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Landesförderung · NRW

Nordrhein-Westfalen — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-08-10 · 8 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • Nordrhein-Westfalen fördert private Sanierungen vor allem über zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK: „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ für alle selbstnutzenden Eigentümer und die „Eigentumsförderung – Modernisierung“ mit Tilgungsnachlass für Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
  • Direkte Landeszuschüsse gibt es über progres.nrw – Klimaschutztechnik (neue Richtlinie vom 20.08.2026, in Kraft seit 02.09.2026, gültig bis 30.06.2027). Für Privatpersonen sind 2026 vor allem Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung relevant, Erdwärme-Wärmepumpen dagegen nur in Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
  • Normale PV-Dachanlagen von Privatpersonen fördert progres.nrw 2026 nicht. Die Förderung von Fassaden-Photovoltaik ist derzeit ausgesetzt.
  • Die Landesförderung lässt sich mit der Bundesförderung (BEG über BAFA und KfW) kombinieren. Bei progres.nrw gilt dabei eine Obergrenze von insgesamt 60 % Förderquote.
  • Stellen Sie den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme. Das gilt für die Landes- und die Bundesprogramme.

Förderbank und Anlaufstellen

  • NRW.BANK (Förderbank des Landes): Darlehen für Modernisierung und Sanierung. Die Gebäudesanierung beantragen Sie über Ihre Hausbank, die Eigentumsförderung bei der Bewilligungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
  • Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6: Bewilligungsbehörde für progres.nrw. Anträge stellen Sie online über das Portal progres.nrw.
  • NRW.Energy4Climate: Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz mit einem Förder-Navi.
  • Verbraucherzentrale NRW und zertifizierte Energieberaterinnen und Energieberater (Energieeffizienz-Expertenliste): Sie beraten zu Maßnahmen und erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Laufende Landesprogramme 2026

NRW.BANK.Gebäudesanierung

Wer: Privatpersonen, die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in NRW sanieren.

Was wird gefördert: Energieeffizienz-Maßnahmen, Heizungsmodernisierung, Photovoltaik und Batteriespeicher, Ressourcenschonung, Barrierereduzierung und Hochwasserschutz. Ergänzende Maßnahmen können mitfinanziert werden, wenn sie zu einem förderfähigen Vorhaben gehören. Grunderwerb und bereits abgeschlossene Vorhaben sind ausgeschlossen.

Höhe: Darlehen von 2.500 € bis 150.000 €, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Als Annuitätendarlehen laufen sie 10 bis 35 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr, als endfälliges Darlehen 10 bis 20 Jahre. Der Zins ist marktnah. Laut Konditionenübersicht der NRW.BANK vom 29.09.2026 liegt der maximale Sollzins für Endkreditnehmer je nach Laufzeit und Zinsbindung zwischen 4,41 % und 5,45 %. Bei 35 Jahren Laufzeit ist der Zins nur 10, 15 oder 20 Jahre fest, sonst für die gesamte Laufzeit. Ab dem dritten Monat nach Vertragsschluss fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat an.

Antrag/Wo: Über Ihre Hausbank, vor Vorhabensbeginn.

Kombination mit BEG: Das Darlehen eignet sich zur Restfinanzierung neben BAFA- und KfW-Zuschüssen. Die genaue Kombination stimmen Sie mit der Hausbank ab.

Eigentumsförderung – Modernisierung (öffentliche Wohnraumförderung)

Wer: Personen und Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen. Es gelten Einkommensgrenzen, die Sie mit dem „Chancenprüfer“ der NRW.BANK prüfen können.

Was wird gefördert: Bauliche Modernisierung von bestehendem Wohneigentum. Dazu zählen Energieeinsparung und Klimaschutz, Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Klimaanpassung sowie neuer Wohnraum durch Um- oder Ausbau. Instandsetzungskosten werden mitfinanziert, wenn die Modernisierung überwiegt. Nicht förderfähig sind neue Einliegerwohnungen durch Um- oder Ausbau und Klimaanlagen.

