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Landesförderung · Hamburg

Hamburg — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-08-10 · 8 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • Hamburg hat das dichteste Landesförderangebot in Norddeutschland. Zuständig ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
  • Für die Gebäudehülle gibt es den Zuschuss „Wärmeschutz im Gebäudebestand“: Er zahlt feste Beträge je Quadratmeter, zum Beispiel 43,40 €/m² für die Außenwanddämmung, und einen Modernisierungsbonus von 20 bis 30 %.
  • Die Hamburger Heizungsförderung (Modul Wärmepumpen) übernimmt 20 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit. Die Bundesförderung muss vorrangig genutzt werden. Ausgeschlossen ist, wer in der BEG Anspruch auf den Klima-/Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus hat.
  • Selbstnutzende Eigentümer können statt des Zuschusses das IFB-Energiedarlehen wählen: 10.000 bis 75.000 € zu 2 % Zins, 15 Jahre fest.
  • Für alle IFB-Programme gilt: Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme und beauftragen Sie erst nach der Bewilligung. Schon ein unterschriebener Auftrag zählt als Beginn, es sei denn, der Vertrag steht unter einer aufschiebenden Bedingung.

Förderbank und Anlaufstellen

IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) betreut alle Landesprogramme zur energetischen Modernisierung. Anträge stellen Sie über das eAntragsportal der IFB.

  • Wärmeschutz im Gebäudebestand: wsg@ifbhh.de, Tel. 040 248 46-470
  • Heizungsförderung und Energiedarlehen: energie@ifbhh.de, Tel. 040 248 46-208
  • Geringinvestive Maßnahmen: gim@ifbhh.de, Tel. 040 248 46-140

Die IFB leitet auch die KfW-Programme weiter, etwa BEG-Kredite, die über Ihre Hausbank laufen. Den Nachweis für die Bauteilförderung erstellt ein Energieeffizienz-Experte aus der Liste des Bundes (EEE-Liste).

Laufende Landesprogramme 2026

Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG)

Wer: Eigentümer und sonstige dinglich Berechtigte, zum Beispiel Erbbauberechtigte. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können beantragen. Die Baugenehmigung des Gebäudes muss älter als 20 Jahre sein.

Was wird gefördert: Die Dämmung von Außenwänden, Dach und Oberster Geschossdecke sowie der Austausch von Fenstern. Außerdem gefördert werden Qualitätssicherung (Luftdichtheitsmessung, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B) und nachhaltige Dämmstoffe. Der hydraulische Abgleich ist Pflicht.

Höhe (laut Programmseite, Stand 29.09.2026):

  • Außenwanddämmung: 43,40 €/m²
  • Steildach, Gaubenwangen und Gaubendächer: 44,80 €/m²
  • Wärmeschutzfenster (Fassade, Dachflächenfenster, Fenstertüren): 168 €/m²
  • Nachhaltige Dämmstoffe: zusätzlich 18,50 €/m²
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B: 75 %, höchstens 2.500 € je Wohneinheit
  • Luftdichtheitsmessung: höchstens 260 €
  • Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % ab vier Maßnahmen, jeweils aus verschiedenen Bauteilgruppen

Die Sätze für weitere Bauteile stehen in der Förderrichtlinie.

Antrag/Wo: Über das eAntragsportal der IFB. Die Bestätigung des Energieeffizienz-Experten muss beiliegen. Stellen Sie den Antrag vor der Auftragsvergabe und starten Sie laut IFB erst nach Erhalt der Bewilligung. In einer Eigentümergemeinschaft dürfen einzelne Eigentümer nur für Fenster einen eigenen Antrag stellen.

Kombination mit BEG: Für die Bauteile ist eine Kombination mit BAFA- und KfW-Förderung grundsätzlich möglich. Für die baubegleitenden Leistungen (hydraulischer Abgleich, Luftdichtheitsmessung) schließt die IFB eine Kombination mit anderen Fördermitteln aus.

