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Landesförderung · Brandenburg

Brandenburg — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-08-10 · 8 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • Brandenburg fördert die nachhaltige Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum seit 2026 mit einem Zuschuss von 10.000 € und einem zinsfreien Darlehen bis 230.000 €. Dazu kommen Zusatzförderungen, etwa 10.000 € Zuschuss je Kind. Grundlage ist die Richtlinie vom 13.02.2026, die bis 31.12.2028 gilt.
  • Voraussetzungen sind Einkommensgrenzen (bis zum Doppelten der Grenzen nach § 22 BbgWoFG, zum Beispiel 52.000 € bereinigtes Jahreseinkommen bei zwei Personen), mindestens 15 % Eigenleistung, Baukosten von in der Regel mindestens 500 € je m² Wohnfläche und 20 Jahre Selbstnutzung. Die Modernisierungsförderung gibt es landesweit, nicht nur in Innenstädten. Gebäude, die nach dem 01.10.2009 errichtet wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Die Förderung beträgt höchstens 50 % der anerkannten Gesamtkosten. KfW-Mittel sollen laut Richtlinie ausdrücklich zusätzlich genutzt werden.
  • Fossile Heizkessel sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Einen eigenen Landeszuschuss für Wärmepumpe, PV oder Speicher an Privathäusern haben wir 2026 nicht gefunden. Den Zuschuss dafür erhalten Sie vom Bund (BAFA und KfW).

Förderbank und Anlaufstellen

  • Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): Förderbank des Landes. Das Infotelefon Wohnungsbau erreichen Sie unter 0331 660-1322 (Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–14 Uhr). Laut ILB antwortet sie werktags innerhalb von 24 Stunden.
  • ILB-Fördergebietskulissen: Online-Prüfung, ob Ihr Vorhaben in einer Gebietskulisse liegt. Relevant ist das vor allem für Kauf und Neubau.
  • Verbraucherzentrale Brandenburg und zertifizierte Energieberaterinnen und Energieberater: iSFP und Nachweise für BEG. Kommunale Programme verlangen teils eine Beratung vorab.
  • Landesverband für Energieeffizienz (LFE): auf der ILB-Programmseite als Partner verlinkt.

Laufende Landesprogramme 2026

Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung (ILB)

Wer: Natürliche Personen, die ihr selbstgenutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen. Sie müssen das Objekt mindestens 20 Jahre als Hauptwohnsitz selbst nutzen. Es gelten die Einkommensgrenzen nach § 22 BbgWoFG in der zum 01.01.2024 angepassten Fassung. Laut Richtlinie (Nr. 4.2) dürfen sie bis 31.12.2027 um bis zu 100 % überschritten werden. Ab 01.01.2028 gelten neu festgesetzte Grenzen.

HaushaltGrenze § 22 BbgWoFG (ab 01.01.2024)Förderfähig bis (+100 %)
1 Person18.500 €37.000 €
2 Personen26.000 €52.000 €
jede weitere Personplus 5.800 €plus 11.600 €
je Kindplus 2.000 €plus 4.000 €

Maßgeblich ist das nach dem Wohnraumförderrecht bereinigte Jahreseinkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Die Werte stammen aus der veröffentlichten Tabelle zu § 22 BbgWoFG. Wie die ILB die Verdopplung im Einzelfall berechnet, lassen Sie sich bitte vor dem Antrag von der ILB bestätigen.

Was wird gefördert: Nachhaltige Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung und/oder altersgerechten Anpassung sowie die Beseitigung baulicher Missstände. Die energetische Sanierung richtet sich nach dem Gebäudeenergierecht. Die Richtlinie nennt noch das GEG, seit 29.07.2026 gilt das GModG. Voraussetzungen:

  • Das Gebäude wurde vor dem 01.10.2009 errichtet. Jüngere Gebäude sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Die Baukosten betragen in der Regel mindestens 500 € je m² Wohnfläche, nach DIN 276 ohne Grundstück, Ausstattung und Finanzierung.
  • Heizkessel, die eigenständig mit fossilen Brennstoffen laufen, werden nicht gefördert.
  • Die Modernisierungsförderung ist laut Richtlinie (Nr. 4.3) auch außerhalb der Gebietskulisse möglich.
  • Zum Antrag gehört eine städtebauliche Stellungnahme Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Nr. 4.5, Muster in Anlage 1 der Richtlinie).

