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Förderung · Sanierungsfahrplan

iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan: Grundlagen und Bonus

Stand 2026-09-23 · 1 Min. Lesezeit · Fortgeschritten · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Schritt für Schritt wie ein Wohngebäude umfassend energetisch saniert werden kann. Förderung des iSFP selbst: über EBW (Energieberatung für Wohngebäude) – 50 % Zuschuss auf das Beratungshonorar, höchstens 650 € bei 1–2 Wohneinheiten und 850 € ab 3 Wohneinheiten. iSFP-Bonus in der BEG EM (seit 21.07.2026): Der förderfähige Kostenrahmen verdoppelt sich für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 € (ab der 2. WE von 15.000 € auf 30.000 €); die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gibt es aber nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € und nur bei mindestens 30.000 € förderfähigen Kosten der Maßnahme. Nicht für Heizungstausch und Fachplanung/Baubegleitung. Voraussetzung iSFP-Bonus: iSFP muss bei Antragstellung vorliegen, EBW-Bewilligung muss bei Verwendungsnachweis vorliegen. Gültigkeitsdauer: Maßnahmen müssen innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung umgesetzt werden. Druckapplikation: Ab 08.08.2025 nur noch Version 2.5.x verwenden.

Der iSFP zeigt, welche Maßnahme wann sinnvoll ist – und ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus.

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Quelle: BAFA