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Landesförderung · Thüringen

Thüringen — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-08-10 · 6 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • In Thüringen gibt es 2026 keinen Landeszuschuss für private Heizungstausche, Wärmepumpen, Dämmung, PV-Anlagen oder Batteriespeicher. Den Zuschuss erhalten Sie vom Bund (BAFA und KfW).
  • Das frühere Landesprogramm Solar Invest ist beendet. Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) schreibt, es wurde Ende 2022 eingestellt.
  • Das Landesprogramm für Eigentümer ist EigenheimPlus der Thüringer Aufbaubank (TAB). Es ist ein zinsverbilligtes Darlehen von 5.000 € bis 250.000 € für Kauf und/oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Sie beantragen es über Ihre Hausbank.
  • Die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026–2030 fördert Vermieter bei der Modernisierung von Mietwohnungen mit einem zinslosen Darlehen und Zuschüssen. Voraussetzung sind Miet- und Belegungsbindungen und mindestens drei geförderte Wohnungen. Die Programmanmeldung für 2026 ist geschlossen.
  • Beide Landesprogramme lassen sich mit der Bundesförderung kombinieren.

Förderbank und Anlaufstellen

  • Thüringer Aufbaubank (TAB): Förderbank des Freistaats, Gorkistraße 9, 99084 Erfurt. Das Kundencenter erreichen Sie unter 0800 5565156 oder kundenservice@aufbaubank.de.
  • Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA): Landesenergieagentur mit Servicestelle Solarenergie. Sie informiert über den aktuellen Stand der PV-Förderung.
  • Verbraucherzentrale Thüringen: Energieberatung. Laut Verbraucherzentrale ist sie in Thüringen durch eine Kooperation mit dem Land kostenfrei.
  • Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten: iSFP, BEG-Anträge und Baubegleitung.

Laufende Landesprogramme 2026

EigenheimPlus (TAB)

Wer: Natürliche Personen, die eine Bestandsimmobilie in Thüringen kaufen und/oder ihr selbstgenutztes Wohneigentum modernisieren. Der überwiegende Teil der Wohn- und Nutzfläche muss wohnwirtschaftlich und von Ihnen selbst genutzt werden.

Was wird gefördert: Kauf und/oder Modernisierung und Sanierung von bestehendem, selbstgenutztem Wohneigentum. Die energetische Sanierung ist damit finanzierbar, das Programm ist aber nicht auf sie beschränkt. Nicht gefördert werden:

  • Neubau und Käufe vom Bauträger
  • Immobilien außerhalb Thüringens
  • Objekte, die bei Antragstellung vermietet sind und für die eine Eigenbedarfskündigung vorgesehen ist
  • Umschuldungen und begonnene Vorhaben

Höhe (Merkblatt TAB-08.26 und Konditionentableau, Zinsen gültig ab 29.09.2026):

  • Darlehen von 5.000 € bis 250.000 €, bis zu 100 % der Kosten
  • Laufzeiten 5, 10, 20 oder 30 Jahre, bis zu ein Jahr tilgungsfrei. Die Zinsbindung beträgt 5 Jahre bei 5 Jahren Laufzeit, sonst 10 Jahre.
  • Maximaler Sollzinssatz laut Tableau: 4,42 % (5 Jahre), 4,57 % (10 Jahre) und 4,62 % (20 und 30 Jahre). Die Werte enthalten die Zinsverbilligung der TAB.
  • Die Hausbank legt den konkreten Zins je nach Bonität und Sicherheiten fest.
  • Bereitstellungsprovision 0,10 % pro Monat ab sechs Monaten nach der Zusage

Antrag/Wo: Über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut (Weiterleitungsdarlehen), vor Beginn des Vorhabens. Als Beginn gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder des notariellen Kaufvertrags. Planung und Beratung zählen nicht als Beginn.

Kombination mit BEG: Laut TAB ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich.

Thüringer Wohnungsbauförderung 2026–2030 (für Vermieter)

Wer: Natürliche Personen und juristische Personen als Eigentümer von Mietwohnungen, sofern sie wirtschaftlich leistungsfähig sind.

Was wird gefördert: Unter anderem Modernisierung und Sanierung sowie Umbau von Mietwohnraum für Haushalte mit geringerem Einkommen. Es müssen mindestens drei geförderte Wohnungen entstehen. Die Mieten und Belegungen sind mindestens 20 Jahre gebunden.