Höhe (Förderübersicht ab 2026 und Richtlinie):

  • Grundförderung: 10.000 € Zuschuss und bis zu 230.000 € zinsfreies Darlehen
  • Zusatzförderung je Kind: 10.000 € Zuschuss (zuvor 5.000 €) plus 5.000 € zinsfreies Darlehen
  • Zusatzförderung bei geringeren Einkünften: 10.000 € Zuschuss
  • Zusatzförderung als zinsfreies Darlehen: bis zu 10.000 € bei Schwerbehinderung, bis zu 10.000 € für Denkmal-Mehrkosten, bis zu 10.000 € für Bodenarchäologie
  • Darlehen 20 Jahre zinsfrei, mindestens 3 % Tilgung, 0,50 % laufendes Entgelt pro Jahr auf die Restschuld ab Tilgungsbeginn, einmalig 2 % Entgelt auf den Darlehensbetrag
  • Für jedes Kind, das nach der Zusage geboren wird, schreibt die ILB 10.000 € auf das Darlehen gut.
  • Die Förderung beträgt höchstens 50 % der anerkannten Gesamtkosten (Nr. 6.2).
  • Die Eigenleistung beträgt bei der Modernisierung mindestens 15 % der Gesamtkosten, davon mindestens zwei Drittel als Geldmittel. Die 10 % aus der Förderübersicht gelten nur für Umbau, Erweiterung und zweite Wohnung (Nr. 4.1 der Richtlinie).

Antrag/Wo: Direkt bei der ILB, vor Beginn des Vorhabens (Nr. 6.10). Schon der verbindliche Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt als Beginn. Auf Antrag kann die ILB eine Unschädlichkeitsbestätigung für einen vorzeitigen Beginn ausstellen. Ist eine Förderung möglich, schickt Ihnen die ILB ein Vertragsangebot.

Kombination mit BEG: Laut Richtlinie zulässig: „Insbesondere sollen die Möglichkeiten der Förderung zur Energieeinsparung sowie des altersgerechten Umbaus durch die KfW genutzt werden.“ Eine Überfinanzierung muss ausgeschlossen sein.

Wohneigentum – Bestandserwerb mit Modernisierung (ILB)

Kaufen Sie ein bestehendes Haus und modernisieren es, gibt es dieselbe Grundförderung und zusätzlich 20.000 € Darlehen für die anschließende Modernisierung. Die Modernisierungskosten müssen mindestens 500 € je m² betragen. Beim Erwerb gilt grundsätzlich die Gebietskulisse, also etwa Sanierungsgebiete, Vorranggebiete Wohnen oder Konsolidierungsgebiete.

Für Vermieter: Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren (ILB)

Der Kredit finanziert die nachhaltige Modernisierung von vermietetem Wohnraum in Brandenburg. Antragsberechtigt sind laut Förderdatenbank des Bundes kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investorinnen und Investoren. Die ILB schreibt nach Ablauf der Zinsbindung einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 % des Zusagebetrags gut, wenn der Kredit ohne Störungen läuft. Die Tilgung beträgt mindestens 3 % pro Jahr. Ob ein kleiner Privatvermieter zur Zielgruppe gehört, klären Sie mit der ILB.

