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Förderung · Wirtschaftlichkeit

Energiepreise steigen wieder: Lohnt sich energetische Sanierung 2026 noch?

Stand 2026-10-01 · 7 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Die Strom- und Gastarife für Neukunden ziehen seit dem Sommer wieder an. Ab 2027 sinkt der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten, und ab 2028 bildet sich der CO₂-Preis am Markt. Viele Eigentümer fragen sich deshalb, ob sich eine energetische Sanierung jetzt noch rechnet oder ob sie besser abwarten.

Kurz gesagt: Ja, sie lohnt sich – aber nicht jede Maßnahme und nicht in jedem Haus. Der Energiepreis gibt nicht den Ausschlag. Entscheidend ist, wie viel Energie Ihr Gebäude braucht und welche Maßnahme bei Ihnen das beste Verhältnis aus Kosten, Förderung und Einsparung hat. Stand: 01.10.2026.

Was sich bei den Preisen gerade tut

KennzahlWertQuelle
Strom, Haushalte, Durchschnitt 1. Halbjahr 202637,97 ct/kWh (−6,4 % zum Vorhalbjahr)Destatis, 30.09.2026
Gas, Haushalte, Durchschnitt 1. Halbjahr 202611,58 ct/kWh (−5,3 %)Destatis, 30.09.2026
Günstige Stromtarife für Neukundenca. 30 ct/kWh, seit Juni rund +27 %Tarifvergleich, 21.09.2026
Günstige Gastarife für Neukundenca. 12,5 ct/kWhTarifvergleich, 21.09.2026
CO₂-Preis 2027 (Entwurf)55–65 €/t, entspricht ca. 1,3–1,6 ct/kWh bei GasKabinettsbeschluss 12.08.2026
CO₂-Preis ab 2028Marktpreis im EU-Emissionshandel (ETS 2), ohne ObergrenzeEU-Recht

Die günstigen Durchschnittswerte des ersten Halbjahres verdanken sich vor allem zwei Sondereffekten: der staatlichen Entlastung bei den Netzentgelten und dem Wegfall der Gasspeicherumlage zum 01.01.2026. Der Netzentgelt-Zuschuss sinkt ab 2027 um rund 15 Prozent. Bei neuen Verträgen kommen die Preise schon jetzt wieder nach oben.

Wichtig ist der Blick über das Jahr 2027 hinaus. Ab 2028 gilt für Heizöl und Erdgas kein fester CO₂-Preiskorridor mehr. Je nach Szenario liegen die Schätzungen für 2030 zwischen rund 60 und weit über 200 Euro pro Tonne. Als Faustregel gilt: Jede 50 Euro pro Tonne mehr verteuern Erdgas um etwa 1,2 Cent pro kWh. Bei 20.000 kWh im Jahr sind das rund 240 Euro, Jahr für Jahr.

Fakten statt Panik: Niemand kann Ihnen den Gaspreis für 2030 sagen. Sicher ist nur, in welche Richtung die CO₂-Kosten für fossile Heizungen gehen. Eine Sanierung macht Sie davon unabhängiger, egal wie hoch der Preis am Ende tatsächlich steigt.

Warum der Energiepreis allein nichts entscheidet

Zwei Häuser, gleicher Gaspreis, völlig andere Rechnung:

  • Haus A, Baujahr 1975, unsaniert: 160 kWh pro m² und Jahr. Bei 140 m² sind das 22.400 kWh.
  • Haus B, gleiches Baujahr, Dach und Fenster schon erneuert: 95 kWh pro m² und Jahr, also 13.300 kWh.

Steigt der Gaspreis um 3 Cent pro kWh, zahlt Haus A rund 670 Euro im Jahr mehr, Haus B rund 400 Euro. Für Haus A lohnt sich fast jede Maßnahme schneller. Für Haus B kann der Heizungstausch der einzig sinnvolle nächste Schritt sein, während eine weitere Dämmung sich kaum noch rechnet.

