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Für Hausbesitzer

Förderung: welche Programme für Ihr Haus in Frage kommen

Bund, Länder und Kommunen fördern energetische Sanierung auf unterschiedlichen Wegen – Zuschuss, Kredit oder Steuerermäßigung. Entscheidend ist die richtige Kombination und die richtige Reihenfolge.

Antragsunterlagen und Stift auf einem Holztisch

Für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik ist das BAFA zuständig, für den Heizungstausch die KfW. Alternativ kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG günstiger sein – beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht.

Fast immer gilt: erst Antrag, dann Auftrag. Wer diese Reihenfolge einhält und vollständige Unterlagen einreicht, vermeidet die häufigsten Ablehnungsgründe.

Die aktuellen Fördersätze und Fristen pflegen wir mit Stand und Quelle in den Fachbeiträgen – so sehen Sie immer, worauf sich eine Angabe stützt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus – nicht beliebig kombinierbar
  • Antrag vor Auftragsvergabe
  • Landes- und kommunale Programme ergänzend prüfen
  • Bescheid und Fristen im Blick behalten

Häufige Fragen

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Für unterschiedliche Maßnahmen am selben Haus ist eine Kombination möglich – der Fachbeitrag „Fördermittel kombinieren“ zeigt die Regeln.

Wer stellt den Antrag?

Im Fördermittel-Service übernimmt die Energieberatung Klein GmbH die Antragsabwicklung beim BAFA; das Honorar wird erst nach dem Bescheid fällig.

Weiterlesen im Fachwissen

Stand: 28.10.2026 · Förderbedingungen und Fristen mit Quelle in den verlinkten Fachbeiträgen.