland der BMW iX3 der Neuen Klasse zusammen mit E.ON. Volkswagen will mit der Ladetochter Elli für ID.-Modelle im vierten Quartal 2026 nachziehen. Weitere Hersteller kündigen Freigaben an – die Liste ändert sich laufend, deshalb vor dem Kauf immer beim Hersteller nachfragen.

Lohnt sich das?

Nach Berechnungen von Agora Verkehrswende (Basis FfE) liegt der Vorteil für V2H mit Photovoltaik bei rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Wer V2H mit Stromhandel über V2G kombiniert, kann mit Photovoltaik und dynamischem Tarif auf 300 bis 1.800 Euro pro Jahr kommen. Ohne eigene Solaranlage ist V2H kaum wirtschaftlich.

Unsere Einschätzung: Wer ohnehin ein neues E-Auto kauft und eine Photovoltaikanlage hat, sollte heute schon auf ein entladefähiges Fahrzeug und eine vorbereitete Elektroinstallation achten. Eine bidirektionale Wallbox allein für ein altes Fahrzeug ohne Freigabe nachzurüsten, rechnet sich derzeit nicht.

Förderung

Einen Zuschuss für die private Wallbox gibt es 2026 nicht – auch nicht für bidirektionale Geräte. Ob sich Photovoltaik und Speicher an Ihrem Haus über Förderkredite finanzieren lassen, prüfen Sie am besten im Gesamtpaket.

Photovoltaik, Speicher und E-Auto rechnen sich am besten im Gesamtpaket. Prüfen Sie, welche Förderkredite für Ihr Haus infrage kommen.

Fördercheck starten →
Quelle: Bundesnetzagentur (MiSpeL), EnWG-Novelle 2025, § 5a StromStG, Agora Verkehrswende 2025 / FfE 2024

Welche Förderung gilt für Ihr Haus?

Kurz-Check als PDF: Förderrahmen, was im Angebot stehen muss und die richtige Reihenfolge – kostenlos per E-Mail.

Was planen Sie? (mehrere möglich)