Gefördert werden Fenster und Außentüren als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Dafür muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein, der die Maßnahme vor dem Antrag bestätigt.
Werden mehr als ein Drittel der Fenster eines Hauses ausgetauscht, verlangt die DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept. Es klärt, ob der Luftaustausch zum Feuchteschutz ohne Zutun der Bewohner ausreicht oder ob Lüftungsmaßnahmen nötig sind.
Mit dem Angebot Ihres Fachbetriebs lassen sich beide Schritte digital erledigen: Fördervoraussetzungen prüfen, Unterlagen vollständig machen und das Lüftungskonzept erstellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- U-Wert der neuen Fenster muss die Fördergrenze einhalten
- Energieeffizienz-Experte vor Antragstellung einbinden
- Ab einem Drittel getauschter Fenster: Lüftungskonzept
- Antrag vor Auftragsvergabe
Häufige Fragen
Brauche ich wirklich ein Lüftungskonzept?
Nach DIN 1946-6 immer dann, wenn in einem Wohngebäude mehr als ein Drittel der Fenster ersetzt wird. Es ist zugleich die beste Vorsorge gegen Schimmel nach dem Fenstertausch.
Kann ich den Auftrag schon unterschreiben?
Den Auftrag erst nach der Antragstellung vergeben. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden.
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Stand: 28.10.2026 · Förderbedingungen und Fristen mit Quelle in den verlinkten Fachbeiträgen.
