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Landesförderung · Saarland

Saarland — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-09-07 · 6 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Saarland gibt es 2026 kein landeseigenes Zuschussprogramm für private Heizungstausche, Wärmepumpen oder Photovoltaik. Für Eigentümer bleibt die Bundesförderung (BAFA und KfW) das Kernstück.
  • Das Landesprogramm für Eigentümer ist die Saarländische Wohnraumförderung der SIKB. Sie gibt ein Darlehen zur Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum: bis 200.000 € je Wohneinheit zu 1,0 % Festzins. Wer nach der Sanierung den Standard EH 55 erreicht, erhält 15 % Tilgungszuschuss (Merkblatt, Stand Juni 2026).
  • Die Wohnraumförderung gilt nur für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen, zum Beispiel 48.200 € bei einem Zweipersonenhaushalt.
  • Das Landesprogramm „PV-Speicher Saar“ (seit 01.04.2026) steht ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen offen, nicht Privatpersonen.
  • Die SIKB leitet als Hausbank-Partner auch KfW-Kredite weiter, etwa den BEG-Ergänzungskredit.

Förderbank und Anlaufstellen

  • Saarländische Investitionskreditbank (SIKB): Förderbank des Saarlandes, zuständig für die Wohnraumförderung. Hotline 0681 3033-333, wohnungsbau@sikb.de.
  • Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE): Energie-Förderprogramme des Landes. Diese richten sich 2026 vor allem an Unternehmen und Kommunen.
  • Verbraucherzentrale des Saarlandes (Energieberatung) und zertifizierte Energieberaterinnen und Energieberater: Beratung, iSFP und Nachweise für Effizienzhaus-Standards.

Laufende Landesprogramme 2026

Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum (SIKB)

Wer: Haushalte, die ihr Wohneigentum selbst nutzen und die Einkommensgrenzen einhalten (laut Merkblatt, Stand Juni 2026):

  • Einpersonenhaushalt: 32.100 €
  • Zweipersonenhaushalt: 48.200 €
  • jede weitere Person: plus 7.900 €
  • je Kind: plus 1.400 €

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen des Haushalts nach Abzug der Frei- und Abzugsbeträge des Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes, nicht das Bruttoeinkommen. Zusätzlich muss Ihnen genug Einkommen zum Leben bleiben: 900 € im Monat für die antragstellende Person und 300 € für jede weitere Person.

Ausgeschlossen ist laut Merkblatt unter anderem, wer

  • genug Eigenkapital hat, um sich auch ohne Förderung angemessen mit Wohnraum zu versorgen,
  • eine Belastung von weniger als 20 % des Haushaltseinkommens hätte,
  • voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren die Einkommensgrenze um mehr als 25 % überschreiten wird.

Was wird gefördert: Modernisierungen, die unter anderem Folgendes verbessern:

  • die energetischen Eigenschaften und die Energieversorgung
  • die Wasserversorgung, die sanitären Einrichtungen und den Feuchtigkeitsschutz
  • den Schallschutz und die Wohnqualität
  • die Eignung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen

Die Investition muss mindestens 10.000 € je Wohnung betragen. Nicht förderfähig sind eigenständige Heizkessel mit fossilen Brennstoffen.

Höhe (Merkblatt, Stand Juni 2026):

  • Darlehen bis 200.000 € je Wohneinheit
  • Zinssatz 1,0 % p. a. fest, bis 30 Jahre Laufzeit, davon drei tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Tilgungszuschuss von 15 %, wenn die Wohneinheit nach der Modernisierung den Standard EH 55 erreicht
  • für Familien zusätzlich 5 % Tilgungszuschuss je Kind, höchstens 20 %

Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern vom Darlehen abgezogen. Er ist steuerlich relevant und muss zusammen mit dem Förderantrag beantragt werden.

Weitere Bedingungen (Merkblatt, Stand Juni 2026):

  • Eigenleistung mindestens 15 % der Gesamtkosten, bei Haushalten mit mehr als zwei Kindern 10 %
  • Absicherung über eine Grundschuld oder Hypothek zugunsten der SIKB
  • Baubeginn spätestens sechs Monate nach der Förderzusage, Abschluss der Modernisierung innerhalb von zwei Jahren
  • Sie müssen die Wohnung zehn Jahre selbst bewohnen
  • die Investitionskosten belegen Sie mit einem fachkundig erstellten Kostenvoranschlag

Antrag/Wo: Direkt bei der SIKB auf den vorgesehenen Formblättern, zwingend vor Beginn des Vorhabens.