Hamburger Heizungsförderung – Modul Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen

Wer: Grundeigentümer und Verfügungsberechtigte. Mieter können mit Zustimmung des Eigentümers beantragen. Auch Unternehmen und Contractoren sind antragsberechtigt.

Was wird gefördert: Elektrisch betriebene Wärmepumpen samt Erschließung der Wärmequelle, zum Beispiel Erdsonden. Dazu kommen Umfeldmaßnahmen: Niedertemperatur-Heizkörper, Flächenheizung, hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Demontage der Altanlage sowie Fachplanung und Baubegleitung. Gas-Wärmepumpen sind ausgeschlossen.

Höhe (laut Produktinformation, gültig ab 01.02.2025): 20 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit und höchstens 100.000 € je Mehrfamilienhaus. Liegt die rechnerische Förderung unter 1.000 €, wird nichts ausgezahlt.

Weitere Module decken Solarthermie ab 20 m² Kollektorfläche, Biomasse, Wärmespeicher und Wärmenetzanschlüsse ab. Für 2026 ausgeschöpft sind laut IFB (Stand 29.09.2026) die Module Hausanschlussleitungen und Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren. Neue Mittel sind für 2027 geplant.

Antrag/Wo: Bei der IFB Hamburg. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Einen Vertrag dürfen Sie vorher nur mit einer aufschiebenden Bedingung schließen, die sich auf die Bewilligung durch BAFA bzw. KfW und die IFB bezieht. Die IFB stellt dafür eine Musterklausel bereit. Den Einbau muss ein eingetragener Fachbetrieb übernehmen.

Kombination mit BEG: Die Bundesförderung ist vorrangig zu nutzen. Übersteigt die Summe aus Bundes- und Landeszuschüssen für dieselben Kosten die in der BEG genannte Höchstquote (laut Produktinformation 60 %), kürzt die IFB den Landeszuschuss.

Wichtiger Ausschluss: Nicht gefördert werden laut Programmseite (Stand 29.09.2026) Antragsteller, die in der BEG Anspruch auf einen Klima-/Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung haben. Bei einer WEG werden nur die Wohneinheiten gefördert, für die kein solcher Anspruch besteht. Die IFB-Förderung kommt also nur für Haushalte in Frage, die die Voraussetzungen dieser BEG-Boni nicht erfüllen. Die BEG-Reform vom 21.07.2026 hat den Einkommensbonus nicht abgeschafft, sondern gestaffelt und auf Haushaltseinkommen bis 50.000 € ausgeweitet. Damit fallen mehr Haushalte unter den Ausschluss. Die Produktinformation (gültig ab 01.02.2025) ist weiterhin die aktuelle Fassung. Prüfen Sie Ihren BEG-Bonusanspruch deshalb vor dem IFB-Antrag und lassen Sie Grenzfälle von der IFB bestätigen.

IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen

Wer: Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. WEGs sind ausgeschlossen und müssen die Zuschussvariante nutzen.

Was wird gefördert: Die Gebäudehülle sowie Wärmepumpen und Solarthermie, jeweils nach den technischen Anforderungen der Zuschussprogramme. Das Darlehen ersetzt den Zuschuss.

Höhe: 10.000 bis 75.000 €. Der Zins liegt bei 2 % und ist 15 Jahre festgeschrieben. Die Laufzeit beträgt höchstens 20 Jahre.

Antrag/Wo: Über das eAntragsportal der IFB, vor Vorhabenbeginn. Mit dem Vorhaben starten Sie nach Erhalt der Bewilligung.

Kombination mit BEG: Mit BAFA- und KfW-Förderung für die Gebäudehülle grundsätzlich kombinierbar.

Geringinvestive Maßnahmen (GIM)

Wer: Eigentümer und WEGs.

Was wird gefördert: Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B und die Optimierung von Heizungsanlagen, die 5 bis 15 Jahre alt sind. Dazu zählen Pumpentausch, Thermostate und Rohrdämmung.

