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Landesförderung · Berlin

Berlin — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-08-10 · 6 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • Das wichtigste Landesprogramm 2026 für Eigenheimbesitzer ist SolarPLUS S. Es fördert neue PV-Anlagen mit Stromspeicher mit einer Pauschale von 500 € bis 4.750 €, je nach Anlagengröße. Dazu kommen 750 € für einen neuen Zählerschrank und ein Zuschlag für denkmalgerechte Anlagen.
  • SolarPLUS ist am 08.01.2026 neu gestartet und läuft bis 31.12.2026. Für 2026 stehen laut Senat 13 Mio. € bereit. Balkonkraftwerke werden nicht mehr gefördert.
  • Die Zuschussprogramme Effiziente GebäudePLUS (Dämmung, Heizung) und HeiztauschPLUS sind beendet. Einen Landeszuschuss für Wärmepumpe oder Dämmung gibt es 2026 nicht.
  • Für Sanierungen bietet die Investitionsbank Berlin (IBB) das Darlehen IBB Wohnraum modernisieren an: bis 100.000 € je Wohneinheit, das erste Jahr zinsfrei.
  • Stellen Sie den Antrag vor Projektbeginn. Schon eine Bestellung, ein Auftrag oder eine Anzahlung gilt als Beginn.

Förderbank und Anlaufstellen

  • Investitionsbank Berlin (IBB): Förderbank des Landes, zuständig für Wohnraum- und Modernisierungsdarlehen sowie die Weiterleitung von KfW-Programmen.
  • IBB Business Team GmbH: Tochter der IBB, wickelt SolarPLUS und GründachPLUS ab. SolarPLUS-Team: Tel. 030 2125-4480 (Di und Do 10–14 Uhr), solarplus@ibb-business-team.de.
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe: fachlich zuständig für SolarPLUS.
  • Neutrale Energieberatung bieten die Verbraucherzentrale Berlin und Energieeffizienz-Experten aus der Bundesliste. Bei Denkmalschutz ist die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirks zuständig.

Laufende Landesprogramme 2026

SolarPLUS S

Wer: Natürliche Personen und WEGs, die Eigentümer oder Verfügungsberechtigte eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sind. Das Haus darf selbst genutzt oder vermietet sein. Erbengemeinschaften und Nießbraucher gehören dazu. Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern sind antragsberechtigt, wenn sie ein Sondernutzungsrecht an einer Dachfläche haben. Eine Hausverwaltung kann den Antrag mit Vollmacht stellen.

Was wird gefördert:

  • neue PV-Anlagen ab 2 kWp zusammen mit einem Stromspeichersystem
  • Zählerschränke, wenn der vorhandene vor dem 31.12.2014 in Betrieb ging oder nicht den Regeln entspricht; die Kosten müssen mindestens 1.160 € brutto betragen
  • Mehrkosten einer denkmalgerechten PV-Anlage

Ein Speicher, der nachgerüstet wird, ist nur förderfähig, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage vorliegt. Blei-Säure-Batterien sind ausgeschlossen.

Höhe (Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Festbeträge):

  • PV mit Speicher: 250 € je angefangener kWp-Stufe, zum Beispiel 500 € bei 2 bis 2,99 kWp, 2.500 € bei 10 bis 10,99 kWp und höchstens 4.750 € ab 19 kWp
  • Zählerschrank: pauschal 750 €
  • Denkmalgerechte Gestaltung: 600 € bis 5.700 €, je nach Leistung; die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde ist nötig

Antrag/Wo: Online bei der IBB Business Team GmbH, bevor Sie bestellen oder beauftragen. Sie brauchen ein Angebot mit Angabe der kWp, eine Ausweiskopie und Ihre Bankverbindung. Die Auszahlung erfolgt nach Inbetriebnahme gegen Rechnung und Inbetriebnahmeprotokoll.

Kombination mit BEG/KfW: Kosten, die bereits aus anderen Programmen gefördert werden, etwa über die KfW, sind ausgeschlossen. Kombinierbar ist SolarPLUS ausdrücklich nur mit dem Programm WELMO. Den Heizungstausch fördert die KfW (458) gesondert, weil es um andere Kosten geht.

IBB Wohnraum modernisieren (Darlehen)

Wer: Selbstnutzende Eigentümer, private Vermieter, Investoren, Genossenschaften und Wohnungsunternehmen. Das Objekt muss in Berlin liegen.

Was wird gefördert: Energetische Maßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heizung und Wärmepumpe, dazu erneuerbare Energien einschließlich Photovoltaik. Ebenfalls förderfähig sind Barrierereduzierung, allgemeine Modernisierung und Ausbau. Bereits abgeschlossene Vorhaben werden nicht umgeschuldet.

