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Praxis · Häufige Fragen

§35c EStG vs. BAFA-Zuschuss: Was ist günstiger?

Stand 2026-09-23 · 1 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Stand ab 21.07.2026. Durch die abgesenkten BEG-Zuschüsse hat die steuerliche Förderung deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Vergleichsrechnung gehört seit der Reform in jede Beratung.

Gegenüberstellung

BAFA-Zuschuss (BEG EM)§ 35c EStG
Höhe15 % (mit iSFP anteilig 20 % auf den Mehrbetrag)20 % der Kosten
Auszahlungdirekt nach Verwendungsnachweisüber 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)
Höchstbetrag30.000 € bzw. 60.000 € förderfähige Kosten40.000 € Steuerermäßigung je Objekt
Nutzungauch vermietetnur selbstgenutztes Wohneigentum
Gebäudealter—älter als 10 Jahre
NachweisBestätigung des Energieeffizienz-ExpertenBescheinigung des Fachunternehmens

Beide sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Das gilt auch für zinsverbilligte öffentliche Darlehen.

Rechenbeispiel (30.000 € Maßnahmenkosten, selbstgenutzt)

  • BAFA: 30.000 € × 15 % = 4.500 €, sofort verfügbar
  • § 35c: 30.000 € × 20 % = 6.000 €, verteilt auf drei Jahre

Bei dieser Konstellation ist § 35c betragsmäßig im Vorteil – ein iSFP ändert daran nichts, weil der Bonus erst oberhalb von 30.000 € greift — vorausgesetzt, es besteht über drei Jahre eine ausreichend hohe Steuerschuld.

Wann welcher Weg?

  • BAFA besser: wenn Liquidität zählt, bei vermieteten Objekten und bei geringer Steuerlast. Der iSFP dreht die Rechnung nicht mehr: Selbst bei 60.000 € Kosten bringt BAFA mit iSFP 10.500 € (15 % auf 60.000 € plus 5 Prozentpunkte auf 30.000 €), § 35c dagegen 12.000 €
  • § 35c besser: bei selbstgenutztem Eigentum, solider Steuerschuld und Maßnahmen ohne iSFP-Hebel
  • Heizungstausch: Hier ist die KfW-Förderung mit bis zu 80 % praktisch immer überlegen

Wichtig

Die Steuerermäßigung mindert die Steuerschuld unmittelbar — sie ist kein Abzug von der Bemessungsgrundlage. Die konkrete steuerliche Bewertung gehört in die Hand des Steuerberaters.

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Quelle: BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026; § 35c EStG; EB Klein Praxiswissen