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Förderung · Heizungsförderung

Degression der Heizungsförderung: Was Warten bei KfW 458 kostet

Stand 2026-10-14 · 7 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) automatisch – jedes halbe Jahr ein Stück. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken jeweils um 750 Euro. Maßgeblich ist das Datum Ihres Antrags. Wer ohnehin tauschen will, verliert durch Warten in den meisten Fällen Geld – je nach Situation nichts, einige Hundert oder mehrere Tausend Euro. Ihren Betrag je Stichtag zeigt der Zuschuss-Rechner.

Dieser Artikel zeigt die Stufen, rechnet typische Fälle durch und erklärt, was Sie tun können.

Was sich ab Februar 2027 ändert

Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der KfW neue Konditionen. Ab dem 1. Februar 2027 sinken zwei Werte parallel, jeweils zum 1. Februar und 1. August:

Der Klimageschwindigkeitsbonus. Ihn bekommen Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen.

Antrag gestelltKlimageschwindigkeitsbonus
bis 31.01.202716 %
ab 01.02.202712 %
ab 01.08.20278 %
ab 01.02.20284 %
ab 01.08.2028entfällt

Die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit. Förderfähig sind derzeit höchstens 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 Euro.

Antrag gestelltFörderfähige Kosten (1. Wohneinheit)
bis 31.01.202728.000 €
ab 01.02.202727.250 €
ab 01.08.202726.500 €
ab 01.02.202825.750 €
ab 01.08.202825.000 €

Danach sinkt die Obergrenze weiter halbjährlich, bis sie ab dem 1. August 2030 bei 22.000 Euro liegt. Der Einkommensbonus bleibt unverändert; die Grundförderung von 30 Prozent ebenfalls – mit einer Ausnahme bei Wärmepumpen, siehe unten.

Der Verlauf in Zahlen

Beispiel: Einfamilienhaus, selbst genutzt, funktionstüchtige alte Gasheizung, Wärmepumpe über der Kostenobergrenze, ohne Einkommensbonus.

Antrag gestelltObergrenzeFördersatzZuschussWeniger als heute
bis 31.01.202728.000 €30 % + 16 % = 46 %12.880 €–
ab 01.02.202727.250 €30 % + 12 % = 42 %11.445 €1.435 €
ab 01.08.202726.500 €30 % + 8 % = 38 %10.070 €2.810 €
ab 01.02.202825.750 €30 % + 4 % = 34 %8.755 €4.125 €
ab 01.08.202825.000 €30 %7.500 €5.380 €

Eigene Berechnung auf Grundlage der Förderrichtlinie und der KfW-Konditionen seit 21.07.2026. Für Anträge ab 2027 setzen die Beispiele eine Wärmepumpe aus EU-Fertigung voraus (siehe unten).

Beispiel mit Einkommensbonus

Familie mit einem Kind, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 38.000 Euro. Mit Kind liegt die Grenze für den höchsten Einkommensbonus bei 40.000 Euro. Die Familie erhält deshalb 40 Prozent Einkommensbonus, und für sie gilt die Obergrenze von 80 Prozent statt 70 Prozent.

Antrag gestelltObergrenzeFördersatzZuschussWeniger als heute
bis 31.01.202728.000 €86 %, gedeckelt auf 80 %22.400 €–
ab 01.02.202727.250 €82 %, gedeckelt auf 80 %21.800 €600 €
ab 01.08.202726.500 €78 %20.670 €1.730 €
ab 01.02.202825.750 €74 %19.055 €3.345 €
ab 01.08.202825.000 €70 %17.500 €4.900 €

In den ersten beiden Stufen greift der 80-Prozent-Deckel. Der Verlust entsteht dort nur durch die sinkende Kostenobergrenze; danach wirkt zusätzlich der sinkende Bonus.

Wenn Ihre Heizung günstiger ist als die Obergrenze

Die Obergrenze spielt nur eine Rolle, wenn Ihr Vorhaben teurer ist. Kostet die Wärmepumpe 24.000 Euro, rechnet die KfW mit 24.000 Euro – egal ob die Grenze bei 28.000 oder 26.500 Euro liegt.

