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Förderung · BEG Einzelmaßnahmen

Heizungsförderung 2026: Wie Sie auf bis zu 80 Prozent kommen

Stand 2026-08-11 · 2 Min. Lesezeit · Fachwissen · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Die Heizungsförderung ist der größte Topf der BEG. Sie setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren.

Die Bausteine

BausteinSatzVoraussetzung
Grundförderung30 %förderfähiger Wärmeerzeuger
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Austausch einer alten fossilen Heizung, selbstgenutzt
Einkommensbonus10–40 %Haushaltseinkommen unter der jeweiligen Schwelle
Maximal insgesamt70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %80 % nur bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen (mit Kind bis 40.000 €), sonst Deckel bei 70 %

Der Höchstbetrag

Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 Euro — bis auf rund 22.000 Euro im Jahr 2030.

Bei 80 Prozent von 28.000 Euro sind das maximal 22.400 Euro Zuschuss. Wer nicht in die unterste Einkommensstufe fällt, kommt mit dem 70-Prozent-Deckel auf höchstens 19.600 Euro.

Der Einkommensbonus ist neu gestaffelt

Seit dem 21. Juli 2026 gibt es drei Stufen statt einer:

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenBonus
bis 30.000 €40 %
bis 40.000 €30 %
bis 50.000 €10 %

Bei mindestens einem minderjährigen Kind wird das maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro gemindert.

Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang — für Anträge 2026 also der Jahre 2023 und 2024.

Der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft

Er liegt aktuell bei 16 Prozent, vorher waren es 20. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte und läuft 2028 aus.

Wer wechseln will, fährt früher besser. Das ist keine Verkaufsmasche, sondern steht so in der Richtlinie.

Was weggefallen ist

Der Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasse sind zum 21. Juli 2026 gestrichen.

Ein Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Gasheizung von 2003, Familie mit einem Kind, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 38.000 Euro (mit Familienzuschlag rechnerisch 28.000 Euro). Luft-Wasser-Wärmepumpe für 26.000 Euro.

  • Grundförderung 30 % → 7.800 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 % → 4.160 €
  • Einkommensbonus 40 % → 10.400 €
  • Summe der Sätze: 86 % — gedeckelt auf 80 %
  • Zuschuss: 20.800 €, Eigenanteil 5.200 €

Was Sie beachten müssen

Vor dem Antrag muss ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der unter aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage steht. Seit Januar 2026 ist ein Außengerät zudem nur förderfähig, wenn es 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegt — prüfen Sie das Datenblatt.

Den KfW-Antrag für den Heizungstausch stellen Sie selbst. Welche Heizung passt und was nach Förderung bleibt, zeigt der Heizungsfinder – 14 Systeme im Vergleich.

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