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Sanierung und Technik · Heiztechnik

Klimaanlage mit Förderung: Wann Ihre Klimaanlage als Wärmepumpe gefördert wird

Stand 2026-08-10 · 4 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Sie möchten im Sommer kühlen — und gleichzeitig Förderung mitnehmen? Das geht, wenn Sie die richtige Anlage wählen. Eine moderne Split-Klimaanlage ist technisch nichts anderes als eine Luft-Luft-Wärmepumpe: Sie kühlt im Sommer und heizt im Winter. Gefördert wird ausschließlich die Heizfunktion. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt stark vom Einzelfall ab — bei Luft-Luft-Wärmepumpen ist in der Praxis meist die Grundförderung von 30 % realistisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine reine Klimaanlage (nur Kühlung) wird nicht gefördert.
  • Eine reversible Split-Klimaanlage = Luft-Luft-Wärmepumpe (heizt und kühlt) kann gefördert werden.
  • Voraussetzung: Sie dient als Heizung — nicht als reines Kühlgerät. Die Kühlung ist stets Nebeneffekt, nicht Förderzweck.
  • Die Förderung läuft über KfW 458; das Außengerät muss auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen.
  • Zuschuss: realistisch 30 % (Grundförderung). Höhere Boni nur, wenn die Anlage die alte fossile Heizung vollständig ersetzt — bei reinem Klimawunsch die Ausnahme.

Klimaanlage und Wärmepumpe — dasselbe Prinzip

Eine Split-Klimaanlage entzieht der Luft Wärme und transportiert sie von einem Ort zum anderen. Im Sommer holt sie Wärme aus dem Raum und gibt sie nach außen ab (Kühlen). Bei einem reversiblen Gerät dreht sich der Kreislauf im Winter um: Die Anlage holt Wärme aus der Außenluft und gibt sie an den Raum ab (Heizen). Genau das ist eine Luft-Luft-Wärmepumpe.

Der Unterschied zur klassischen Luft-Wasser-Wärmepumpe: Die Wärme wird direkt an die Raumluft abgegeben, nicht über einen Wasserkreislauf an Heizkörper oder Fußbodenheizung.

Wann ist die Anlage förderfähig?

Damit Ihre Klimaanlage als Wärmepumpe gefördert wird, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:

VoraussetzungAnforderung
HeizfunktionReversibel — die Anlage muss heizen und als Heizung des Gebäudes dienen
BAFA-ListungAußengerät steht auf der Liste förderfähiger Wärmepumpen der BAFA
Effizienzηs,h ≥ 150 % (Nachweis über das Lot-10-Energielabel) bzw. JAZ ≥ 3
WärmemengenerfassungDie erzeugte Wärmemenge muss erfasst werden
NetzdienlichkeitSchnittstelle für netzdienliche Steuerung (§ 14a EnWG)
GeräuschAußengerät seit 01.01.2026 mindestens 10 dB unter den EU-Grenzwerten
AntragFörderantrag vor Kauf und Einbau gestellt

Wann gibt es KEINE Förderung

  • Reine Klimaanlage ohne Heizfunktion (nur Kühlung)
  • Das Gerät dient nur als Zusatz-Kühlung, während die alte Heizung unverändert weiterläuft
  • Außengerät steht nicht auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen
  • Antrag wurde erst nach Kauf oder Einbau gestellt

Wie viel Förderung? (KfW 458, Stand ab 21.07.2026)

Wichtig für Luft-Luft-Wärmepumpen: In der Praxis ist meist nur die Grundförderung (30 %) realistisch. Die hohen Boni setzen voraus, dass die Anlage die alte fossile Heizung vollständig ersetzt und zur alleinigen Heizung des Gebäudes wird. Dient das Gerät nur als Zusatz-Kühlung, während die bisherige Heizung unverändert weiterläuft, gibt es keine Förderung.

BestandteilHöheBedingung
Grundförderung30 %alle Antragstellenden (realistischer Fall bei Luft-Luft)
Klimageschwindigkeitsbonus+16 %nur bei vollständigem Ersatz einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (ohne Altersgrenze) oder einer Gas- bzw. Biomasseheizung, die bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb ist; nur selbstnutzende Eigentümer; sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Einkommensbonus+40 / 30 / 10 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; nur selbstnutzende Eigentümer
FamilienzuschlagzvE −10.000 €mindestens ein minderjähriges Kind
Maximum70 %; 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €)

Förderfähige Ausgaben: 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €).

Der Effizienzbonus von 5 % ist zum 21.07.2026 vollständig entfallen — er war bei Luft-Luft-Wärmepumpen ohnehin praktisch nie erfüllt.

Ab Q1/2027: Die Grundförderung sinkt auf 15 %; die vollen 30 % gibt es nur bei nachgewiesenem Ursprung der Wärmepumpe in der EU oder assoziierten Märkten.

Realistische Einordnung: Wer eine Split-Klimaanlage einbaut, die tatsächlich als Heizung des Gebäudes dient, erhält in der Regel die Grundförderung von 30 %. Wird sie nur zum Kühlen genutzt, gibt es keine Förderung. Die maximalen Fördersätze gelten ausschließlich beim vollständigen Ersatz der bisherigen Heizung. Was in Ihrem Fall möglich ist, klären wir im kostenlosen Förder-Check.

BAFA oder KfW — was stimmt denn nun?

Beides hat seine Rolle:

  • Die Auszahlung der Heizungsförderung läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458) — nicht mehr über die BAFA.
  • Die BAFA führt weiterhin die Liste der förderfähigen Wärmepumpen. Nur gelistete Außengeräte sind förderfähig.

Kurz: Das Außengerät muss BAFA-gelistet sein, das Geld kommt von der KfW.

So läuft es mit Energieberatung Klein

Sie möchten eine Klimaanlage — wir prüfen, ob daraus eine geförderte Heizung werden kann:

  1. Förder-Check: Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welche Boni realistisch greifen.
  2. Geräteauswahl: Wir achten darauf, dass ein BAFA-gelistetes Außengerät mit ηs,h ≥ 150 % gewählt wird.
  3. BzA: Die Bestätigung zum Antrag wird durch die Energieberatung Klein GmbH erstellt – durch den Energieeffizienz-Experten Alexander Klein (dena-Expertenliste EB813173, BAFA-Beraternummer 239686).
  4. Antrag: Den KfW-Antrag stellen Sie selbst, wir begleiten Sie: nach Abschluss eines Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage und vor dem Einbau.
  5. Auszahlung: Nach Fertigstellung erstellt die Energieberatung Klein GmbH die Bestätigung nach Durchführung; Sie reichen die Nachweise in „Meine KfW“ ein, die KfW zahlt den Zuschuss aus.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer zuerst kauft und einbaut, verliert den Anspruch. Kommen Sie also vor dem Kauf zu uns.

Rechtlicher Hinweis

Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab (Gebäude, bestehende Heizung, Gerät, Einkommen). Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW und BAFA.

Prüfen Sie anhand Ihrer Gebäudedaten, welche Bauart und Leistungsklasse in Frage kommt.

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