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Landesförderung · Hessen

Hessen — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-08-10 · 7 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • Hessen fördert private Eigentümer 2026 vor allem über zwei WIBank-Programme: das PV-Anlagen-Darlehen mit 1,50 % Zinszuschuss des Landes und den Zuschuss „Modernisierung zum Passivhaus im Bestand“ nach dem Hessischen Energiegesetz.
  • Das PV-Anlagen-Darlehen gilt nur für ausschließlich selbst genutzte Wohnimmobilien. Laut WIBank (Stand 01.09.2026) liegt der verbilligte Zins bei 3,02 % p. a.
  • Die Passivhaus-Förderung zahlt bis zu 30 % Zuschuss. Zusammen mit der BEG sind es bis zu 20 %. Voraussetzung ist ein sehr hoher Effizienzstandard.
  • Nicht mehr beantragbar: Das „Sonderprogramm für Eigenheime“ von 2021 gehört nicht mehr zum Förderangebot der WIBank. Auch das „Hessische Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“ kann laut WIBank nicht mehr beantragt werden.
  • Die LandesEnergieAgentur (LEA) bietet eine kostenfreie, unabhängige Fördermittelberatung an.

Förderbank und Anlaufstellen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ist die Förderbank des Landes. Anträge für das PV-Anlagen-Darlehen stellen Sie online über das WIBank-Kundenportal. Für die Passivhaus-Förderung ist das „Team Hessisches Energiegesetz“ der WIBank zuständig.

Die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) berät kostenfrei und technologieoffen zu Fördermitteln. Sie erreichen sie per E-Mail an lea@lea-hessen.de oder telefonisch unter 0611 95017 8400. Zusammen mit der Verbraucherzentrale Hessen gibt es eine Energieberatungs-Hotline (0800 809 802 400). Die LEA betreibt außerdem eine Online-Fördermittelauskunft.

Laufende Landesprogramme 2026

PV-Anlagen-Darlehen (WIBank)

  • Wer: Private Bauherren und Eigentümer (natürliche Personen) von ausschließlich selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Eine (Teil-)Vermietung ist grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Gesellschaften einschließlich GbR.
  • Was wird gefördert: Erstmaliger Kauf und Installation einer PV-Anlage bis 20 kW einschließlich Netzanschluss. Mitgefördert werden ein Batteriespeicher sowie Steuer- und Regeltechnik, wenn sie zusammen mit der neuen Anlage installiert werden. Die Anlage muss auf den Eigenverbrauch ausgelegt sein.
  • Höhe: 10.000 bis 50.000 Euro je Vorhaben, höchstens 90 % der Gesamtkosten. Mindestens 10 % müssen aus liquidem Eigenkapital kommen. Laufzeit und Zinsbindung betragen 10 Jahre, Sicherheiten sind nicht nötig. Laut WIBank (Stand 01.09.2026) liegt der Zinssatz für Endkreditnehmer bei 4,52 %. Abzüglich des Landeszuschusses von 1,50 % ergibt sich ein verbilligter Zinssatz von 3,02 % p. a. Maßgeblich ist der Zinssatz am Tag der Zusage. Ab sechs Monaten nach der Zusage fallen Bereitstellungszinsen von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an. Ein Bearbeitungsentgelt erhebt die WIBank nicht.
  • Antrag/Wo: Über das WIBank-Kundenportal, vor Beginn der Installation. Die WIBank nennt derzeit eine Bearbeitungszeit von etwa zehn Wochen.
  • Kombination mit BEG: PV ist nicht Teil der BEG. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, wenn diese keine Ausschlüsse vorsehen. Eine Überfinanzierung ist ausgeschlossen. Eigenmittel und etwaige Zuschüsse Dritter müssen vorrangig eingesetzt werden.

Modernisierung zum Passivhaus im Bestand (Hessisches Energiegesetz)

  • Wer: Alle natürlichen und juristischen Personen. Sind Sie nicht selbst Eigentümer, brauchen Sie die Zustimmung des Eigentümers.
  • Was wird gefördert: Energetische Modernisierung mit passivhaustauglichen Komponenten. Der Heizwärmebedarf muss auf höchstens 25 kWh pro m² Energiebezugsfläche und Jahr sinken, oder es müssen umfassend Komponenten mit entsprechenden U-Werten eingesetzt werden.
  • Höhe: Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wird gleichzeitig die BEG in Anspruch genommen, beträgt er bis zu 20 %. Grundlage ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Investitionsvorhaben im Energiebereich vom 26.06.2026. Die Förderung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
  • Antrag/Wo: Bei der WIBank mit Antragsformular und gegliedertem Kostenplan. Planer, die zum ersten Mal ein Projekt in diesem Programm einreichen, müssen vorher eine Projektskizze vorlegen. Die Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein.
  • Kombination mit BEG: Möglich, dann aber mit dem reduzierten Satz von bis zu 20 %.

