Dazu zählen auch Ensembleschutz und besonders erhaltenswerte Bausubstanz (z. B. per Gestaltungssatzung der Gemeinde).
Kein Problem – wir prüfen das vor der Antragstellung. Stellt sich heraus, dass es ein Baudenkmal ist, stellen wir keinen Antrag und Ihnen entstehen keine Kosten.
Für Baudenkmale können wir diesen Service nicht anbieten
Förderanträge für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz brauchen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Experten mit eigenem Eintrag für Baudenkmale. Diesen Eintrag haben wir nicht. Passende Fachleute finden Sie in der offiziellen Expertenliste:
Unser Energiebericht und der Heizungsfinder stehen Ihnen auch für Baudenkmale zur Verfügung.
Haben Sie bereits ein Angebot?
Für BEG EM muss der Antrag vor Beauftragung gestellt werden – ein Fachfirmen-Angebot ist Pflicht.
📋
Ja – Angebot liegt vor
Ich habe ein Angebot einer Fachfirma erhalten
🔍
Nein – ich brauche noch ein Angebot
Zuerst Fachfirma finden und Angebot einholen
Vermittlung derzeit nicht möglich
Wir empfehlen und vermitteln keine einzelnen Fachfirmen – das sichert die Unabhängigkeit unserer Beratung.
Regionale Fachbetriebe finden Sie im Fachfirmen-Finder — die Auswahl treffen Sie,
für die wir nicht geradestehen können.
Helfen Sie uns, unseren Serviceumfang kontinuierlich zu erweitern.
Sprechen Sie Handwerksbetriebe an, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben,
und empfehlen Sie ihnen unsere Plattform. Je mehr Betriebe mitmachen, desto eher
wächst unser Fachfirmen-Verzeichnis. Vielen herzlichen Dank!
Was Sie jetzt tun können
Holen Sie ein Angebot bei einem Betrieb Ihrer Wahl ein — Innungen und die Handwerkskammer
helfen bei der Suche. Kommen Sie dann zurück – die Energieberatung Klein GmbH übernimmt den Antrag.
Haben Sie mit dem Fachbetrieb schon einen Vertrag geschlossen?
Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie einen Vertrag ohne Förderbedingung unterschreiben oder mit den Arbeiten beginnen. Das lässt sich nachträglich nicht heilen. Energieberatung und Planung zählen nicht als Beginn.
Für diese Maßnahme ist keine Förderung mehr möglich
Ein Vertrag ohne Förderbedingung oder ein Baubeginn vor dem Antrag schließt die Förderung aus – eine Härtefallregel gibt es nicht. Wir können deshalb keinen Antrag stellen, und es entstehen Ihnen keine Kosten. Für künftige Maßnahmen: immer zuerst den Antrag, oder nur mit Förderbedingung unterschreiben.
Fristen, die Sie kennen sollten Vor dem Antrag: kein Vertrag ohne Förderbedingung, kein Baubeginn. Nach dem Bescheid: 1 Monat für Korrekturen am Bescheid, 36 Monate für Umsetzung und Bezahlung, danach 6 Monate für den Verwendungsnachweis. Wir behalten diese Fristen für Sie im Blick und erinnern Sie rechtzeitig.Alle Fristen →
Was soll gefördert werden?
Mehrfachauswahl möglich – alle geförderten Maßnahmen aus dem Angebot wählen.
Wird geladen…
Welches System ist geplant?
Wenn Sie noch unsicher sind, wählen Sie „Noch nicht entschieden" — wir klären das mit Ihnen.
Der Heizungstausch wird von der KfW gefördert, nicht vom BAFA — und die KfW verlangt, dass Sie
selbst beantragen. Unser Fördermittelservice deckt diesen Schritt deshalb nicht ab. Wenn Sie
dabei Unterstützung möchten, sprechen Sie uns an.
Projektdaten
Daten aus dem Angebot der Fachfirma eintragen.