Deshalb steht am Anfang nicht die Frage „Was kostet Energie?“, sondern „Was braucht mein Haus – und wo geht die Energie verloren?“

Die fünf Schritte zur wirtschaftlichen Sanierung

1. Verbrauch reduzieren

Die billigste Kilowattstunde ist die, die Sie nicht brauchen. Bevor Sie über eine neue Heizung entscheiden, sollten Sie diese Maßnahmen prüfen, die schnell wirken und oft wenig kosten:

  • Oberste Geschossdecke dämmen: oft schon für wenige tausend Euro machbar, mit kurzer Amortisation und häufig ohnehin Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz.
  • Heizungsrohre im unbeheizten Keller dämmen: geringe Kosten, spürbare Wirkung.
  • Undichte Fenster, Rollladenkästen und Haustür abdichten.
  • Hydraulischer Abgleich und richtige Heizkurve: bringen in vielen Häusern 5 bis 15 Prozent Einsparung.

Das senkt nicht nur die laufenden Kosten. Eine kleinere Heizlast heißt auch: Eine kleinere und günstigere Wärmepumpe reicht aus.

2. Heizsystem optimieren

Ist die Heizung älter als 20 Jahre oder läuft sie mit Öl, lohnt sich der Wechsel fast immer zu prüfen. Typische Optionen sind:

  • Wärmepumpe: In den meisten Bestandsgebäuden auch ohne Komplettsanierung möglich, wenn die Vorlauftemperatur mit 55 °C oder weniger auskommt. Oft reicht es, einzelne Heizkörper zu tauschen.
  • Anschluss an ein Wärmenetz: Ob eines in Ihrer Straße geplant ist, steht in der kommunalen Wärmeplanung.
  • Biomasse oder Hybridlösungen: sinnvoll für Sonderfälle, etwa bei sehr hohem Wärmebedarf oder denkmalgeschützten Gebäuden.

Welche Heizung zu Ihrem Haus passt, zeigt Ihnen unser Heizungsfinder in wenigen Minuten. Dabei werden auch die Wärmeplanung Ihrer Gemeinde und die Förderung berücksichtigt.

3. Förderung prüfen – vor dem Auftrag

Der Heizungstausch wird über die KfW (Programm 458) gefördert, Maßnahmen an der Gebäudehülle über die BAFA (BEG EM).

Förderbaustein Heizung (KfW 458)HöheVoraussetzung
Grundförderung30 %alle Antragstellenden
Klimageschwindigkeitsbonus+16 % (bis 31.01.2027)selbstnutzende Eigentümer; Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas- bzw. Biomasseheizung ab 20 Jahren
Einkommensbonus+40 / 30 / 10 %selbstnutzende Eigentümer; zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €, mit Kind jeweils 10.000 € mehr
Höchstsatz70 %, mit Einkommensbonus 80 %–
Förderfähige Kosten28.000 € für die erste Wohneinheitbis 31.01.2027

Bis zu 80 Prozent sind möglich, aber nicht für alle. Die 80 Prozent bekommt nur, wer selbst im Haus wohnt, in der untersten Einkommensstufe liegt und zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus erhält. Ohne Einkommensbonus sind meist 46 Prozent realistisch. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten entspricht das 12.880 Euro Zuschuss. Vermieter erhalten 30 Prozent.

Warten kostet Förderung. Zum 01.02.2027 ändert sich einiges:

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 Prozent und danach halbjährlich weiter.
  • Die förderfähigen Kosten sinken auf 27.250 Euro.
  • Für Wärmepumpen gilt ab dem ersten Quartal 2027 die volle Grundförderung von 30 Prozent nur noch bei nachgewiesener Herkunft aus der EU, sonst 15 Prozent.

Mehr dazu: Was Warten kostet: die Degression der Heizungsförderung ab 2027.

Für Dämmung, Fenster und Lüftung gibt es über die BEG EM 15 Prozent Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 5 Prozentpunkte mehr auf den Kostenanteil über 30.000 €.

Die häufigste Fehlerquelle: Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag vorliegen, der eine aufschiebende beziehungsweise auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Ein unterschriebenes Angebot ohne diese Klausel kann die gesamte Förderung kosten.

Was Sie konkret bekommen, rechnet unser Förderrechner aus, einschließlich Einkommensbonus und Stichtagen.

