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Förderung · Energieeffizienz-Experten

Energieeffizienz-Experte (EEE) – Wann ist er Pflicht?

Stand 2026-08-10 · 1 Min. Lesezeit · Fachwissen · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

EEE PFLICHTMÄSSIG bei: Gebäudehülle (Dämmmaßnahmen, Fenster/Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz), Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen), Gebäudenetze (Errichtung/Umbau/Erweiterung), Fachplanung und Baubegleitung sowie bei jedem Antrag mit iSFP-Bonus – die Pflicht gilt dann für den gesamten Antrag. EEE OPTIONAL bei: Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich etc.) ohne iSFP-Bonus und Heizungstausch über die KfW – hier genügt das Fachunternehmen; die Bestätigung zum Antrag (BzA) kann ein Fachunternehmen oder ein EEE erstellen. Aufgaben EEE: Technische Projektbeschreibung (TPB) vor Antragstellung erstellen + TPB-ID übergeben. Technischen Projektnachweis (TPN) nach Fertigstellung erstellen + TPN-ID übergeben. Prüfung ob Maßnahme iSFP entspricht (bei iSFP-Bonus). WICHTIG: Die Energieberatung Klein GmbH erbringt diese Leistungen durch den Energieeffizienz-Experten Alexander Klein (dena-Expertenliste EB813173, BAFA-Beraternummer 239686). Die Energieberatung Klein Service GmbH als Betreiberin dieser Website ist nicht gelistet.

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Quelle: BAFA