Kombination mit der Bundesförderung

Beispielrechnung (fiktives Beispiel, vereinfacht): Ein selbst genutztes Einfamilienhaus mit iSFP. Die Gebäudehülle wird mit passivhaustauglichen Komponenten gedämmt, neue Fenster kommen hinzu (80.000 Euro zuwendungsfähige Kosten). Zusätzlich wird eine PV-Anlage mit Speicher für 25.000 Euro installiert.

BausteinBerechnungBetrag
BAFA BEG EM Grundförderung (Höchstgrenze mit iSFP: 60.000 € für die 1. Wohneinheit)15 % × 60.000 €9.000 €
iSFP-Bonus (nur Kosten über 30.000 € bis zur Höchstgrenze)5 % × 30.000 €1.500 €
HEG Passivhaus im Bestand (mit BEG)bis zu 20 % × 80.000 €bis zu 16.000 €
Zuschüsse Hülle gesamtbis zu 26.500 €
PV-Anlagen-Darlehen90 % × 25.000 €22.500 € zu 3,02 %

Die Zinsersparnis durch den Landeszuschuss auf das PV-Darlehen liegt überschlägig bei rund 1,5 % auf die durchschnittliche Restschuld, bei diesem Beispiel also in der Größenordnung von 1.800 bis 2.000 Euro über zehn Jahre. Ob das Vorhaben die Passivhaus-Kriterien erfüllt und welche Kosten zuwendungsfähig sind, prüfen Planer und WIBank im Einzelfall. Die förderfähigen Höchstbeträge der BEG und mögliche Kumulierungsgrenzen sind zu beachten.

Kommunale Programme

  • Frankfurt am Main: Das Umweltamt führt den Klimabonus (u. a. Dach- und Fassadenbegrünung, Solaranlagen, Speicher). Das Stadtplanungsamt hat eigene Modernisierungsprogramme. Die städtischen Seiten, die wir geprüft haben, sind teilweise veraltet: Die Klimabonus-Seite stammt vom 22.06.2024 und nennt eine Laufzeit „bis mindestens 2025“, die Fördermittelseite verweist noch auf das beendete Landes-Sonderprogramm. Bitte klären Sie den aktuellen Stand direkt bei der Stadt oder beim Energiepunkt FrankfurtRheinMain (Tel. 069 213-83999).
  • Auch weitere Städte wie Darmstadt, Wiesbaden oder Kassel haben zum Teil eigene, meist PV-bezogene Programme. Den Stand für 2026 konnten wir auf den offiziellen Seiten nicht zuverlässig prüfen. Nutzen Sie dafür die Fördermittelauskunft der LEA.

Häufige Fragen

Gibt es in Hessen noch das „Sonderprogramm für Eigenheime“?

Nein. Das Programm („Komm, wir machen 50-50“) startete im Februar 2021 bei der WIBank und wurde aus dem „Neuen Hessenplan“ finanziert. Im aktuellen Förderangebot der WIBank für Privatpersonen ist es nicht mehr enthalten, neue Anträge sind nicht möglich. Hintergrund: Der Hessische Staatsgerichtshof hat am 27.10.2021 das Corona-Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ für verfassungswidrig erklärt. Laut Haus & Grund Hessen (Januar 2022) wurde das Programm aus diesem Sondervermögen bezahlt und vom Land danach ohne Nachfolger beendet. Eine eigene Mitteilung des Landes zum Programmende haben wir nicht gefunden. Ein Nachfolgeprogramm mit vergleichbaren Zuschüssen für Eigenheime gibt es 2026 nicht.

Kann ich das PV-Darlehen nutzen, wenn ich eine Einliegerwohnung vermiete?

Laut WIBank ist eine (Teil-)Vermietung grundsätzlich nicht möglich. Das Programm richtet sich an ausschließlich selbst genutzte Wohnimmobilien. Klären Sie Sonderfälle vorab mit der WIBank.

Fördert Hessen den Heizungstausch?

Ein eigenes Landesprogramm für den Heizungstausch im Eigenheim gibt es 2026 nicht. Die Heizungsförderung läuft über den Bund (KfW 458). Die LEA berät kostenlos, welche Kombination im Einzelfall passt.

Ich vermiete ein Mehrfamilienhaus – gibt es Landeszuschüsse für die energetische Sanierung?

Das Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau kann nicht mehr beantragt werden. Die Passivhaus-Förderung steht allen Antragstellern offen, verlangt aber einen sehr hohen Standard. Für den sozialen Mietwohnungsbau hat die WIBank eigene Modernisierungsprogramme mit Miet- und Belegungsbindungen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Beim PV-Anlagen-Darlehen nennt die WIBank derzeit etwa zehn Wochen. Planen Sie diese Zeit ein, denn mit der Installation dürfen Sie erst nach der Antragstellung beginnen.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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