4. Wirtschaftlichkeit berechnen

Erst wenn Bedarf, Maßnahme und Förderung feststehen, lässt sich ehrlich rechnen. Ein Beispiel:

Beispielrechnung: Einfamilienhaus, 140 m², Baujahr 1975, Gasheizung von 2001, Verbrauch 22.400 kWh pro Jahr. Die Eigentümer wohnen selbst im Haus und bekommen keinen Einkommensbonus. Alle Werte sind gerundet.

Neue GasheizungWärmepumpe
Investitionca. 13.000 €ca. 32.000 €
Förderung (46 % von 28.000 €)–−12.880 €
Eigenanteilca. 13.000 €ca. 19.100 €
Energiebedarf pro Jahr22.400 kWh Gasca. 6.800 kWh Strom (Jahresarbeitszahl 3,3)
Energiekosten pro Jahrca. 2.690 € (12 ct/kWh)ca. 1.830 € (27 ct/kWh Wärmepumpentarif)
Differenz pro Jahrca. 850 € günstiger

Damit sind die Mehrkosten der Wärmepumpe von rund 6.100 Euro nach etwa sieben Jahren wieder drin, ohne jede CO₂-Preiserhöhung. Jede weitere 50 Euro pro Tonne CO₂ verkürzen die Zeit, denn die Gasheizung kostet dann rund 270 Euro mehr pro Jahr. Mit dem höchsten Einkommensbonus liegt der Eigenanteil für die Wärmepumpe bei rund 9.600 Euro und damit unter dem Preis der neuen Gasheizung.

Wird zusätzlich die oberste Geschossdecke gedämmt (Schritt 1), sinkt der Bedarf weiter. Die Wärmepumpe kann dann kleiner ausfallen und läuft effizienter.

Was die Rechnung kippen kann: sehr hohe Vorlauftemperaturen, ein niedriger Verbrauch (unter etwa 10.000 kWh rechnet sich jede Maßnahme langsamer) oder teure Zusatzarbeiten wie ein neuer Zählerschrank. Darum gehört die Rechnung auf Ihr Haus, nicht auf ein Durchschnittshaus.

5. Digital umsetzen

Für eine erste belastbare Einschätzung muss heute niemand mehr wochenlang auf einen Termin warten:

  1. Kostenlose Quick-Analyse: Mit wenigen Angaben sehen Sie, wo Ihr Haus steht und welche Hebel es gibt.
  2. KI-Hausrundgang: Sie fotografieren Heizung, Fenster, Dach und Fassade mit dem Smartphone, die Auswertung zeigt den Zustand und die sinnvolle Reihenfolge.
  3. Heizungsfinder: findet die passende Heizung mit Förderung, Wärmeplanung und Kosten.
  4. Förderantrag: Die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt die Energieberatung Klein GmbH durch den Energieeffizienz-Experten Alexander Klein (dena-Expertenliste EB813173, BAFA-Beraternummer 239686). Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, weisen auf die förderrechtlich nötige Vertragsbedingung hin und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Gerechnet wird mit den Daten Ihres Hauses. Die digitalen Auswertungen ersetzen keine Energieberatung; zertifizierte Leistungen erbringt die Energieberatung Klein GmbH.

Fazit

Steigende Energiepreise sind kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, die eigenen Zahlen zu kennen. Sinnvoll ist diese Reihenfolge:

  1. Verbrauch senken.
  2. Die Heizung passend zum Haus wählen.
  3. Förderung sichern, bevor sie sinkt.
  4. Die Rechnung für das eigene Gebäude aufstellen.

Wer bis 31.01.2027 beantragt und die Voraussetzungen erfüllt, kann noch den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und 28.000 Euro förderfähige Kosten erhalten. Ab dem 01.02.2027 gibt es beides nur noch in geringerer Höhe.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Beispielrechnung ersetzt keine Beratung für Ihr Gebäude. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültige Förderrichtlinie und Ihr Zuwendungsbescheid.

Wo steht Ihr Haus, und welche Maßnahme rechnet sich bei Ihnen? Der Energiebericht Pro rechnet es durch – Kosten, Förderung und Reihenfolge je Maßnahme, als PDF.

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