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Landesförderung · Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-08-10 · 7 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum über die ISB mit dem Programm „Modernisierung selbst genutzten Wohnraums“ (Kredit 505): ein Darlehen mit Tilgungszuschuss von bis zu 25 %, abhängig von Einkommen und erreichtem Effizienzhausstandard.
  • Für Vermieter gibt es „Modernisierung vermieteten Wohnraums“ (Kredit 553) mit 1 % Zins und Tilgungszuschüssen bis 40 %. Im Gegenzug gelten Miet- und Belegungsbindungen.
  • Wer die Einkommensgrenzen überschreitet, kann das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Kredit 710) ohne Einkommensgrenze nutzen. Es ist aber keine Förderung im engeren Sinn: Der Zins liegt bei 4,90 %, es gibt keinen Zuschuss.
  • Ein Landeszuschussprogramm für PV, Speicher oder Wärmepumpen für Privathaushalte gibt es 2026 nicht. Kommunen können über das Landesprogramm KIPKI eigene Bürgerprogramme auflegen.
  • Der Antrag für Kredit 505 läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung. Beginnen Sie erst nach der Förderzusage.

Förderbank und Anlaufstellen

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist die Förderbank des Landes. Die Beratung zur Wohnraumförderung erreichen Sie unter 06131 6172-1991 oder per E-Mail an wohnraum@isb.rlp.de.

Anträge für die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum (Kredit 505) reichen Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung ein, in deren Gebiet die Immobilie liegt. Die Verwaltung erteilt eine Förderbestätigung und leitet den Antrag an die ISB weiter. Anträge für vermieteten Wohnraum (Kredit 553) gehen direkt an die ISB, das Darlehen Wohneigentum Universell (Kredit 710) wird online beantragt.

Das Landesprogramm KIPKI (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, 250 Mio. Euro) richtet sich an Kommunen. Diese können daraus eigene Förderprogramme für Bürgerinnen und Bürger finanzieren.

Laufende Landesprogramme 2026

Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (ISB-Kredit 505)

  • Wer: Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Das Haushaltseinkommen darf die Grenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG um höchstens 10 % bzw. 60 % überschreiten. Als grober Anhaltspunkt nennt die ISB für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ein Jahresbruttoeinkommen von etwa 71.500 Euro (+10 %) bzw. 103.400 Euro (+60 %). Die genaue Berechnung übernimmt die Stadt- oder Kreisverwaltung.
  • Was wird gefördert: Modernisierungsmaßnahmen, die Energie oder Wasser nachhaltig einsparen, Heizung und Warmwasser auf alternative oder regenerative Energien umstellen, Barrieren abbauen oder den Gebrauchswert erhöhen. Eine Einliegerwohnung ist nicht förderfähig.
  • Höhe: Das Darlehen beträgt für einen Vier-Personen-Haushalt höchstens 100.000 Euro, plus 5.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Es ist auf die Investitionskosten begrenzt. Laut ISB (abgerufen am 29.09.2026, „gilt bis auf weiteres“) liegt der Zins bei 3,70 % p. a. für 20 Jahre fest, die Tilgung bei 1,55 %, das Bearbeitungsentgelt bei 1 % (mindestens 250 Euro). Tilgungszuschuss laut ISB-Tabelle:
StandardEinkommen bis +10 %Einkommen bis +60 %
ohne Effizienzhausstandard15 %5 %
EH 8520 %10 %
EH 5525 %15 %
  • Antrag/Wo: Bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, vor Maßnahmenbeginn. Bei EH 85 oder EH 55 muss schon bei Antragstellung eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte (Liste unter energie-effizienz-experten.de) eingebunden sein. Liefer- und Leistungsverträge sind bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich.
  • Kombination mit BEG: Die Programmseite regelt das nicht ausdrücklich. Die Kombination mit Bundesmitteln ist in der Praxis üblich, klären Sie sie aber vorab mit der ISB. Eine Überfinanzierung ist zu vermeiden.

Modernisierung vermieteten Wohnraums (ISB-Kredit 553)

  • Wer: Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen, also auch private Kleinvermieter.
  • Was wird gefördert: Modernisierung wie bei Kredit 505. Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden.
  • Höhe: Laut ISB bis 140.000 Euro je Wohnung, bei mindestens EH 85 bis 175.000 Euro je Wohnung. Bei Wohnungen bis 60 m² sinken die Höchstbeträge um jeweils 20.000 Euro, der Mindestbetrag liegt bei 5.000 Euro je Wohnung. Der Zins beträgt 1 % p. a. bei 2 % Mindesttilgung, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 %.
  • Bindungen: Festgelegte Anfangsmieten dürfen nicht überschritten werden, und die Mieterhaushalte müssen Einkommensgrenzen einhalten (Nachweis per Wohnberechtigungsschein).
  • Antrag/Wo: Direkt bei der ISB, vor Maßnahmenbeginn.
  • Kombination mit BEG: Bei der klimagerechten Modernisierung (mindestens EH 85) wird ein Energieeffizienz-Experte eingebunden. Die Kombination mit der Bundesförderung klären Sie bitte mit der ISB.

ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Kredit 710)

  • Wer: Eigentümer, die ihr selbst genutztes Objekt modernisieren (oder Wohneigentum kaufen bzw. bauen), ohne Einkommensgrenzen. Mindestens ein Antragsteller braucht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das seit mindestens sechs Monaten besteht.
  • Höhe: 25.000 bis 100.000 Euro als Nachrangdarlehen. Laut ISB (abgerufen am 29.09.2026) beträgt der Zins 4,90 % p. a. für 20 Jahre fest. Sie müssen 10 % Eigenkapital einbringen, einen weiteren Finanzierungspartner einbinden und 1 % Verwaltungsgebühr zahlen.
  • Kombination mit BEG: Laut ISB mit Förderprogrammen des Bundes bzw. der KfW kombinierbar.

Kombination mit der Bundesförderung

Beispielrechnung (fiktives Beispiel, vereinfacht): Eine Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) mit einem Einkommen innerhalb der Grenze „+10 %“ und iSFP erneuert Dach und Fenster für 60.000 Euro, ohne einen Effizienzhausstandard zu erreichen.

BausteinBerechnungBetrag
BAFA BEG EM Grundförderung15 % × 60.000 €9.000 €
iSFP-Bonus (nur Kosten über 30.000 €)5 % × 30.000 €1.500 €
ISB-Darlehen 505 für den Restbetrag60.000 € − 10.500 €49.500 €
ISB-Tilgungszuschuss (ohne EH, Einkommen +10 %)15 % × 49.500 €7.425 €
Entlastung gesamt (Zuschüsse)17.925 €

Erreicht dieselbe Familie mit einer umfassenden Sanierung EH 55, steigt der ISB-Tilgungszuschuss auf 25 %. Die Bundesförderung läuft in diesem Fall über die Effizienzhaus-Förderung der KfW statt über die BEG EM (Konditionen nach der Reform bitte gesondert prüfen). Alle Werte sind Beispiele und hängen von den förderfähigen Kosten, der Einkommensberechnung und den aktuellen Merkblättern ab.

Kommunale Programme

  • Mainz: Laut Pressemeldung der Stadt vom April 2026 fördert Mainz Senioren ab 65 Jahren mit bis zu 6.000 Euro für Modernisierungs- und Klimaschutzmaßnahmen (u. a. Fenster, Dämmung, Barrierefreiheit). Seit 2026 gibt es außerdem bis zu 200 Euro für Balkonkraftwerke bei Haushalten mit geringem Einkommen. Alle Programme stehen unter Haushaltsvorbehalt.
  • Weitere Städte wie Koblenz, Trier oder Ludwigshafen hatten PV- bzw. Balkonkraftwerk-Programme, die nach verfügbaren Informationen inzwischen beendet sind. Den aktuellen Stand haben wir nicht auf allen städtischen Seiten verifiziert. Fragen Sie am besten bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung nach, ob dort KIPKI-finanzierte Bürgerprogramme laufen.

Häufige Fragen

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen Landeszuschuss für PV-Anlagen oder Speicher?

Nein. Die ISB hat 2026 kein eigenes PV- oder Speicherprogramm für Privathaushalte. Einzelne Kommunen haben eigene Programme aufgelegt, oft mit KIPKI-Mitteln. Diese sind meist schnell ausgeschöpft.

Was ist ein Tilgungszuschuss?

Der Tilgungszuschuss wird zu Beginn der Rückzahlung vom ISB-Darlehen abgezogen. Sie zahlen danach Zins und Tilgung nur noch auf den reduzierten Betrag. Wirtschaftlich wirkt er wie ein Zuschuss.

Ich liege über der Einkommensgrenze – was nun?

Dann kommt Kredit 505 nicht in Frage. Sie können das Darlehen Wohneigentum Universell (Kredit 710) ohne Einkommensgrenze nutzen, erhalten dort aber keinen Tilgungszuschuss. Die Zuschüsse kommen dann ausschließlich vom Bund.

Fördert Rheinland-Pfalz den Einbau einer Wärmepumpe?

Die Umstellung der Heizung auf regenerative Energien ist in Kredit 505 und 553 ausdrücklich eine förderfähige Modernisierung. Einen eigenen Landeszuschuss nur für Wärmepumpen gibt es nicht. Den Zuschuss für den Heizungstausch gibt es beim Bund (KfW 458).

Darf ich vor der Zusage schon Handwerker beauftragen?

Laut ISB sind Liefer- und Leistungsverträge bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich. Ab Leistungsphase 8 sind sie nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zulässig. Mit der Maßnahme selbst dürfen Sie erst nach der Förderzusage beginnen.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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