Zum Inhalt springen
Förderung · BEG EM

Fenster & Außentüren fördern – So geht es richtig

Stand 2026-08-10 · 1 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Stand ab 21.07.2026.

Technische Anforderungen

  • Fenster: Wärmedurchgangskoeffizient Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Außentüren: U ≤ 1,3 W/(m²K)
  • Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM

Förderhöhe

  • Grundförderung: 15 %
  • Mit gefördertem iSFP: Kostenrahmen 30.000 € → 60.000 € (1. WE); zusätzlich 5 Prozentpunkte, aber nur auf den Anteil oberhalb 30.000 €
  • Maximaler Zuschuss 1. WE: 4.500 € ohne iSFP, 10.500 € mit iSFP

Wichtig: Der ab Q1/2027 geltende WPB-Bonus (+5 Prozentpunkte für Worst Performing Buildings) gilt ausschließlich für Dämmmaßnahmen — Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz sind davon ausgenommen.

Förderfähige Kosten

Material- und Einbaukosten einschließlich Umsatzsteuer, zusätzlich notwendige Nebenarbeiten (z. B. Laibungsdämmung, Rollladenkästen, Beiputzarbeiten).

Antragsweg

Antrag beim BAFA vor Vorhabenbeginn stellen. Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit der Fachfirma vorliegen, der unter aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage steht und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus.

Alternative

Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist § 35c EStG zu prüfen: 20 % der Kosten über drei Jahre, maximal 40.000 € je Objekt — nicht mit dem Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.

Förderantrag stellen lassen →

Fördermittelservice — was wir übernehmen und was es kostet.

Wo Ihr Gebäude energetisch steht, zeigt der Energiebericht Pro.