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Landesförderung · Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-08-10 · 5 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • Das wichtigste Landesprogramm für private Eigentümer ist das Modernisierungsdarlehen des Landesförderinstituts (LFI) nach der Modernisierungsrichtlinie. Es ist zinslos, und nach Fertigstellung erlässt das LFI 25 % der Darlehenssumme.
  • Förderfähig sind 80 % der Ausgaben, gedeckelt auf 1.950 €/m² Wohnfläche und höchstens 155.630 € je Wohnung. Diese Werte gelten seit 01.03.2026.
  • Selbstnutzende Eigentümer müssen die Einkommensgrenzen der Landes-Einkommensgrenzenverordnung einhalten. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026.
  • Die energetische Modernisierung zum Effizienzhaus (Teil B der Richtlinie) ist seit dem 18.12.2023 gestoppt. Einen eigenen Landeszuschuss für Wärmepumpe oder Dach-PV gibt es 2026 nicht.
  • Stellen Sie den Antrag vor Maßnahmenbeginn, also vor jedem Liefer- oder Leistungsvertrag.

Förderbank und Anlaufstellen

Die Wohnraum- und Modernisierungsförderung des Landes wickelt das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) in Schwerin ab.

  • Modernisierungsdarlehen: Tel. 0385 6363-1343 oder 0385 6363-1334
  • Zentrale: Tel. 0385 6363-0, info@lfi-mv.de

Für neutrale Energieinformation gibt es die Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V (LEKA MV). Die Klimaschutz-Förderrichtlinien des Landes, die ebenfalls das LFI betreut, richten sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen, nicht an private Hauseigentümer.

Laufende Landesprogramme 2026

Modernisierungsdarlehen (Modernisierungsrichtlinie, Teil A)

Wer: Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbstgenutztem Wohneigentum. Selbstnutzer müssen mit ihrem Haushalt zum begünstigten Personenkreis nach der Einkommensgrenzenverordnung gehören. Das LFI stellt dafür ein Berechnungsmodul bereit.

Was wird gefördert: Bauliche Modernisierung an Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind. Dazu gehören Maßnahmen, die Energie und Wasser sparen und die CO₂-Emissionen senken, also etwa Dämmung, Fenster und Heizung. Ebenso gefördert werden:

  • Maßnahmen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen
  • barrierereduzierende Wohnraumanpassung und Aufzüge
  • Smart-Home-Komponenten und Einbruchschutz
  • gebäudeintegrierte Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Höhe (laut Merkblatt LFI, Stand 05.06.2026, und Bekanntmachung vom 10.03.2026):

  • Das Darlehen deckt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.950 €/m² Wohnfläche und höchstens 155.630 € je Wohnung.
  • Es bleibt zinsfrei bis zur vollständigen Tilgung. Die Tilgung beträgt 3 % pro Jahr.
  • Nach Fertigstellung und geprüftem Verwendungsnachweis erlässt das LFI 25 % des ausgezahlten Betrags. Dieser Teil wirkt wie ein Zuschuss.
  • Selbstnutzer verpflichten sich, die Wohnung grundsätzlich 15 Jahre selbst zu nutzen. Bei vermieteten Wohnungen gelten Belegungsbindungen.

Antrag/Wo: Schriftlich und formgebunden beim LFI, vor Maßnahmenbeginn. Dazu gehört eine Bestätigung der Belegenheitsgemeinde. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten zu je 50 %.

Kombination mit BEG: Nach Nr. 6.2 der Richtlinie ist es grundsätzlich möglich, andere öffentliche Darlehen und Zuschüsse zu kombinieren. Die Summe der öffentlichen Zuwendungen soll aber 80 % der Gesamtausgaben nicht übersteigen.

Energetische Modernisierung zum Effizienzhaus (Teil B) – gestoppt

Teil B förderte Modernisierungen auf mindestens Effizienzhaus 85. Seit dem Runderlass vom 18.12.2023 gilt ein Antragsannahmestopp. Neue Anträge sind nicht möglich.

Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) – für Eigentümer ausgeschöpft

Das Land fördert steckerfertige PV-Anlagen mit bis zu 500 € je Anlage und Wohneinheit. Laut LFI sind die Mittel für Eigentümer vollständig ausgeschöpft. Nur Mieter können noch Anträge stellen. Für Hauseigentümer ist das Programm daher nicht mehr relevant.

Kombination mit der Bundesförderung

Rechenbeispiel (nur zur Veranschaulichung, keine Förderzusage):

Ein selbstgenutztes Einfamilienhaus in Güstrow mit 120 m² Wohnfläche, Baujahr 1985. Der Haushalt liegt innerhalb der Einkommensgrenzen. Geplant sind Fassadendämmung und neue Fenster für 40.000 € sowie ein neues Bad und barrierearme Umbauten für 20.000 €. Die Gesamtkosten betragen also 60.000 €. Ein iSFP liegt vor.

PositionBetrag
BAFA BEG EM Grundförderung 15 % von 40.000 € (Hülle)6.000 €
iSFP-Bonus 5 % auf die Kosten über 30.000 € (10.000 €)500 €
Obergrenze öffentliche Mittel: 80 % von 60.000 €48.000 €
Möglicher LFI-Darlehensrahmen: 48.000 € − 6.500 €41.500 €
davon Tilgungsnachlass 25 %10.375 €
Zuschusswirkung gesamt (BAFA + Tilgungsnachlass)16.875 € (ca. 28 %)

Das restliche LFI-Darlehen von 31.125 € ist zinsfrei. Ob und wie das LFI das Darlehen auf die 80-%-Grenze anrechnet, legt es im Einzelfall fest. Die Zahlen sind daher eine Orientierung. Die förderfähigen Höchstkosten der BAFA nach der BEG-Reform prüfen Sie bitte im aktuellen Merkblatt.

Kommunale Programme

Für diese Seite haben wir kein kommunales Förderprogramm in Mecklenburg-Vorpommern für private Gebäudesanierung, Heizungstausch oder Dach-PV mit Stand 2026 verifiziert. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis nach, insbesondere in Rostock, Schwerin oder Greifswald. Bestätigen muss die Gemeinde ohnehin den LFI-Antrag.

Häufige Fragen

Wer kann das Modernisierungsdarlehen als Selbstnutzer bekommen?

Eigentümer, deren Haushaltseinkommen innerhalb der Grenzen der Einkommensgrenzenverordnung M-V liegt. Das LFI stellt ein Excel-Berechnungsmodul bereit, mit dem Sie die Einkommensprüfung vorab selbst durchrechnen können.

Muss ich den Tilgungsnachlass versteuern oder zurückzahlen?

Den Tilgungsnachlass von 25 % zahlen Sie nicht zurück, wenn Sie die Zweckbindung einhalten, bei Selbstnutzung grundsätzlich 15 Jahre. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Gibt es in M-V einen Landeszuschuss für Wärmepumpen oder PV-Anlagen auf dem Dach?

Nein, 2026 nicht. Die Heizung fördert der Bund über den KfW-Zuschuss 458. Eine Wärmepumpe kann aber als energiesparende Maßnahme im Modernisierungsdarlehen enthalten sein, wenn Sie die Einkommensgrenzen einhalten.

Kann ich noch eine Effizienzhaus-Sanierung beim Land beantragen?

Nein. Für Teil B der Modernisierungsrichtlinie (Effizienzhaus 85 und besser) gilt seit dem 18.12.2023 ein Antragsannahmestopp. Die Effizienzhaus-Sanierung läuft über die KfW (Programm 261).

Was passiert nach dem 31.12.2026?

Die Modernisierungsrichtlinie tritt laut ihrem Text am 31.12.2026 außer Kraft. Ob sie verlängert oder ersetzt wird, war bei unserer Recherche (29.09.2026) nicht veröffentlicht. Wenn Sie 2026 planen, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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