Kombination mit BEG: Das Merkblatt regelt nur zwei Punkte: Neben dem Kredit dürfen Sie keine weiteren Mittel der sozialen Wohnraumförderung des Landes nutzen. Mittel aus „nicht-öffentlich bezuschussten Programmen“ sind bei Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich erlaubt. Zu BAFA- und KfW-Zuschüssen äußert sich das Merkblatt nicht ausdrücklich. Bitte lassen Sie sich vor dem Antrag von der SIKB bestätigen, ob und wie Bundeszuschüsse angerechnet werden.

SIKB als Durchleitungsinstitut für KfW-Programme

Über die SIKB können Sie auch Bundesprogramme beantragen:

  • den KfW-Kredit „Wohngebäude“ (261) für die Sanierung zum Effizienzhaus
  • den BEG-Ergänzungskredit (358/359) für bewilligte Einzelmaßnahmen
  • den Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159)
  • eine eigene Finanzierung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Das sind Bundesprogramme oder Finanzierungsangebote, keine zusätzlichen Landeszuschüsse.

Nicht für Privatpersonen: PV-Speicher Saar

Das Programm des MWIDE fördert Batteriespeicher zusammen mit neuen PV-Anlagen. Antragsberechtigt sind nur KMU, die ihren KMU-Status selbst erklären müssen. Für private Wohnhäuser gibt es keine Förderung aus diesem Programm.

Kombination mit der Bundesförderung

Rechenbeispiel (vereinfacht, nur zur Veranschaulichung): Ein Paar mit einem Kind nutzt ein Einfamilienhaus von 1972 selbst und liegt innerhalb der Einkommensgrenzen. Das Haus wird zum Effizienzhaus 55 saniert. Die Gesamtkosten betragen 150.000 €.

PositionBetrag
Gesamtkosten Modernisierung150.000 €
Angenommene Bundesförderung (KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen)abhängig vom aktuellen KfW/BAFA-Merkblatt
SIKB-Darlehen (angenommen)120.000 € zu 1,0 %
Tilgungszuschuss EH 55 (15 %)18.000 €
Tilgungszuschuss 1 Kind (5 %)6.000 €
Landesvorteil als Tilgungszuschuss24.000 €

Sanieren Sie stattdessen nur einzelne Bauteile, etwa die Fassade für 50.000 € mit iSFP, sieht die Bundesförderung so aus: 15 % Grundförderung sind 7.500 €, dazu kommen 5 % iSFP-Bonus auf 20.000 €, also 1.000 €. Das SIKB-Darlehen können Sie dann ohne EH-55-Zuschuss zur Finanzierung des Eigenanteils nutzen, wenn die Mindestinvestition von 10.000 € erreicht ist.

Stimmen Sie die Anrechnung der Bundesmittel vorab mit der SIKB ab.

Kommunale Programme

Für die größeren saarländischen Städte, etwa Saarbrücken, sind 2026 keine eigenen Zuschussprogramme für private Heizungs- oder PV-Investitionen belegt. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde und beim Klimaschutzmanagement Ihres Landkreises nach eventuellen Einzelprogrammen.

Besitzen Sie ein Kulturdenkmal, kommt die Denkmalförderrichtlinie des Landes in Betracht. Das Landesdenkmalamt bezuschusst denkmalpflegerische Arbeiten in der Regel mit bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 € je Vorhaben. Das ist keine Energieförderung, kann aber denkmalbedingte Mehrkosten einer Sanierung abfedern. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten.

Häufige Fragen

Gibt es im Saarland einen Zuschuss für die Wärmepumpe?

Nicht vom Land. Die Wärmepumpe fördert der Bund über KfW 458. Als Teil einer größeren Modernisierung kann sie über das SIKB-Darlehen mitfinanziert werden. Fossile Heizkessel sind dort ausgeschlossen.

Bekomme ich für meine PV-Anlage oder den Speicher Landesgeld?

Als Privatperson nicht. PV-Speicher Saar gilt nur für KMU. Eine PV-Anlage kann aber Teil der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieversorgung im SIKB-Modernisierungsdarlehen sein.

Muss ich den EH-55-Standard erreichen?

Nein, für das Darlehen selbst nicht. Den zusätzlichen Tilgungszuschuss von 15 % gibt es aber nur, wenn EH 55 erreicht wird.

Kann ich schon Aufträge vergeben?

Nicht vor der Förderzusage der SIKB. Planung und Vorbereitung gelten nicht als Vorhabensbeginn. Die Vergabe von Bauleistungen kann schädlich sein. Für die Bundesförderung gelten eigene Regeln.

Was gilt für Vermieter?

Die SIKB fördert auch die Modernisierung von Mietwohnraum, als Kredit oder Zuschuss. Dafür gelten Miet- und Belegungsbindungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, im Zuschussprogramm für 30 Jahre.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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