Höhe (laut Programmseite, abgerufen 29.09.2026; Grundlage: Änderung der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2025 vom 23.03.2026):

  • Darlehen von 5.000 € bis 220.000 €, bis zu 100 % der Kosten
  • Zins 5 Jahre lang 0 %, danach 0,5 % für weitere 25 Jahre (30 Jahre Zinsbindung), Tilgung 2 %
  • Verwaltungskostenbeitrag ab dem dritten Jahr 0,5 % pro Jahr. Diese Regel gilt laut NRW.BANK befristet für Anträge, die bis zum Bewilligungsschluss 2026 bewilligt werden.
  • Tilgungsnachlass für Einkommensgruppe A grundsätzlich 25 %. Je 5 Prozentpunkte kommen hinzu für Effizienzhaus 85, 70 oder 55, eine vollständig erneuerbare Wärmeversorgung (Netto-Null) sowie ausschließlich ökologische Dämmstoffe. Insgesamt sind bis zu 50 % möglich. Bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegegrad beträgt der Nachlass 50 %.
  • Die Programmseite nennt Tilgungsnachlässe nur für Einkommensgruppe A. Ob und in welcher Höhe es sie für Einkommensgruppe B gibt, lassen Sie bitte vor dem Antrag von Ihrer Bewilligungsbehörde bestätigen.

Antrag/Wo: Bei der Bewilligungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Kreises. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus, es sei denn, die Bewilligungsbehörde hat vorher eingewilligt.

Kombination mit BEG: Laut NRW.BANK ist eine Kombination mit weiteren Förderungen möglich, auch mit der BEG.

progres.nrw – Klimaschutztechnik

Wer: Unter anderem Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Was wird gefördert (Auswahl für Wohngebäude, Richtlinie vom 20.08.2026, MB.NRW 2026 Nr. 234; sie ersetzt die Richtlinie vom 30.01.2026 und lässt die Sätze für Lüftung und Erdwärme unverändert):

  • Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Bestandsgebäuden
  • Dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung (Wirkungsgrad mindestens 75 %)
  • Oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe, nur in Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten

Höhe:

  • Zentrale Lüftung: bis 2.000 € je Gebäude bzw. Wohneinheit
  • Dezentrale Lüftung: bis 200 € je Gerät, höchstens 1.000 € je Wohneinheit
  • Erdwärme: 30 € je Bohrmeter, höchstens 15.000 €
  • Zuschüsse unter 350 € werden nicht bewilligt.

Als Bestandsgebäude gilt ein Gebäude, dessen Bauantrag bzw. Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Lüftungsanlagen muss eine fachkundige Person unter anderem die Luftdichtheit (n50 höchstens 2,0 pro Stunde) nachweisen.

Antrag/Wo: Online über progres.nrw bei der Bezirksregierung Arnsberg. Bis zum Zuwendungsbescheid dürfen Sie mit der Maßnahme nicht beginnen. Schon eine verbindliche Bestellung zählt als Beginn. Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag nötig.

Budgetstand (29.09.2026): Für Lüftungsanlagen und Erdwärme ist auf den Seiten der Bezirksregierung keine Antragspause vermerkt. Die Bezirksregierung weist aber darauf hin, dass die Mittel begrenzt sind und Anträge nur berücksichtigt werden, solange Haushaltsmittel vorhanden sind. Für andere Fördergegenstände, etwa Fassaden-Photovoltaik, ist die Antragstellung derzeit ausgesetzt. Ob für Ihre Maßnahme noch Mittel vorhanden sind, lassen Sie bitte vor dem Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg bestätigen (NRW direkt, Tel. 0211 837-1927).

Kombination mit BEG: Zulässig bis zu einer Gesamtförderquote von 60 %. Ausgeschlossen ist die Kombination mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG und mit anderen Landesprogrammen für dieselbe Maßnahme.

