Kommt bei Ihnen Fernwärme?
Ohne Netz in Ihrer Straße nützt die beste Wirtschaftlichkeitsrechnung nichts. Der Stand der kommunalen Wärmeplanung entscheidet, ob Fernwärme für Sie überhaupt eine Option ist — und ob Sie darauf warten können.
Kommunale Wärmeplanung in ganz Deutschland
Suchen Sie Ihre Gemeinde oder stöbern Sie nach Bundesland. Jeder Eintrag mit bekanntem Stand trägt Datum und Quelle.
Keine amtliche Auskunft. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Gemeinde bzw. des Versorgers.
Woher diese Angaben stammen
Wir zeigen die gesetzliche Frist Ihrer Gemeinde und, soweit vorhanden, den veröffentlichten Planungsstand. Die Angaben stammen aus dem Wärmeplanungsgesetz, aus veröffentlichten Wärmeplänen und aus Auskünften von Gemeinden und örtlichen Versorgern. Jeder Eintrag trägt sein Datum und seine Quelle. Liegt uns für Ihre Gemeinde nichts Veröffentlichtes vor, sagen wir das — statt zu raten.
Unser Bestand umfasst alle rund 11.000 Gemeinden in Deutschland und wird laufend ergänzt; zu jeder Gemeinde mit bekanntem Planungsstand nennen wir Datum und Quelle. Bundesweit waren zum 30. Juni 2026 erst 1.217 Wärmepläne öffentlich verfügbar — deutlich weniger als abgeschlossene Planungen, weil viele Gemeinden gemeinsam planen und die Ergebnisse nicht einzeln veröffentlichen.
Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz: Die 65-Prozent-Regel ist entfallen, und am Wärmeplan hängt keine Heizungspflicht mehr. Sie wählen Ihre Heizung frei; wer nach diesem Datum eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise Bio-Brennstoffe nutzen. Der Wärmeplan zeigt, ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant ist – eine Anschlusspflicht entsteht nur durch eine eigene Satzung der Gemeinde. Wer mit Sanierung oder Heizungstausch auf den Plan wartet, verliert vor allem Zeit bei der Förderung: Der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW sinkt ab 01.02.2027.
Wärmeplan, Förderung und Termine vor Ort: Energieberatung in Ihrer Stadt →
Ohne Gewähr. Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe, keine amtliche Auskunft. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Gemeinde beziehungsweise des zuständigen Versorgers. Planungen ändern sich, Beschlüsse werden gefasst und revidiert. Treffen Sie keine Investitionsentscheidung allein auf Grundlage dieser Seite.
Die gesetzlichen Fristen
Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden können vereinfachte Verfahren nutzen oder sich zu einem gemeinsamen Plan zusammenschließen.
Bundesweit hatten zum 30. Juni 2026 rund 2.836 der 10.775 Gemeinden ihre Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 4.419 arbeiteten daran. Für die meisten Hausbesitzer heißt das: Die Frage ist noch offen — und eine Heizung, die auf ein Netz wartet, das nicht kommt, ist die teuerste Variante.
Sie kennen den Stand in Ihrer Gemeinde?
Wenn Ihre Gemeinde einen Wärmeplan beschlossen hat oder Ihnen der Versorger etwas Verbindliches gesagt hat, schreiben Sie uns — wir nehmen es auf, mit Datum und Quelle.
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