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Förderung · BEG Einzelmaßnahmen

TPB-ID erstellen: Technische Projektbeschreibung beim BAFA

Stand 2026-08-24 · 2 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Ohne TPB-ID kein BAFA-Antrag: Wer eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder an der Anlagentechnik fördern lassen will, braucht vor dem Antrag eine Technische Projektbeschreibung (TPB). Nach der Umsetzung folgt das Gegenstück, der Technische Projektnachweis (TPN). Beide erzeugen eine ID, die Sie im BAFA-Portal angeben – und beide sind nur begrenzt gültig.

Was die TPB ist

Die TPB ist ein digitales Formular im BAFA-Portal. Darin werden die technischen Daten der geplanten Maßnahme erfasst – zum Beispiel Bauteil, Fläche, U-Wert oder Anlagenkomponenten. Das BAFA prüft damit schon vor dem Antrag, ob die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erfüllt.

Am Ende steht die TPB-ID. Diese Nummer tragen Sie als Antragsteller in den Online-Antrag beim BAFA ein. Viele technische Angaben müssen Sie dann nicht mehr selbst machen.

Wer die TPB-ID erstellt

Sie als Eigentümer können die TPB nicht selbst anlegen – Antragsteller haben keinen Zugang zum TPB-Portal. Erstellen darf sie:

  • der eingebundene Energieeffizienz-Experte (Pflicht bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, bei Anlagentechnik außer Heizung, bei Gebäudenetzen sowie bei Fachplanung und Baubegleitung), oder
  • das ausführende oder bevollmächtigte Fachunternehmen, soweit kein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben ist – etwa bei der Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus.

Fachunternehmen müssen sich dafür einmalig registrieren, bevor sie TPB anlegen können.

Wichtig: Für den Heizungstausch gibt es keine TPB. Wärmepumpen und andere Wärmeerzeuger fördert die KfW im Programm 458. Dort ersetzt die Bestätigung zum Antrag (BzA) die TPB.

TPB-ID erstellen: der Ablauf

  1. Angebot einholen und Vertrag schließen – mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, dass die Förderung bewilligt wird. Ein solcher Vertrag muss bei Antragstellung vorliegen.
  2. TPB anlegen lassen: Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen erfassen die Maßnahme im BAFA-Portal und erhalten die TPB-ID.
  3. Antrag stellen: Sie tragen die TPB-ID in den BAFA-Antrag ein – und zwar bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.
  4. Erst nach dem Antrag darf die Maßnahme starten.

Achtung: Die TPB-ID gilt nur 2 Monate

Laut BAFA ist die TPB-ID aus Datenschutzgründen höchstens zwei Monate gültig. Wer den Antrag in dieser Zeit nicht stellt, braucht eine neue TPB – und zahlt dafür oft ein zweites Mal. Lassen Sie die TPB deshalb erst anlegen, wenn Angebot und Vertrag stehen.

Nach der Maßnahme: der Technische Projektnachweis (TPN)

Ist die Maßnahme umgesetzt, erstellt der Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen den TPN. Er bestätigt, dass tatsächlich so gebaut wurde wie beantragt, und ersetzt die frühere Fachunternehmererklärung auf Papier.

Die TPN-ID geben Sie im Online-Verwendungsnachweis an. Auch sie ist höchstens zwei Monate gültig. Den Verwendungsnachweis müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme einreichen – sonst droht der Verlust des Zuschusses.

Typische Stolpersteine

  • TPB zu früh angelegt: Die ID läuft ab, bevor der Antrag gestellt ist.
  • Handwerker kennt das Verfahren nicht: Klären Sie bei der Auftragsvergabe schriftlich, wer TPB und TPN erstellt.
  • Maßnahme vor dem Antrag begonnen: Dann ist die Förderung verloren – auch mit gültiger TPB-ID.
  • TPN vergessen: Ohne TPN-ID kein vollständiger Verwendungsnachweis und keine Auszahlung.
  • Pauschale Rechnung: Positionen wie „Sanierungsarbeiten laut Angebot“ führen regelmäßig zu Rückfragen. Die geförderte Maßnahme muss klar erkennbar sein.

Unser Rat

Klären Sie TPB, TPN und die übrigen Unterlagen, bevor der erste Handwerker anrückt – nicht erst, wenn die Rechnung schon bezahlt ist.

Wir prüfen Ihr Vorhaben und bereiten den Antrag mit Ihnen vor; den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte und begleitet Sie bis zum Bescheid.

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Quelle: BAFA-Informationsveranstaltung für Energieeffizienz-Experten; BEG-EM-Merkblatt zur Antragstellung; Infoblatt zu förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Konkrete Nachweispflichten je Maßnahme am aktuellen Merkblatt prüfen.