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Landesförderung · Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-08-10 · 5 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • In Sachsen-Anhalt gibt es 2026 keinen Landeszuschuss für private Heizungstausche, Wärmepumpen, Dämmung oder Dach-PV. Den Zuschuss erhalten Sie vom Bund (BAFA und KfW).
  • Das zentrale Landesprogramm ist „Sachsen-Anhalt MODERN“ der Investitionsbank (IB). Für energieeffizientes Sanieren gibt es ein Darlehen zu 0,95 % Nominalzins bei 10 Jahren Zinsbindung, bis 50.000 € je Wohneinheit. Grundlage sind die Konditionen auf der Programmseite, gültig ab 21.07.2025, abgerufen am 29.09.2026.
  • MODERN steht Selbstnutzern und privaten Vermietern offen und lässt sich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Vorfinanzierte BAFA- oder KfW-Zuschüsse müssen Sie als Sondertilgung einsetzen.
  • Fossile Heizkessel fördert das Land seit dem 01.01.2025 nicht mehr.
  • Das Programm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ war nur für Unternehmen gedacht. Anträge sind dort derzeit nicht möglich.

Förderbank und Anlaufstellen

  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB): Förderbank des Landes. Sie vergibt MODERN aus dem „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“.
  • Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA): Informationen für Verbraucher zu Sanieren, Heiztechnik, Balkonkraftwerken und zur Bundesförderung.
  • Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: unabhängige Energieberatung. Die IB weist in ihrem Merkblatt ausdrücklich darauf hin.
  • Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten (energie-effizienz-experten.de): Für MODERN brauchen Sie einen Experten oder für Heizung und PV einen Fachunternehmer. Er erstellt die „Bestätigung zum Antrag“.

Laufende Landesprogramme 2026

Sachsen-Anhalt MODERN – Energieeffizient Sanieren

Wer: Privatpersonen und private Vermieter, außerdem gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen. Gefördert werden selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude. Bauantrag oder Bauanzeige müssen mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Was wird gefördert (Merkblatt, Stand 15.10.2025):

  • Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik: Lüftung mit Wärmerückgewinnung, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung
  • Heizung: Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, EE-Hybride, Gas-Hybridheizungen, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Heizungsoptimierung
  • PV-Anlagen auf selbstgenutzten Eigenheimen bis 30 kWp, mit fest gekoppeltem Speicher. Auf Mehrfamilienhäusern ist PV nur im Rahmen einer Gesamtmaßnahme förderfähig.

Ausgeschlossen sind unter anderem Balkonkraftwerke, Kachelöfen und Kaminöfen, Kohle-, Öl- und Elektroheizungen, Ferienhäuser und bereits abgeschlossene Vorhaben. Die Unterlagen verweisen noch auf das GEG. Seit 29.07.2026 gilt das GModG. Die technischen Anforderungen klären Sie deshalb am besten vorab mit der IB.

Höhe: Das Darlehen deckt bis zum vollen Finanzierungsbedarf. Es beträgt mindestens 10.000 € und höchstens 50.000 € je Wohneinheit und Programmteil. Konditionen laut Programmseite, gültig ab 21.07.2025:

  • 10, 20 oder 30 Jahre Laufzeit mit 10 Jahren Zinsbindung: 0,95 % nominal (0,95 % effektiv)
  • 20 Jahre Laufzeit mit 20 Jahren Zinsbindung: 1,75 % nominal (1,76 % effektiv)
  • jeweils ein tilgungsfreies Jahr, 100 % Auszahlung, keine Bearbeitungsgebühr
  • Bis 50.000 € Gesamtdarlehen kann auf eine Grundschuld verzichtet werden.

Für altersgerechten Umbau und allgemeine Modernisierung gibt es eigene Programmteile zu höheren Zinsen. Die allgemeine Modernisierung gibt es nur zusätzlich zu energetischen oder altersgerechten Maßnahmen.