Kombination mit der Bundesförderung

Rechenbeispiel (vereinfacht, nur zur Veranschaulichung): Ein Paar mit zwei Kindern bewohnt ein Einfamilienhaus von 1975 mit 130 m² in Cottbus. Es modernisiert das Haus umfassend für 150.000 €, rund 1.150 € je m². Darin enthalten sind Fassade, Dach und Fenster für 70.000 € nach iSFP. Die Familie liegt innerhalb der Einkommensgrenzen (bei vier Personen mit zwei Kindern höchstens 83.200 € bereinigtes Jahreseinkommen nach Verdopplung).

PositionBetrag
Gesamtkosten150.000 €
Mindesteigenleistung 15 %22.500 €
ILB-Obergrenze 50 % der Gesamtkosten75.000 €
ILB-Zuschuss Grundförderung10.000 €
ILB-Zuschuss 2 Kinder20.000 €
ILB zinsfreies Darlehen (angenommen, bis zur 50-%-Grenze; darin 2 × 5.000 € Kinder-Darlehen)45.000 €
BAFA BEG EM 15 % auf 70.000 € (Hülle)10.500 €
iSFP-Bonus 5 % auf den Anteil über 30.000 € (40.000 €)2.000 €

Den restlichen Bedarf finanziert die Familie über Hausbank oder KfW. Die Richtlinie verlangt, dass KfW-Mittel genutzt werden und keine Überfinanzierung entsteht. Die ILB rechnet die Bundeszuschüsse deshalb in den Finanzierungsplan ein. Die Rechnung setzt voraus, dass die Kosten für die Hülle voll BEG-förderfähig sind. Prüfen Sie die Höchstgrenzen im aktuellen BAFA-Merkblatt und die genaue Förderhöhe mit der ILB.

Kommunale Programme

Die Landeshauptstadt Potsdam hat eine Klimaschutzförderrichtlinie in der Fassung vom 26.03.2026, in Kraft seit 01.04.2026. Sie fördert Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Potsdam unter anderem mit:

  • 200 € je kWp für PV-Anlagen, höchstens 1.200 €
  • 250 € pauschal für ein Steckersolargerät
  • 2.000 € pauschal für eine Wärmepumpe mit Ökostrom-Pflicht

Höchstens gibt es 3.000 € pro Haushalt und Jahr. Stand 29.09.2026 können laut Stadt jedoch keine Anträge gestellt werden. Für andere Brandenburger Kommunen haben wir keine laufenden Programme verifiziert.

Häufige Fragen

Gibt es in Brandenburg einen Landeszuschuss für die Wärmepumpe?

Keinen eigenen. Den Zuschuss gibt es vom Bund über KfW 458. Ist der Heizungstausch Teil einer umfassenden Modernisierung (in der Regel mindestens 500 € je m²), kann die ILB-Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen greifen.

Muss mein Haus in der Innenstadt liegen?

Für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum nicht, sie ist landesweit möglich. Beim Kauf von Bestandsimmobilien und beim Neubau gilt grundsätzlich die Gebietskulisse.

Reicht ein einzelner Fenstertausch?

Meist nicht. Die Baukosten sollen in der Regel mindestens 500 € je m² Wohnfläche betragen, bei 120 m² also rund 60.000 €. Einzelmaßnahmen darunter fördert der Bund über BAFA und KfW.

Was passiert, wenn ich vor Ablauf von 20 Jahren verkaufe?

Die Förderung setzt 20 Jahre Selbstnutzung als Hauptwohnsitz voraus. Klären Sie mögliche Rückforderungen vorab mit der ILB.

Lohnt sich ein Antrag bei höherem Einkommen?

Die Einkommensgrenzen nach § 22 BbgWoFG dürfen laut Richtlinie bis Ende 2027 um bis zu 100 % überschritten werden, bei zwei Personen also bis 52.000 € bereinigtes Jahreseinkommen. Weil das bereinigte Einkommen deutlich unter dem Brutto liegt, kommen auch viele Haushalte mit mittlerem Einkommen in Frage. Die ILB prüft das im Einzelfall.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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