Höhe: Zinsloses Baudarlehen mit 30 Jahren Laufzeit, ergänzt um direkte Zuschüsse und einen Tilgungszuschuss. Die Förderung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Sie bringen mindestens 20 % Eigenleistung ein. Die genauen Zuschusshöhen stehen im Merkblatt der TAB.

Antrag/Wo: Zuerst ist eine Programmanmeldung bei der TAB nötig. Für 2026 ist sie geschlossen. In den Folgejahren gelten laut TAB die Stichtage 31. März und 31. Oktober.

Kombination mit BEG: Andere Fördermittel dürfen laut TAB kumuliert werden. Die Kopplung mit Nachhaltigkeitsprogrammen ist erwünscht.

Nicht mehr aktiv: Solar Invest

Das Landesprogramm für PV-Anlagen und Batteriespeicher läuft nicht mehr. Laut ThEGA gibt es „aktuell keine landesweite Förderung für private Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher“.

Kombination mit der Bundesförderung

Rechenbeispiel (vereinfacht, nur zur Veranschaulichung): Ein Paar kauft in Gera ein Einfamilienhaus von 1968 für 180.000 € und saniert es vor dem Einzug. Die Fassade wird gedämmt und die Fenster werden getauscht, für 55.000 € nach iSFP. Die neue Wärmepumpe kostet 32.000 €.

PositionBetrag
Kaufpreis180.000 €
Gebäudehülle55.000 €
Wärmepumpe32.000 €
Gesamt267.000 €
BAFA BEG EM 15 % auf 55.000 €8.250 €
iSFP-Bonus 5 % auf den Anteil über 30.000 € (25.000 €)1.250 €
Wärmepumpe: Zuschuss KfW 458nach aktuellem KfW-Merkblatt
EigenheimPlus (Höchstbetrag)250.000 €

EigenheimPlus deckt hier Kauf und Sanierung bis zum Höchstbetrag ab. Die Bundeszuschüsse von zusammen 9.500 € für die Hülle, plus dem KfW-Zuschuss, fließen erst nach Abschluss. Sie senken dann den tatsächlichen Finanzierungsbedarf. Gegenüber dem Hausbank-Angebot lohnt sich EigenheimPlus vor allem dann, wenn Ihre Bank keinen günstigeren eigenen Zins bietet. Vergleichen Sie die Angebote. Die Rechnung setzt voraus, dass die Kosten für die Hülle voll BEG-förderfähig sind. Prüfen Sie die Höchstgrenzen im aktuellen BAFA-Merkblatt.

Kommunale Programme

Die Stadt Jena hat 2022 eine Förderrichtlinie für Steckersolargeräte aufgelegt. Die städtischen Seiten waren bei unserer Prüfung nicht abrufbar. Ob das Programm 2026 noch läuft, konnten wir deshalb nicht bestätigen. Laut ThEGA gibt es in einzelnen Städten, Gemeinden und bei Energieversorgern eigene Angebote. Fragen Sie bei Ihrer Kommune und Ihrem Stadtwerk nach.

Häufige Fragen

Gibt es in Thüringen einen Zuschuss für die Wärmepumpe?

Nicht vom Land. Den Zuschuss gibt es vom Bund über KfW 458. Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen, können Sie die Wärmepumpe über EigenheimPlus als Darlehen mitfinanzieren.

Läuft Solar Invest noch?

Nein. Laut ThEGA ist das Programm eingestellt, und es gibt derzeit keine landesweite Förderung für private PV-Anlagen oder Speicher.

Kann ich EigenheimPlus für einen Neubau nutzen?

Nein. Das Programm ist auf Bestandsimmobilien beschränkt. Auch der Kauf vom Bauträger gilt als Neubau und ist ausgeschlossen.

Kann ich als kleiner Vermieter Landesmittel bekommen?

EigenheimPlus gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Für vermietete Wohnungen kommt die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026–2030 in Frage. Voraussetzung sind mindestens drei geförderte Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindung. Die nächste Programmanmeldung ist 2027 möglich.

Wo stelle ich den Antrag für EigenheimPlus?

Bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut, und zwar vor Vertragsabschluss mit Handwerkern oder vor dem Notartermin. Die Bank leitet den Antrag an die TAB weiter.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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