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Förderung · BEG Einzelmaßnahmen

BEG EM Antrag: Ablauf, Fristen und die Nummern, die Sie brauchen

Stand 2026-08-25 · 1 Min. Lesezeit · Fachwissen · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Der Antrag selbst ist online in zwanzig Minuten gestellt. Aufwendig ist, was davor liegt — und genau dort entscheidet sich, ob die Förderung kommt.

Die Regel, die alles bestimmt

Der Antrag muss gestellt sein, bevor ein unbedingt wirksamer Liefer- oder Leistungsvertrag besteht. Bei Zuwiderhandlung gibt es keine Förderung, und es existiert keine Härtefallregelung.

Gleichzeitig gilt: Bei der Antragstellung muss ein Vertrag vorliegen — allerdings einer mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage. Es genügt also nicht, einfach keinen Vertrag zu haben.

  • Aufschiebend: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Förderung bewilligt ist.
  • Auflösend: Der Vertrag gilt, endet aber automatisch bei Ablehnung.

Der Ablauf

1. Angebote einholen und Vertrag mit Bedingung schließen. Der Vertrag muss bei Antragstellung vorliegen. Achten Sie darauf, dass die Bedingung ausdrücklich im Text steht.

2. Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen lassen. Ein Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen erstellt sie und übergibt Ihnen die TPB-ID.

3. Antrag online beim BAFA stellen. Mit der TPB-ID, den Daten aus dem bedingten Vertrag und Ihren Angaben.

4. Maßnahme umsetzen. Nach der Antragstellung dürfen Sie beginnen — aber vor dem Zuwendungsbescheid auf eigenes Risiko. Wer sichergehen will, wartet den Bescheid ab.

5. Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen lassen. Nach Fertigstellung und Bezahlung aller Rechnungen. Sie erhalten die TPN-ID.

6. Verwendungsnachweis einreichen. Mit der TPN-ID, den Rechnungen und der Fachunternehmererklärung.

7. Auszahlung. Nach positiver Prüfung ergeht der Festsetzungsbescheid, dann folgt die Überweisung.

Die Fristen, an denen es scheitert

TPB-ID und TPN-ID gelten nur zwei Monate. Aus Datenschutzgründen verfallen sie danach. Wer die TPB im Januar erstellen lässt und erst im April beantragt, braucht eine neue. Holen Sie die Nummer deshalb erst ein, wenn Sie kurz vor der Antragstellung stehen.

Bewilligungszeitraum: 36 Monate ab dem Zuwendungsbescheid. Nach mehreren Fachquellen ist er seit der Verlängerung von 24 auf 36 Monate nicht mehr weiter verlängerbar — verlassen Sie sich also nicht darauf.

Verwendungsnachweis: innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch auf die bereits bewilligte Förderung.

Höchstens bleiben Ihnen damit 42 Monate vom Bescheid bis zum eingereichten Nachweis – wer früher fertig ist, muss entsprechend früher einreichen.

Was Sie sofort nach dem Bescheid tun sollten

Tragen Sie zwei Daten in den Kalender: das Ende des Bewilligungszeitraums und eine Erinnerung ein halbes Jahr davor. Und prüfen Sie den Bescheid innerhalb eines Monats auf Fehler — danach ist er bestandskräftig.

Wer die Nummern erstellt

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik sowie bei jedem Antrag mit iSFP-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte aus der offiziellen Expertenliste erforderlich. Bei der Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus darf auch das ausführende Fachunternehmen die Nachweise erstellen.

Klären Sie das früh: Nicht jeder Handwerksbetrieb kennt das Verfahren, und wer erst nach der Rechnung merkt, dass ein Nachweis fehlt, hat es schwer, den Betrieb noch einmal in Bewegung zu setzen.

Wir übernehmen das

Die Energieberatung Klein GmbH erstellt durch den Energieeffizienz-Experten Alexander Klein (dena-Expertenliste EB813173, BAFA-Beraternummer 239686) die Technische Projektbeschreibung, stellt den BAFA-Antrag als Ihre Bevollmächtigte und übernimmt nach der Umsetzung den Verwendungsnachweis; wir erinnern Sie an Ihre Fristen. Die Servicegebühr wird erst fällig, wenn Ihr Bescheid vorliegt.

Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.

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