Höhe (laut Programmseite, Stand 29.09.2026): Bis zu 100.000 € je Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen. Das erste Jahr ist zinsfrei, danach gilt der Tageszins. Bankübliche Sicherheiten sind nötig. Bei Selbstnutzern kann bis 50.000 € auf die Grundschuld verzichtet werden. Selbstnutzer bringen mindestens 7,5 % Eigenkapital ein.

Antrag/Wo: Beim IBB-Kundenportal oder per Post, vor Maßnahmenbeginn.

Kombination mit BEG: Mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar, solange die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Beendet bzw. gestoppt (zur Einordnung)

  • Effiziente GebäudePLUS (Zuschüsse für Dämmung, Heizung und Effizienzhaus): Seit dem 19.12.2023 ist keine Antragstellung mehr möglich.
  • HeiztauschPLUS: Das Programm ist beendet.
  • SolarPLUS Modul Balkonkraftwerke: Mit dem Neustart 2026 entfallen.

Kombination mit der Bundesförderung

Rechenbeispiel (nur zur Veranschaulichung, keine Förderzusage):

Ein selbstgenutztes Reihenendhaus in Berlin-Lichtenrade, Baujahr 1978. Geplant sind eine PV-Anlage mit 10,4 kWp und ein 10-kWh-Speicher für 21.000 €, ein neuer Zählerschrank für 2.200 € und eine Steildachdämmung mit Neueindeckung für 42.000 € förderfähige Kosten. Ein iSFP liegt vor.

PositionBetrag
SolarPLUS S: PV mit Speicher, Stufe 10–10,99 kWp2.500 €
SolarPLUS S: Zählerschrank750 €
BAFA BEG EM Grundförderung 15 % von 42.000 € (Dach)6.300 €
iSFP-Bonus 5 % auf die Kosten über 30.000 € (12.000 €)600 €
Zuschüsse gesamt10.150 €
Eigenanteil ca. 55.050 €, finanzierbar z. B. über IBB Wohnraum modernisieren

Die Dachdämmung (Bund) und die PV-Anlage (Land) betreffen unterschiedliche Kosten, deshalb überschneiden sich die Förderungen nicht. Finanzieren Sie die PV-Anlage zusätzlich über einen KfW-Kredit, prüfen Sie vorher mit der IBB Business Team, ob das den SolarPLUS-Ausschluss für „bereits geförderte Kosten“ auslöst. Die förderfähigen Höchstkosten der BAFA nach der BEG-Reform prüfen Sie im aktuellen Merkblatt.

Kommunale Programme

Berlin ist Stadtstaat: Die Landesprogramme gelten stadtweit. Eigene Programme der Bezirke für private Sanierung oder Heizungstausch sind uns nicht bekannt.

GründachPLUS fördert Dach- und Fassadenbegrünung ab 100 m² Dachfläche anteilig mit einem Zuschuss. Es gilt nur in ausgewählten innerstädtischen Gebieten. Für typische Einfamilienhäuser passt das Programm selten. In Kombination mit PV (SolarPLUS) kann es aber für größere Dächer interessant sein.

Häufige Fragen

Muss ich bei SolarPLUS einen Speicher einbauen?

Ja. Gefördert wird in SolarPLUS S nur eine neue PV-Anlage zusammen mit einem Stromspeichersystem. Einen Zählerschrank und eine denkmalgerechte Gestaltung können Sie zusätzlich fördern lassen.

Wann darf ich den Solarteur beauftragen?

Erst nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Die Richtlinie wertet schon eine Bestellung, einen Auftrag oder eine Anzahlung als Projektbeginn. Wer vorher beauftragt, trägt das Risiko, leer auszugehen.

Gibt es in Berlin noch einen Zuschuss für den Heizungstausch?

Nein. HeiztauschPLUS ist beendet, und Effiziente GebäudePLUS nimmt seit Dezember 2023 keine Anträge mehr an. Für Wärmepumpen gilt der KfW-Zuschuss 458 des Bundes. Das IBB-Darlehen kann den Eigenanteil finanzieren.

Werden Balkonkraftwerke noch gefördert?

Nein. Mit dem Neustart von SolarPLUS im Januar 2026 hat Berlin die Förderung auf Dachanlagen mit Speicher umgestellt.

Was ist, wenn die SolarPLUS-Mittel für 2026 aufgebraucht sind?

Es gibt keinen Rechtsanspruch, gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Mittel. Bei unserer Recherche am 29.09.2026 war kein Antragsstopp veröffentlicht. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Antrag auf der Seite der IBB Business Team.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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