📄 Angebot hochladen (Pflicht) – wir füllen die Felder aus
Für den BAFA-Antrag muss das Angebot die technischen Kennwerte enthalten: U-Werte (W/m²K) und Flächen bzw. Stückzahlen für Dämmung, Fenster und Türen, bei Lüftung den Wärmebereitstellungsgrad. Fehlen sie, bitten Sie die Fachfirma um Ergänzung.
PDF oder Foto vom Angebot der Fachfirma, max. 8 MB. Fachfirma, Datum und Summe werden automatisch übernommen – bitte danach kurz prüfen.
📑 Technisches Datenblatt der Maßnahme (Pflicht)
Das Herstellerdatenblatt zu jedem Produkt aus dem Angebot – z. B. Dämmstoff, Fenster, Türen, Lüftungsgerät, Sonnenschutz. Damit prüfen wir die technischen Mindestanforderungen des BAFA. Ihr Fachbetrieb gibt es Ihnen auf Nachfrage. PDF oder Foto, max. 8 MB je Datei, bis zu 6 Dateien.
💡 Tippen und Adresse aus der Liste wählen – PLZ und Ort werden automatisch ausgefüllt.
Angaben zum Gebäude (freiwillig)
Nur die Angaben, die wir für Ihre Maßnahme zur Prüfung der Förderfähigkeit brauchen. Leer lassen, wenn unbekannt.
Kein Muss. Wenn Sie einen haben, spart er uns Rückfragen zum Gebäude – PDF oder Foto, max. 8 MB.
💡 Die BAFA-Förderung wird direkt auf dieses Konto ausgezahlt.
📋 iSFP: doppelter Kostenrahmen und Bonus
Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) haben, der die Maßnahme empfiehlt, verdoppeln sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 € je Wohneinheit. Zusätzlich gibt es 5 Prozentpunkte – seit 21.07.2026 aber nur auf den Kostenanteil über 30.000 €.
Die Nummer steht im iSFP-Dokument (BAFA-Förderkennzeichen oder Vorgangsnummer).
Pflicht für den iSFP-Bonus: der Sanierungsfahrplan als PDF oder Foto der Seiten mit Vorgangsnummer, max. 8 MB.
💡 Gut zu wissen: Sie zahlen die Servicegebühr von 295 € erst, wenn Ihr Förderbescheid vorliegt. Wird der Antrag abgelehnt, entstehen Ihnen keine Kosten.
⚠️ Wichtig: Beauftragen Sie die Fachfirma erst nach Erhalt des BAFA-Zuwendungsbescheids!
Vollmacht für EB Klein
Damit die Energieberatung Klein GmbH den Antrag in Ihrem Namen bei der BAFA stellen kann, benötigt sie Ihre Vollmacht und Kontaktdaten.
👤
Privatperson
Eigentümer/in
🏘️
WEG
Wohnungseigentümergemeinschaft
🏢
Unternehmen
GmbH, AG, GbR, …
Steuerliche Identifikation (Pflicht für den BAFA-Förderantrag)
Mindestens eines der beiden Felder ist erforderlich.
Pflicht: Bitte einen individuellen Ansprechpartner angeben — diese Person unterschreibt die Vollmacht und wird in der BAFA-Korrespondenz genannt.
📋 Vollmacht
Mit Ihrer Unterschrift bevollmächtigen Sie:
Energieberatung Klein GmbH Geschäftsführer: Alexander Klein
Mahlgassinger Weg 56, 84347 Pfarrkirchen
dena EB813173 · BAFA-Nr. 239686
info@eb-klein-service.de · +49 89 215280253
Die Vollmacht umfasst – ausschließlich für diesen Förderantrag:
Stellung des Förderantrags bei der BAFA in Ihrem Namen
Korrespondenz mit der BAFA, Nachreichen von Unterlagen und Stellungnahmen
Entgegennahme von Bescheiden und Mitteilungen
Einreichung des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Maßnahme
ggf. Einlegung von Widersprüchen gegen einen Bescheid
Die Vollmacht ist auf diesen Förderantrag begrenzt und kann jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (info@eb-klein-service.de). Personenbezogene Daten werden zur Antragstellung verarbeitet; Details in der Datenschutzerklärung.
