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Förderung · Übersicht

Förderübersicht Deutschland – Alle laufenden Förderprogramme (ab 21.07.2026)

Stand 2026-08-10 · 5 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Landkarte der laufenden Energieförderungen für Privatpersonen, Eigentümer und Vermieter — Bund, Länder, Steuerrecht. Bundesförderung auf Stand der Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026), gültig für Anträge ab 21.07.2026.


1) BUNDESEBENE (BMWE, BAFA, KfW)

1.1 BEG EM — Einzelmaßnahmen Gebäudehülle und Anlagentechnik (BAFA)

  • Grundförderung 15 %
  • iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte, nur auf den Kostenanteil oberhalb 30.000 €
  • Förderfähige Kosten 1. WE: 30.000 €, mit gefördertem iSFP 60.000 €
  • Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung: 50 %
  • Antrag vor Vertragsschluss beim BAFA
  • Ab Q1/2027: WPB-Bonus +5 Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings (nicht Fenster), zwingend mit iSFP, max. drei Anträge

1.2 Heizungsförderung (KfW 458)

  • Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 40 / 30 / 10 %
  • Familienzuschlag: zvE rechnerisch −10.000 € bei minderjährigem Kind
  • Maximum 70 %, mit Einkommensbonus 80 %
  • Förderfähige Ausgaben 1. WE: 28.000 € → maximaler Zuschuss EFH 22.400 €
  • Entfallen: Effizienzbonus Wärmepumpe (5 %) und Emissionsminderungszuschlag Biomasse
  • Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028; der Höchstbetrag der 1. WE sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €
  • Ab Q1/2027: Wärmepumpe nur 15 % Grundförderung, volle 30 % nur mit nachgewiesenem EU-Ursprung

1.3 BEG WG — Wohngebäude, systemische Sanierung (KfW 261 / 264 / 464)

  • Alle förderfähigen Stufen sind EE-Stufen; ein separater EE-Bonus entfällt
  • Tilgungszuschuss: EH Denkmal EE 5 %, EH 85 EE 0 %, EH 70 EE 0 %, EH 55 EE 5 %, EH 40 EE 10 %
  • Kommunaler Zuschuss zusätzlich, je nach Stufe 10–25 %
  • WPB-Bonus +10 % (EH 70/55/40 EE), SerSan-Bonus +5 % (EH 70 EE) bzw. +15 % (EH 55/40 EE), NH-Klasse +5 % — untereinander kumulierbar
  • Förderhöchstgrenze einheitlich 150.000 € je Wohneinheit
  • NH-Klasse: Umstellung von der QNG-Zertifizierung auf LCA-Bilanzierung; übergangsweise gilt der QNG-Nachweis fort
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nur bei EH 40 EE und bei der NH-Klasse verpflichtend; sonst Lüftungskonzept und Vergleichsbilanzierung
  • Steht unter Mittelvorbehalt

1.4 BEG NWG — Nichtwohngebäude (KfW 263 / 264 / 464)

  • Tilgungszuschuss: EG Denkmal EE 5 %, EG 70 EE 0 %, EG 55 EE 5 %, EG 40 EE 10 %
  • WPB +10 %, SerSan +5 % bzw. +15 %, NH +5 % — kumulierbar
  • Förderhöchstgrenze 2.000 €/m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. € je Vorhaben
  • Einzelmaßnahmen NWG: 15 % Zuschuss, Grenze 500 €/m² Nettogrundfläche
  • Heizungsförderung NWG nach Flächenstaffel: bis 150 m² 28.000 €, darüber gestaffelt je m² — sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich

1.5 KfN — Klimafreundlicher Neubau (KfW 297 / 298)

  • Neubau Effizienzhaus EH 40 mit QNG-Siegel
  • Zinsvergünstigter Kredit bis 150.000 €/WE
  • Selbstnutzer (297) und gewerblicher Wohnungsbau (298)

1.6 KfW Wohneigentum für Familien (KfW 300 / 308)

  • Familien mit Kindern, Einkommensgrenze
  • Zinsvergünstigter Kredit für EH-40-NH-Neubau

1.7 KfW Ergänzungskredit (358 / 359)

  • Zinsvergünstigter Kredit ergänzend zu jeder BEG-Förderung, für selbstnutzende Eigentümer
  • Aktuelle Kredithöhen und Einkommensgrenzen direkt bei der KfW prüfen