Höhe: 15 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind höchstens 20.000 € je Wohneinheit, der Zuschuss beträgt also höchstens 3.000 €.

Kombination: Nicht zusätzlich für dieselben Maßnahmen, die schon über WSG oder die Heizungsförderung gefördert werden.

Kombination mit der Bundesförderung

Rechenbeispiel (nur zur Veranschaulichung, keine Förderzusage):

Ein Einfamilienhaus in Hamburg-Rahlstedt, Baujahr 1972, soll eine Außenwanddämmung auf 150 m² bekommen. Die Kosten betragen 33.000 €. Zusätzlich werden Dach und Fenster erneuert. Damit sind drei Bauteilgruppen betroffen, was den Modernisierungsbonus Basis auslöst. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) liegt vor.

PositionBetrag
IFB-WSG Außenwand: 150 m² × 43,40 €6.510 €
+ Modernisierungsbonus Basis 20 %1.302 €
BAFA BEG EM Grundförderung 15 % von 33.000 €4.950 €
iSFP-Bonus 5 % auf die Kosten über 30.000 € (3.000 €)150 €
Zuschüsse Außenwand gesamt12.912 € (ca. 39 %)

Die Summe bleibt unter der BEG-Kumulierungsgrenze von 60 %. Dach und Fenster werden nach demselben Muster gerechnet. Den Eigenanteil können Sie mit einem KfW-Ergänzungskredit finanzieren. Das IFB-Energiedarlehen kommt nur statt des WSG-Zuschusses in Frage.

Die förderfähigen Höchstkosten und Details der BAFA-Förderung nach der Reform prüfen Sie bitte im aktuellen BAFA-Merkblatt.

Kommunale Programme

Hamburg ist Stadtstaat: Die Landesprogramme der IFB sind zugleich die kommunale Förderung. Eigene Bezirksprogramme für private Sanierungen sind uns nicht bekannt.

Häufige Fragen

Kann ich die Hamburger Heizungsförderung zusätzlich zur KfW-Heizungsförderung (458) bekommen?

Ja, aber nur, wenn Sie keinen Anspruch auf den Klima-/Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung haben. Diesen Ausschluss nennt die IFB auch nach der BEG-Reform vom 21.07.2026 auf ihrer Programmseite. Die Bundesförderung wird vorrangig eingesetzt, und der Landeszuschuss wird gekürzt, wenn die Kumulierungsgrenze von 60 % überschritten ist. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Bonusanspruch besteht, lassen Sie das vor dem Antrag bei der IFB bestätigen.

Brauche ich einen Energieberater?

Für „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ ja. Ein Energieeffizienz-Experte aus der Bundesliste muss die Maßnahme bestätigen. Für die Heizungsförderung verlangt die IFB einen eingetragenen Fachbetrieb, einen Energieberater aber nicht zwingend.

Wann darf ich den Handwerker beauftragen?

Erst nachdem die IFB den Antrag bewilligt hat. Die IFB wertet schon eine verbindliche Bestellung oder den Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags vor der Bewilligung als unzulässigen Maßnahmenbeginn. Ausnahme: Der Vertrag enthält von Anfang an schriftlich eine aufschiebende Bedingung, die sich auf die beantragte Förderung bezieht. Wenn Sie zusätzlich BAFA- oder KfW-Förderung beantragen, muss die Bedingung beide Förderstellen nennen. Angebote einholen und ausschreiben ist unschädlich.

Gibt es in Hamburg einen Zuschuss für Photovoltaik auf dem Einfamilienhaus?

Im Förderangebot der IFB für private Eigentümer haben wir 2026 keinen laufenden PV-Zuschuss gefunden. PV-Anlagen lassen sich über den KfW-Kredit 270 finanzieren.

Können Eigentümergemeinschaften die Programme nutzen?

Ja. WEGs sind bei der Bauteilförderung und den geringinvestiven Maßnahmen antragsberechtigt. Beim Energiedarlehen sind sie ausgeschlossen und müssen die Zuschussvariante wählen.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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