Antrag/Wo: Auf dem IB-Vordruck direkt bei der IB, vor Beginn der Maßnahme. Legen Sie eine Stellungnahme Ihrer Hausbank und die „Bestätigung zum Antrag“ bei. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn.

Kombination mit BEG: Laut Vergabegrundsätzen grundsätzlich möglich. Finanzieren Sie mit dem Darlehen BAFA- oder KfW-Zuschüsse vor, zahlen Sie diese nach Abschluss als Sondertilgung zurück. So wird eine Doppelförderung vermieden. Andere Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.

Nicht für Privatpersonen: Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER

Das Programm förderte Stromspeicher über 30 kWh bei Unternehmen und juristischen Personen. Laut IB ist eine Antragstellung derzeit nicht mehr möglich.

Kombination mit der Bundesförderung

Rechenbeispiel (vereinfacht, nur zur Veranschaulichung): Eine Familie bewohnt ein Einfamilienhaus von 1978 in Halle (Saale). Sie tauscht die Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (30.000 €) und dämmt anschließend das Dach nach iSFP (40.000 €).

PositionBetrag
Gesamtkosten70.000 €
Dach: BAFA BEG EM 15 % auf 40.000 €6.000 €
Dach: iSFP-Bonus 5 % auf den Anteil über 30.000 € (10.000 €)500 €
Wärmepumpe: Zuschuss KfW 458nach aktuellem KfW-Merkblatt
MODERN-Darlehen (1 Wohneinheit, max. 50.000 €)50.000 € zu 0,95 %

Bei einem Darlehen von 50.000 € mit 20 Jahren Laufzeit nennt die IB einen anfänglichen Tilgungssatz von 4,84 %. Die jährliche Rate für Zins und Tilgung liegt damit bei rund 2.900 €. Der BAFA-Zuschuss für das Dach fließt erst nach Abschluss. Setzen Sie ihn dann als Sondertilgung ein, wenn Sie ihn mit dem Darlehen vorfinanziert haben. Stimmen Sie die Reihenfolge der Anträge vorher mit dem Energieberater ab.

Kommunale Programme

Für Magdeburg verweist das städtische Klimaschutzportal auf Bundes- und IB-Programme. Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm für Heizung, Dämmung oder PV ist dort nicht belegt. Für andere Kommunen in Sachsen-Anhalt haben wir 2026 keine laufenden Programme verifizieren können. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis nach.

Häufige Fragen

Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Zuschuss für die Wärmepumpe?

Nicht vom Land. Den Zuschuss gibt es vom Bund über KfW 458. Das Land finanziert die Wärmepumpe über „Sachsen-Anhalt MODERN“ mit einem zinsgünstigen Darlehen mit.

Kann ich als Vermieter einer kleinen Immobilie MODERN nutzen?

Ja. Private Vermieter sind ausdrücklich antragsberechtigt. Das Darlehen ist auf 50.000 € je Wohneinheit nach der Sanierung begrenzt. Bei Mehrfamilienhäusern ist PV nur im Rahmen einer Gesamtmaßnahme förderfähig.

Wird meine neue Gasheizung gefördert?

Eigenständige Kessel mit fossilen Brennstoffen fördert das Land seit dem 01.01.2025 nicht mehr. Das Merkblatt nennt aber Gas-Hybridheizungen als förderfähig. Klären Sie die genauen Anforderungen mit der IB.

Gibt es eine Landesförderung für Balkonkraftwerke?

Nein. Die Vergabegrundsätze von MODERN schließen Steckersolargeräte ausdrücklich aus. Eine gesonderte Landesförderung für Privathaushalte haben wir 2026 nicht gefunden.

Brauche ich einen Energieberater?

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ja: einen Energieeffizienz-Experten, bei Baudenkmalen mit Denkmal-Qualifikation. Für Heizung, PV mit Speicher und Heizungsoptimierung reicht alternativ ein Fachunternehmer. Beide bestätigen nach Abschluss die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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