Für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik ist das BAFA zuständig, für den Heizungstausch die KfW. Alternativ kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG günstiger sein – beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht.
Fast immer gilt: erst Antrag, dann Auftrag. Wer diese Reihenfolge einhält und vollständige Unterlagen einreicht, vermeidet die häufigsten Ablehnungsgründe.
Die aktuellen Fördersätze und Fristen pflegen wir mit Stand und Quelle in den Fachbeiträgen – so sehen Sie immer, worauf sich eine Angabe stützt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus – nicht beliebig kombinierbar
- Antrag vor Auftragsvergabe
- Landes- und kommunale Programme ergänzend prüfen
- Bescheid und Fristen im Blick behalten
Häufige Fragen
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für unterschiedliche Maßnahmen am selben Haus ist eine Kombination möglich – der Fachbeitrag „Fördermittel kombinieren“ zeigt die Regeln.
Wer stellt den Antrag?
Im Fördermittel-Service übernimmt die Energieberatung Klein GmbH die Antragsabwicklung beim BAFA; das Honorar wird erst nach dem Bescheid fällig.
Weiterlesen im Fachwissen
Stand: 28.10.2026 · Förderbedingungen und Fristen mit Quelle in den verlinkten Fachbeiträgen.
