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Landesförderung · Sachsen

Sachsen — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-08-10 · 6 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • In Sachsen gibt es 2026 keinen Landeszuschuss für Heizungstausch, Wärmepumpe, Dämmung oder kleine PV-Anlagen an Privathäusern. Den Zuschuss bekommen Sie vom Bund (BAFA und KfW).
  • Das Landesprogramm für Eigentümer ist der SAB-Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“. Das ist ein zinsvergünstigtes Darlehen ab 20.000 € für Heizung, Gebäudehülle und PV bis 30 kWp an selbstgenutzten Häusern mit bis zu vier Wohnungen. Die Zinsvergünstigung beträgt laut SAB aktuell 0,8 %.
  • Der SAB-Sachsenkredit „Energie und Speicher“ gibt bis zu 20 % Tilgungszuschuss. Er ist erst für größere Anlagen interessant: PV über 30 kWp, Kredit ab 35.000 €.
  • Die Landesförderung für Balkonkraftwerke ist laut SAB ausgelaufen.
  • BAFA- und KfW-Förderung haben Vorrang und werden beim Sachsenkredit angerechnet.

Förderbank und Anlaufstellen

  • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB): Förderbank des Freistaats. Anträge stellen Sie über das SAB-Förderportal. Persönliche Beratung gibt es in den SAB-Beratungszentren in Chemnitz, Dresden und Leipzig.
  • Verbraucherzentrale Sachsen: unabhängige Energieberatung und Orientierung zur Heizungsförderung des Bundes.
  • Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten (Liste unter energie-effizienz-experten.de): individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Nachweise für BEG und SAB.

Laufende Landesprogramme 2026

SAB-Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“

Wer: Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnhäusern mit höchstens vier Wohneinheiten, die dort eine Wohnung dauerhaft selbst bewohnen. Sie müssen seit mindestens zwei Jahren im Grundbuch stehen. Kaufen Sie das Haus gerade und sanieren danach energetisch, ist ein Antrag im Rahmen einer Gesamtfinanzierung durch die SAB möglich. Rein vermietete Häuser werden nicht gefördert.

Was wird gefördert: Energetische Sanierung von Wohngebäuden in Sachsen, die bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sind:

  • energieeffiziente Heizungsanlagen und Anlagentechnik
  • Modernisierung der Gebäudehülle
  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, etwa PV-Anlagen bis 30 kWp brutto

Nicht förderfähig sind Kaufkosten, Ladestationen für E-Autos, überwiegend gewerblich genutzte Gebäude, bereits begonnene Vorhaben und Umschuldungen.

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle brauchen Sie die SAB-Fachunternehmererklärung. Für Heizung und Anlagentechnik gilt: Die Maßnahme muss auch nach den BEG-Einzelmaßnahmen förderfähig sein. Alternativ können Sie einen Gesamtnachweis per Energiebedarfsausweis führen. Hinweis: Die SAB-Unterlagen verweisen noch auf das GEG. Seit 29.07.2026 gilt das GModG. Klären Sie die Nachweisform deshalb vorab mit der SAB.

Höhe (laut Programmseite, Stand 29.09.2026):

  • Darlehen ab 20.000 € bis zur Höhe der Bau- und Planungskosten, ohne Eigenkapital-Pflicht
  • Zinsvergünstigung „von aktuell 0,8 %“. Den Sollzins legt die SAB am Tag der Zusage fest.
  • 10 Jahre Zinsbindung, Laufzeit 10 bis 35 Jahre, Tilgung mindestens 2 % pro Jahr
  • Bereitstellungsprovision 2 % pro Jahr ab dem 7. Monat nach der Zusage

Nach Abschluss liefern Sie zwei volle Abrechnungsjahre lang Ihre Verbrauchsdaten.

Antrag/Wo: Direkt bei der SAB über das Förderportal, vor Beginn der Maßnahme. Die SAB vergibt das Darlehen selbst.

Kombination mit BEG: Ist möglich und erwünscht. Die SAB schreibt vor, dass Sie BAFA- und KfW-Förderung vorrangig nutzen. Diese wird angerechnet. Sie können den Kredit mit weiteren SAB-Darlehen kombinieren, etwa dem SAB-Förderergänzungsdarlehen.

SAB-Sachsenkredit „Energie und Speicher“

Wer: Auch natürliche Personen, außerdem Unternehmen, Vereine und Kommunen.