1.8 BAFA Energieberatung Wohngebäude (EBW / iSFP)

  • 50 % Honorarförderung
  • Maximal 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (MFH ab 3 WE), WEG-Bonus zusätzlich 250 €
  • Voraussetzung für den iSFP-Bonus und den erhöhten Kostenrahmen bei Einzelmaßnahmen; ab Q1/2027 auch zwingend für den WPB-Bonus

1.9 KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard

  • Zinsgünstiger Kredit für PV-Anlagen, Speicher, Kleinwind
  • Bis 100 % der Investitionskosten finanzierbar
  • Privatpersonen, Unternehmen, Landwirte, Kommunen

1.10 EEG-Einspeisevergütung (PV)

  • Vergütungssätze sinken halbjährlich (Degression); der jeweils gültige Satz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  • Aktuelle Werte vor jeder Beratung bei der Bundesnetzagentur prüfen

1.11 § 35c EStG — Steuerermäßigung Sanierung

  • 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %)
  • Maximal 40.000 € Ermäßigung je Objekt
  • Alternative zu BAFA/KfW — für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar
  • Selbstgenutzt, Gebäude älter als 10 Jahre, Fachunternehmerbescheinigung
  • Durch die abgesenkten BEG-Zuschüsse deutlich an Bedeutung gewonnen — immer mitrechnen

2) LÄNDEREBENE (Auswahl, alle 16 Bundesländer haben Programme)

Eigene detaillierte Artikel je Bundesland in der Wissensdatenbank.

BundeslandFörderbankKernprogramm
BayernBayernLabokein Landeszuschuss für Selbstnutzer (10.000-Häuser-Programm 2022 beendet); Bayerisches Modernisierungsprogramm (Mietwohnraum)
BWL-BankZusatzfinanzierung Energieeffizienz (Z15 + ZEE)
BerlinIBBSolarPLUS, IBB Wohnraum modernisieren (Effiziente GebäudePLUS seit 12/2023 gestoppt)
BrandenburgILBWohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung (Selbstnutzer), Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren (Vermieter)
BremenBABKredite rund ums Haus (Landeszuschüsse seit 31.08.2025 beendet)
HamburgIFBModernisierungs-Förderprogramm
HessenWIBankModernisierungsdarlehen, Hessen-Kredit
MVLFIZinsloses Darlehen mit Teilerlass
NiedersachsenNBankWohnraummodernisierung, Klimaschutz-Förderung
NRWNRW.BANKprogres.nrw, NRW.BANK.Modernisieren
RLPISBISB-Darlehen Wohneigentum mit Tilgungszuschuss
SaarlandSIKBKlimafreundliches Bauen und Sanieren
SachsenSABWohnraummodernisierung, Energetische Sanierung
Sachsen-AnhaltIB STModernisierungs- und Instandsetzungsdarlehen
Schleswig-HolsteinIB.SHEnergieeffizienzprogramm, Klimadarlehen
ThüringenTABSolar Invest, Klima Invest, ThEGA-Beratung

Landesprogramme ändern sich häufig — vor jeder Beratung den aktuellen Stand der jeweiligen Förderbank prüfen.


3) KOMMUNALE PROGRAMME

Viele Städte und Stadtwerke fördern zusätzlich. Recherche über die jeweilige Kommune oder die Förderdatenbank des Bundes.


4) KOMBINATION

  • BEG + Landesförderung: meist kombinierbar, sofern die Gesamtförderung 100 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt
  • BEG + § 35c EStG: nicht kombinierbar — entweder Zuschuss oder Steuerermäßigung
  • iSFP: verdoppelt die förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen und löst den 5-Punkte-Bonus auf den Mehrbetrag aus; in der Heizungsförderung ohne Wirkung

5) ÜBERGANG UND MITTELVORBEHALT

  • Anträge bis 20.07.2026 wurden nach den bisherigen Bedingungen abgewickelt; ab 21.07.2026 gelten die neuen Konditionen — auch bei früher ausgestellter BzA
  • Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbeträge sinken ab 2027 halbjährlich
  • Alle Programme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; Antragsstopps bei Mittelausschöpfung sind möglich

Den BAFA-Antrag (Gebäudehülle, Anlagentechnik) stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte. Den KfW-Heizungsantrag stellen Sie selbst – die KfW lässt keine Bevollmächtigung zu; wir bereiten ihn mit Ihnen vor.

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