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Sanierung und Technik · Heiztechnik

Wärmepumpe – Grundlagen und Förderung

Stand 2026-08-24 · 1 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Funktionsprinzip

Wärmepumpen entziehen der Umgebung (Luft, Erdreich, Grundwasser) Wärme und heben sie mit elektrischer Antriebsenergie auf Heiztemperatur.

Bauarten

  • Luft/Wasser-Wärmepumpe — einfachste Installation, geringste Investition
  • Sole/Wasser-Erdwärmepumpe — höhere Effizienz, Erdsonde oder Flächenkollektor erforderlich
  • Wasser/Wasser-Grundwasserwärmepumpe — höchste Effizienz, wasserrechtliche Erlaubnis nötig
  • Luft/Luft-Wärmepumpe — beheizt über die Zuluft; nur mit Heizfunktion förderfähig

Effizienz

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) sollte mindestens 3,0 betragen. Entscheidend sind niedrige Vorlauftemperaturen — großflächige Heizkörper oder Flächenheizung sind der wichtigste Hebel. Vor dem Einbau ist eine raumweise Heizlastberechnung sinnvoll.

Förderung (KfW 458, Stand ab 21.07.2026)

BestandteilSatz
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus+16 % (sinkt halbjährlich, entfällt ab 01.08.2028)
Einkommensbonus+40 / 30 / 10 % (zvE bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €)
FamilienzuschlagzvE rechnerisch −10.000 € bei minderjährigem Kind
Maximum70 %; 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €)

Förderfähige Ausgaben: 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €). Maximaler Zuschuss damit 22.400 €.

Der Effizienzbonus von 5 % für Sole-, Wasser- und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist zum 21.07.2026 entfallen.

Ab Q1/2027: Herkunft wird Fördervoraussetzung

Die Grundförderung sinkt auf 15 %; die vollen 30 % werden nur mit nachgewiesenem Ursprung in der EU oder assoziierten Märkten erreicht (Wertschöpfungsbonus 15 %). Eine reine Marken- oder Herstellerangabe genügt nicht — maßgeblich ist die Nachweislogik des Infoblatts zu den förderfähigen Maßnahmen.

Gesetzliche Einordnung

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 gilt, ist die frühere 65-Prozent-Anforderung an erneuerbare Energien entfallen. An ihre Stelle tritt die Bio-Treppe: Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen.

Die Wärmepumpe ist davon nicht betroffen — sie verbrennt nichts und fällt damit weder unter die Beimischpflicht noch unter deren steigende Betriebskosten. Für Neubauten gilt ab 2030 der Nullemissionsstandard, der fossile Verbrennung am Standort ausschließt.

Antrag

Den Antrag bei der KfW stellt der Eigentümer selbst, vor Vorhabenbeginn. Vorher braucht es eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten oder das Fachunternehmen sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage. Für Anträge ab 21.07.2026 muss zudem für den Hausanschluss ein intelligentes Messsystem beim Messstellenbetreiber bestellt werden, spätestens bis zur Inbetriebnahme der Wärmepumpe.

Prüfen Sie anhand Ihrer Gebäudedaten, welche Bauart und Leistungsklasse in Frage kommt.

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