Hier unterschreiben →
Mit Finger oder Maus unterschreiben
Antrag absenden
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben – der Antrag wird in der Regel innerhalb weniger Werktage nach Eingang vollständiger Unterlagen bei der BAFA eingereicht.
📧 Nach Antragstellung (innerhalb 48h) erhalten Sie den offiziellen digitalen BAFA-Antrag automatisch per E-Mail an .
💶 Servicegebühr 295 € – zahlbar erst nach positivem BAFA-Förderbescheid.
✅ Zahlung erst nach Bescheid: Wir stellen die Rechnung erst, wenn Ihr Förderbescheid positiv ist. Bei Ablehnung entstehen keine Kosten — für unseren Service.
Voraussichtlich zu 50 % förderfähig: Die Gebühr kann als Fachplanung/Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten der Energieberatung Klein GmbH förderfähig sein. Wird sie mitbewilligt, erstattet das BAFA die Hälfte — effektiv 147,50 €. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.
Ihre Frage — unsere Wissensdatenbank
Noch unsicher vor der Entscheidung? Sehen Sie nach — unsere Artikel zu Förderung, Fristen und Voraussetzungen beantworten die meisten Fragen in einer Minute.
Finanzierungsplan
Was müssen Sie tatsächlich vorstrecken?
Der Zuschuss kommt erst Monate nachdem Sie den Handwerksbetrieb bezahlt haben. Diese Rechnung zeigt die Lücke — und wann welches Geld fließt.
✓ BAFA-Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage
✓ Vollständige Behördenkommunikation inklusive
✓ Sie werden über jeden Schritt informiert
✓ 15 % Förderung, mit iSFP 20 % auf den Kostenanteil über 30.000 €
✓ Zahlung erst nach Bescheid — bei Ablehnung keine Kosten
✓ Nach Fertigstellung: Upload-Link für Rechnung der Fachfirma
✓ Energieberatung Klein GmbH erstellt den Verwendungsnachweis – in der Regel innerhalb weniger Werktage nach vollständigen Unterlagen
✅
Antrag wird gestellt!
Ihr BAFA-Förderantrag wird in der Regel innerhalb weniger Werktage bei der BAFA eingereicht.
📧 Sie erhalten den offiziellen digitalen BAFA-Antrag per E-Mail, sobald dieser gestellt wurde – zur Kontrolle und für Ihre Unterlagen.
⚠️ Beauftragen Sie die Fachfirma erst nach Erhalt des BAFA-Zuwendungsbescheids!
Nach Fertigstellung erhalten Sie von uns einen Upload-Link für die Rechnung der Fachfirma – EB Klein übernimmt dann den gesamten Verwendungsnachweisprozess und stößt die Auszahlung an.
💶 Ihre Förderung auf einen Blick
Maßnahme (15 %, mit iSFP anteilig mehr)→ Ihr Konto
Servicegebühr EB Klein (295 €)295 € nach Bescheid
Erstattung mit der Förderung− 147,50 €
Ihre Nettokosten147,50 €
Sie zahlen die volle Gebühr nach dem Förderbescheid. Bei bewilligter Förderung bekommen Sie die Hälfte mit der Förderauszahlung der BAFA erstattet. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA; sie wird nicht zugesagt.
Was passiert als nächstes
1. BAFA-Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage
2. Sie erhalten den offiziellen BAFA-Antrag per E-Mail
3. BAFA prüft und sendet Zuwendungsbescheid
4.Erst nach Bescheid: Fachfirma beauftragen
5. 📎 Rechnung der Fachfirma an EB Klein hochladen
6. ⚡ Energieberatung Klein GmbH erstellt den Verwendungsnachweis – in der Regel innerhalb weniger Werktage
7. 💶 Auszahlung bei BAFA angestoßen inkl. EB Klein Rechnung
📄 Ihre unterschriebene BAFA-Vollmacht
Das offizielle, von Ihnen unterschriebene BAFA-Vollmacht-Formular steht hier zum Download bereit.
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