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Förderung · BEG EM

Dämmung fördern – Dach, Wand, Keller

Stand 2026-08-10 · 1 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Gefördert werden: Außenwanddämmung (U-Wert ≤ 0,20 W/m²K), Dachdämmung (U-Wert ≤ 0,14 W/m²K), Kellerdecke/Bodendämmung (U-Wert ≤ 0,25 W/m²K). Förderhöhe: 15 % auf max. 30.000 € förderfähige Kosten für die erste WE (mit iSFP 60.000 €; ab der 2. WE 15.000 € bzw. 30.000 €); der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für den Kostenanteil über 30.000 € – höchstens 10.500 € Zuschuss für die erste WE. Wichtig: Für Dämmmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht. Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig, wenn ein EEE die fachgerechte Ausführung bestätigt.

Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.

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Quelle: BAFA