Was wird gefördert: PV-Anlagen über 30 kWp bis 1 MWp, Erdwärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeicher. Eine PV-Anlage auf einem typischen Einfamilienhaus fällt damit in der Regel nicht darunter.

Höhe (laut Programmseite): Kredit von 35.000 € bis 5 Mio. €. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss:

  • bis 20 % für Speicher
  • bis 10 % für andere Anlagen
  • insgesamt 2.500 € bis 50.000 € je Antrag und Jahr

Antrag/Wo: Für Privatpersonen laut SAB grundsätzlich über die Hausbank, vor Beginn des Vorhabens.

Kombination mit BEG: Eine Doppelförderung mit EEG-Vergütung ist ausgeschlossen. Klären Sie die Kombination mit Bundesmitteln im Einzelfall.

Nicht mehr aktiv: Förderung von Balkonkraftwerken

Die SAB führt die Förderung steckerfertiger PV-Anlagen als „ausgelaufen“. Anträge sind nicht mehr möglich.

Kombination mit der Bundesförderung

Rechenbeispiel (vereinfacht, nur zur Veranschaulichung): Ein Ehepaar bewohnt seit zehn Jahren ein Einfamilienhaus von 1985 bei Dresden. Laut iSFP werden Fassade und Fenster erneuert, für insgesamt 60.000 € förderfähige Kosten.

PositionBetrag
Kosten Gebäudehülle60.000 €
BAFA BEG EM Grundförderung 15 %9.000 €
iSFP-Bonus 5 % auf den Anteil über 30.000 € (30.000 €)1.500 €
Zuschuss Bund10.500 €
Verbleibender Eigenanteil49.500 €
SAB-Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“ (angenommen)49.500 €

Die Rechnung setzt voraus, dass die vollen 60.000 € im BEG förderfähig sind. Prüfen Sie die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten im aktuellen BAFA-Merkblatt. Weil die SAB Bundesmittel anrechnet, finanziert der Sachsenkredit nur den Teil, den der Zuschuss nicht deckt. Die neue Heizung beantragen Sie gesondert bei der KfW (458). Sie kann ebenfalls über den Sachsenkredit mitfinanziert werden.

Kommunale Programme

Die Stadt Leipzig fördert Stecker-Solar-Geräte nach einer Fachförderrichtlinie, die am 16.03.2024 veröffentlicht wurde. Antragsberechtigt sind nur Inhaberinnen und Inhaber des Leipzig-Passes, und der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Ob 2026 noch Mittel verfügbar sind, war auf der städtischen Seite nicht datiert erkennbar. Für andere sächsische Kommunen haben wir keine laufenden Zuschussprogramme für Heizung oder Gebäudehülle belegen können. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis nach.

Häufige Fragen

Gibt es in Sachsen einen Landeszuschuss für die Wärmepumpe?

Nein. Den Zuschuss für die Wärmepumpe gibt es vom Bund über KfW 458. Das Land bietet mit dem Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“ ein zinsvergünstigtes Darlehen, das auch den Heizungstausch finanziert, wenn Sie das Haus selbst bewohnen.

Kann ich als Vermieter den Sachsenkredit nutzen?

Nur wenn Sie in dem Haus selbst eine Wohnung dauerhaft bewohnen und es höchstens vier Wohneinheiten hat. Für ausschließlich vermietete Objekte gibt es diese Landesförderung nicht.

Ich habe das Haus gerade gekauft. Bin ich ausgeschlossen?

Nicht zwingend. Die Regel ist zwar mindestens zwei Jahre Eigentum. Laut SAB können Sie aber einen Antrag im Zusammenhang mit einem Erwerb und einer geplanten energetischen Sanierung stellen, wenn die SAB die Gesamtfinanzierung übernimmt.

Wird meine PV-Anlage auf dem Einfamilienhaus gefördert?

PV-Anlagen bis 30 kWp können über den Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“ als Darlehen mitfinanziert werden. Einen Landeszuschuss für kleine Dach-PV gibt es nicht, und die Balkonkraftwerk-Förderung ist ausgelaufen. Sie brauchen die Fachunternehmererklärung und den Eintrag im Marktstammdatenregister.

Wann darf ich mit der Sanierung beginnen?

Erst nach dem Antrag. Begonnene Maßnahmen fördert die SAB nicht. Für die Bundesförderung gelten eigene Regeln zum Vorhabenbeginn. Stimmen Sie beide Anträge zeitlich ab.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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