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Förderung · BEG EM

BEG EM – Aktuelle Fördersätze im Überblick (ab 21.07.2026)

Stand 2026-08-10 · 2 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Stand: Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026), gültig für Anträge ab 21.07.2026.

Gebäudehülle & Anlagentechnik (BAFA)

  • Grundförderung: 15 %
  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte — nur auf den Kostenanteil oberhalb 30.000 €
  • Förderfähige Kosten 1. WE: 30.000 € ohne iSFP, 60.000 € mit iSFP
  • Weitere Wohneinheiten: je 15.000 € (2.–6.) bzw. 8.000 € (ab 7.); mit iSFP je 30.000 € bzw. 15.000 €
  • Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung: 50 %

Rechenbeispiel 1 WE, 60.000 € Kosten: ohne iSFP 30.000 € × 15 % = 4.500 €; mit iSFP 60.000 € × 15 % + 30.000 € × 5 % = 10.500 €.

Heizungstausch (KfW 458)

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +16 % (sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte, entfällt ab 01.08.2028)
  • Einkommensbonus: +40 / 30 / 10 % je nach zu versteuerndem Einkommen (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €)
  • Familienzuschlag: relevantes zvE rechnerisch −10.000 € bei mindestens einem minderjährigen Kind
  • Maximum: 70 %, mit Einkommensbonus 80 %
  • Förderfähige Ausgaben: 28.000 € (1. WE), 15.000 € (2.–6.), 8.000 € (ab 7.)
  • Höchstbetrag 1. WE sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €
  • Maximaler Zuschuss EFH: 22.400 € (80 % von 28.000 €)

Entfallen zum 21.07.2026: Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 %) und Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen.

Ergänzungskredit (KfW 358/359)

Zinsverbilligter Kredit ergänzend zum Zuschuss, für selbstnutzende Eigentümer. Aktuelle Konditionen und Einkommensgrenzen direkt bei der KfW prüfen.

iSFP (BAFA, Energieberatung Wohngebäude)

  • 50 % Honorarförderung, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (MFH ab 3 WE)
  • Umsetzungsfrist der Maßnahmen: 15 Jahre
  • Erhöht den Kostenrahmen der Einzelmaßnahmen und löst den 5-Punkte-Bonus auf den Mehrbetrag aus

Ausblick ab Q1/2027

  • Wärmepumpe: Grundförderung 15 %, volle 30 % nur mit nachgewiesenem EU-Ursprung (Wertschöpfungsbonus)
  • WPB-Bonus +5 Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings (nicht für Fenster), zwingend mit iSFP, max. drei Anträge
  • Ersatz einer bereits förderfähigen Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe oder Biomasseheizung) mit Einbaudatum vor 01.01.2008: nur 25 % der Gesamtkosten förderfähig; wurde die vorhandene förderfähige Anlage nach dem 01.01.2008 errichtet, gibt es grundsätzlich keine Förderung (Ausnahme: Ersatz eines Gas-, Öl- oder Kohle-Wärmeerzeugers in einem bivalenten System). Der Austausch alter Gas- oder Ölkessel ist von dieser Regel nicht betroffen.

Alle Programme stehen unter Mittelvorbehalt.

Den BAFA-Antrag (Gebäudehülle, Anlagentechnik) stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte. Den KfW-Heizungsantrag stellen Sie selbst – die KfW lässt keine Bevollmächtigung zu; wir bereiten ihn mit Ihnen vor.

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