EB·KLEIN SERVICE · Energieberatung digital

Mehr Komfort, mehr Wert – und der Staat zahlt mit.

Neue Fenster, automatische Jalousien und Markisen, eine optimierte Heizung, Dämmung oder die Wärmepumpe: Was am selbst genutzten Wohneigentum gefördert wird, wie viel es gibt und worauf Sie vor dem ersten Handschlag achten müssen. Stand: Oktober 2026.

70–80 %Zuschuss Wärmepumpe (KfW 458)
15–20 %Zuschuss Hülle & Heizung (BAFA)
20 %Steuerbonus als Alternative

Förderung ausrechnen

Die Maßnahmen

Was wird gefördert?

Wählen Sie eine Maßnahme. Gefördert wird fast immer nur, was Energie spart – angenehmer Nebeneffekt: Ihr Zuhause wird leiser, kühler im Sommer, wärmer im Winter und mehr wert.

Förder-Rechner

Was bleibt bei Ihnen hängen?

Haken setzen, geschätzte Kosten eintragen. Die Beispielwerte sind typische Größenordnungen für ein Einfamilienhaus – keine Angebote.

Ihr möglicher Zuschuss
0 €

Orientierungswert nach den seit 21.07.2026 geltenden Richtlinien. Verbindlich ist allein der Bescheid von BAFA bzw. KfW.

Ablauf

Die Reihenfolge entscheidet über das Geld

Der häufigste Grund für verlorene Förderung ist kein Formfehler, sondern Ungeduld: Wer vor dem Antrag unterschreibt, zahlt alles selbst.

Angebot einholen

Fachbetrieb anfragen. Bei Hülle mit U-Werten, beim Sonnenschutz mit Angabe zur Steuerung.

Antrag stellen

BAFA (Hülle, Heizungsoptimierung) oder KfW (Heizungstausch) – immer vor der Beauftragung.

Beauftragen & umsetzen

Erst nach Antragseingang; ein Vertrag mit Förder-Vorbehalt ist zulässig.

Nachweis & Auszahlung

Rechnungen und Bestätigungen hochladen, Zuschuss kommt aufs Konto.

Frist

Wärmepumpe: vor dem 1. Februar 2027 beantragen

Danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 auf 12 % und die förderfähigen Kosten um 750 € – und dann halbjährlich weiter. Für 2027 ist außerdem angekündigt, die Grundförderung auf 15 % zu senken; volle 30 % gibt es dann nur noch für in der EU gefertigte Geräte.

Alternative

Steuerbonus statt Zuschuss (§ 35c EStG)

20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, bis zu 40.000 € pro Objekt. Für selbst genutzte Gebäude, die älter als zehn Jahre sind, ohne Antrag vorab – Bescheinigung vom Fachbetrieb genügt. Nicht für dieselbe Maßnahme mit Zuschuss kombinierbar.

Häufige Fragen

Kurz geklärt

Wie alt muss mein Haus sein?

Für die BAFA-Förderung muss der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für den Steuerbonus nach § 35c muss das Gebäude älter als zehn Jahre sein.

Teilen sich Fenster, Dämmung und Sonnenschutz ein Budget?

Ja. Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zählen zusammen: 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 €. Der Heizungstausch über die KfW hat ein eigenes Budget.

Welche Markisen werden gefördert?

Nur außenliegende Systeme parallel zur Verglasung, etwa Fenster- und Senkrechtmarkisen – mit automatischer, strahlungsabhängiger Steuerung. Die Gelenkarmmarkise über der Terrasse beschattet zwar das Bier, aber nicht förderfähig das Fenster.

Lohnt sich ein iSFP noch?

Seit 21.07.2026 gibt es die zusätzlichen 5 % nur noch auf den Teil der Kosten über 30.000 €. Für große Vorhaben bleibt er interessant, weil er das Budget auf 60.000 € verdoppelt. Für kleine Einzelmaßnahmen rechnet er sich meist nicht mehr.

Wer stellt den Antrag?

Beim BAFA kann ein Bevollmächtigter für Sie handeln. Den KfW-Zuschuss für die Heizung beantragen Sie selbst im Kundenportal „Meine KfW“ – Vollmachten lässt die KfW dort nicht zu. Wir bereiten alles so vor, dass Sie nur noch klicken.

Denkmalgeschütztes Haus?

Hier gelten Sonderregeln mit spezialisierten Energieberatern. Diesen Fall begleiten wir nicht.

Bereit für den Antrag?

Wir prüfen Ihr Angebot gegen die technischen Vorgaben – bevor das BAFA es tut.

Fördermittel-ServiceHeizungsfinder