Dann wirkt nur der Bonus: Bei 24.000 Euro Kosten sind es heute 46 Prozent, also 11.040 Euro Zuschuss. Bei einem Antrag ab Februar 2028 noch 34 Prozent, also 8.160 Euro.

Wer den Klimageschwindigkeitsbonus nicht bekommt – etwa weil er vermietet oder eine junge Heizung ersetzt –, spürt nur die Absenkung der Obergrenze.

Für Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Hier ist der Zeitdruck deutlich geringer. Die Absenkung um 750 Euro betrifft nur die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleiben es je 15.000 Euro, ab der siebten je 8.000 Euro.

Ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten bei 30 Prozent Grundförderung:

Antrag gestelltObergrenzeZuschuss
bis 31.01.2027111.000 €33.300 €
ab 01.02.2027110.250 €33.075 €

Das sind 225 Euro Unterschied, rund 0,7 Prozent. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für vermietete Wohnungen ohnehin nicht. Wer ein Mehrfamilienhaus saniert, sollte sich nach Bauablauf und Handwerkerterminen richten, nicht nach dem Kalender.

Für Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden (KfW 522) sinken die Obergrenzen nach Fläche gestaffelt: je Stufe um 750 Euro für die ersten 150 Quadratmeter Nettogrundfläche und zusätzlich um 3 Euro je Quadratmeter bis 400, 2 Euro je Quadratmeter bis 1.000 und 1 Euro je Quadratmeter darüber.

Ein Gebäude mit 5.000 Quadratmetern kommt heute auf höchstens 464.050 Euro förderfähige Kosten – bei 30 Prozent also 139.215 Euro Zuschuss. Bei einem Antrag ab dem 1. Februar 2027 sind es 457.350 Euro und 137.205 Euro: rund 2.010 Euro weniger durch eine einzige Stufe.

Ab 2027: Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen

Die Förderrichtlinie sieht vor, dass ab dem 1. Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinkt. Wärmepumpen mit Ursprung in der EU erhalten zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten und kommen damit weiter auf 30 Prozent. Für Geräte ohne EU-Ursprung fehlen dann 15 Prozentpunkte.

Den genauen Starttermin und wie die Herkunft nachgewiesen wird, regelt ein Infoblatt, das noch nicht veröffentlicht ist. Sobald es vorliegt, aktualisieren wir diesen Artikel. Wer eine Wärmepumpe ohne EU-Ursprung plant, hat einen weiteren Grund, den Antrag noch 2026 zu stellen.

Was Sie tun können

Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau und nicht die Rechnung. Wer im Januar 2027 beantragt und im Sommer einbaut, erhält die höheren Konditionen.

Daraus folgt: Nicht die Baumaßnahme vorziehen, sondern den Antrag. Dafür muss Folgendes stehen:

  • ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält – mehr dazu unter Aufschiebende Bedingung bei der Förderung;
  • der Antrag vor Beginn des Vorhabens. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt bereits als Beginn und schließt die Förderung aus.

Wann genau der Antrag fällig ist, steht unter Wann muss ich den Förderantrag stellen?. Alle aktuellen Sätze finden Sie unter KfW 458: Fördersätze und Boni.

Die Grenzen dieser Rechnung

Alle Beispiele zeigen Höchstwerte, keine Zusagen:

  • 80 Prozent sind die Ausnahme. In der Regel werden höchstens 70 Prozent bezuschusst; 80 Prozent gelten nur für selbst nutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen.
  • Die Förderung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Eine Stufe nach Kalender nützt nichts, wenn das Programm vorher gestoppt wird.
  • Einzelheiten fehlen noch, etwa wann genau der Wertschöpfungsbonus startet und wie die Herkunft der Wärmepumpe nachzuweisen ist.
  • Landes- und Kommunalprogramme lassen sich oft ergänzen. Ob und bis zu welcher Grenze das geht, regelt jedes Programm selbst.

Maßgeblich ist am Ende immer Ihre Förderzusage.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: KfW-Konditionen seit 21.07.2026, geprüft am 14.10.2026.

Den KfW-Antrag für den Heizungstausch stellen Sie selbst. Welche Heizung passt und was nach Förderung bleibt, zeigt der Heizungsfinder – 14 Systeme im Vergleich.

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