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Förderung · BEG Einzelmaßnahmen

Fördermittel kombinieren: Was zusammen geht und was sich ausschließt

Stand 2026-08-10 · 1 Min. Lesezeit · Fachwissen · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Es gibt vier Ebenen der Förderung. Nicht alle lassen sich addieren — und ein Fehler hier kostet bares Geld.

Die vier Ebenen

  1. BAFA — Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  2. KfW — Kredite mit Tilgungszuschuss für Vollsanierung (261/262) und Heizung (458)
  3. Landesprogramme — je nach Bundesland (in Bayern derzeit kein Zuschussprogramm für selbstgenutzte Häuser; das 10.000-Häuser-Programm ist seit 2022 beendet)
  4. Steuerermäßigung nach § 35c EStG — 20 % über drei Jahre

Die wichtigste Regel

Zuschuss und Steuerermäßigung schließen sich aus. Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht beides nutzen. Sie müssen sich entscheiden.

Faustregel: Bei Fördersätzen über 20 Prozent ist der Zuschuss fast immer besser. Der Steuerbonus lohnt vor allem, wenn Sie keine Förderung bekommen — etwa weil Sie den Antrag zu spät gestellt haben oder die technischen Mindestanforderungen knapp verfehlen.

Was sich kombinieren lässt

KombinationMöglich?
BAFA-Zuschuss + Landesprogrammmeist ja, Obergrenzen beachten
KfW-Heizungsförderung (458) + BAFA-Zuschuss für andere Maßnahmeja
BAFA-Einzelmaßnahme + KfW-Effizienzhaus (261) für dieselbe Maßnahmenein
BAFA-Zuschuss + § 35c für dieselbe Maßnahmenein
Heizungsförderung + Einzelmaßnahme Gebäudehülleja, getrennte Anträge
iSFP-Bonus + Grundförderungja, addiert sich

Die Obergrenze im Blick behalten

Bei Kombination aus Bundes- und Landesmitteln gilt fast immer eine Deckelung der Gesamtförderung. Häufig liegt sie bei 60 oder 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer beides beantragt, ohne das zu prüfen, bekommt im Zweifel eine Kürzung — im schlechtesten Fall nach der Bewilligung.

Die Reihenfolge zählt

Stellen Sie zuerst den Bundesantrag, dann den Landesantrag. Viele Landesprogramme setzen einen Bundesbescheid voraus oder rechnen ihn an. Umgekehrt geht es selten.

Was oft übersehen wird

Die Umsatzsteuer ist bei Privatpersonen förderfähig, bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen nicht. Und: Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig — und nur, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer die fachgerechte Ausführung bestätigt.

Wir prüfen, welche Kombination in Ihrem Fall die höchste Förderung ergibt — bevor Sie etwas beantragen.

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Fördermittelservice — was wir übernehmen und was es kostet.