Kombination mit der Bundesförderung

Rechenbeispiel (vereinfacht, nur zur Veranschaulichung): Ein selbstgenutztes Einfamilienhaus von 1975 bekommt eine Fassadendämmung und neue Fenster für 60.000 € förderfähige Kosten. Es liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor.

PositionBetrag
Förderfähige Kosten60.000 €
BAFA BEG EM, Grundförderung 15 %9.000 €
iSFP-Bonus 5 % auf den Anteil über 30.000 € (30.000 €)1.500 €
Bundeszuschuss gesamt10.500 €
Verbleibender Eigenanteil49.500 €

Den Eigenanteil können Sie über NRW.BANK.Gebäudesanierung finanzieren. Liegt Ihr Haushalt innerhalb der Einkommensgrenzen, kommt stattdessen die Eigentumsförderung – Modernisierung in Frage. Bei 49.500 € Darlehen und 25 % Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe A) müssten Sie rechnerisch rund 12.375 € nicht zurückzahlen. Wie hoch der Nachlass im Einzelfall ist, legt die Bewilligungsbehörde fest.

Das Beispiel geht davon aus, dass alle Kosten förderfähig sind und keine Höchstgrenzen überschritten werden. Die Heizungsförderung läuft seit der BEG-Reform über KfW 458 und folgt eigenen Konditionen.

Kommunale Programme

Einige Großstädte haben eigene Förderprogramme. Diese sind aber oft budgetabhängig:

  • Köln: Das Programm „Gebäudesanierung – Klimafreundliches Wohnen“ nimmt seit dem 27.08.2024 keine Neuanträge mehr an. Die Photovoltaik-Förderung der Stadt ist für 2026 ausgeschöpft (Stand 28.09.2026).
  • Andere Städte wie Düsseldorf haben eigene Programme, deren Budget und Konditionen sich 2026 ändern können. Prüfen Sie deshalb vor der Planung die aktuelle Seite Ihrer Stadt.

Häufige Fragen

Gibt es in NRW 2026 einen Landeszuschuss für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?

Nach der progres.nrw-Richtlinie vom 20.08.2026 wird eine Erdwärme-Wärmepumpe nur in Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten bezuschusst. Für das Einfamilienhaus bleiben die Bundesförderung über KfW 458 und die Darlehen der NRW.BANK.

Fördert das Land NRW meine Photovoltaikanlage?

Für eine normale PV-Dachanlage gibt es 2026 keinen Landeszuschuss. Die Richtlinie sieht zwar einen Zuschuss für Fassaden-Photovoltaik vor (bis 350 € je kWp, höchstens 50.000 €), die Antragstellung ist aber derzeit ausgesetzt (Stand 29.09.2026). PV und Batteriespeicher lassen sich über das Darlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung finanzieren.

Darf ich vor der Bewilligung schon beauftragen?

Bei progres.nrw dürfen Sie vor dem Zuwendungsbescheid nicht beginnen. Bei den NRW.BANK-Darlehen muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Die Bundesförderung hat eigene Regeln zum Vorhabensbeginn.

Kann ich Landes- und Bundesförderung gleichzeitig nutzen?

Ja. Bei progres.nrw ist die Kombination mit der BEG bis zu einer Gesamtförderquote von 60 % erlaubt. Die NRW.BANK-Darlehen eignen sich zur Finanzierung des Eigenanteils.

Gilt die Förderung auch für vermietete Wohnungen?

NRW.BANK.Gebäudesanierung und die Eigentumsförderung setzen voraus, dass Sie die Immobilie selbst nutzen. Bei der Gebäudesanierung zählt auch die unentgeltliche Überlassung an nahe Angehörige als Selbstnutzung. Jede Vermietung, auch teilweise, schließt das Darlehen aus. Für Mietwohnungen hat die NRW.BANK eigene Programme der Wohnraumförderung mit Miet- und Belegungsbindungen.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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