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Landesförderung · Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein — Landesförderprogramme 2026

Stand 2026-09-07 · 6 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das Wichtigste in Kürze

  • Schleswig-Holstein hat 2026 kein laufendes Landes-Zuschussprogramm für Dämmung, Heizungstausch oder Photovoltaik im privaten Ein- oder Zweifamilienhaus. Die neue Landesrichtlinie vom März 2026 zum Quartierswärmemanagement fördert nur Kommunen, nicht Eigentümer direkt.
  • Das Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ läuft nicht mehr. Es förderte unter anderem Wärmepumpen mit bis zu 2.000 € und wurde am 16.11.2023 vorläufig gestoppt. Auch der IB.SH-Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer nimmt keine Anträge mehr an.
  • Das Land fördert über seine Förderbank IB.SH vor allem mit Darlehen: IB.SH Immofix, Immoflex und Immokonstant für Selbstnutzer sowie IB.SH WEGfinanz für Eigentümergemeinschaften.
  • Den Zuschuss holen Sie sich deshalb in Schleswig-Holstein fast immer beim Bund: bei der BAFA für die Gebäudehülle und über den KfW-Zuschuss 458 für die Heizung. Die IB.SH vermittelt außerdem KfW-Kredite.
  • Fossile Heizkessel schließen die IB.SH-Darlehen aus. Wer mit IB.SH-Mitteln modernisiert, darf keinen reinen Öl- oder Gaskessel einbauen.

Förderbank und Anlaufstellen

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) in Kiel ist die Förderbank des Landes.

  • Privatkunden-Beratung zu Wohnimmobilien: Tel. 0431 9905-4500, kiel@ib-sh.de
  • Private Vermieter (Mietwohnungsbau): Tel. 0431 9905-5003

Die IB.SH bietet neben eigenen Darlehen auch die KfW-Programme 261 (Effizienzhaus), 358/359 (Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen) und 159 (Altersgerecht Umbauen) an.

Für die unabhängige Energieberatung sind die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und Energieeffizienz-Experten aus der Bundesliste die üblichen Anlaufstellen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt sich besonders, weil der Bund den iSFP-Bonus gewährt und kein Landeszuschuss hinzukommt.

Laufende Landesprogramme 2026

IB.SH Immofix / Immoflex / Immokonstant (Darlehen für Selbstnutzer)

Wer: Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie in Schleswig-Holstein selbst bewohnen. Ferien- und Zweitwohnungen sind ausgeschlossen.

Was wird gefördert: Neubau, Kauf und Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums, also auch energetische Maßnahmen. Ausgeschlossen ist der Einbau eines eigenständigen, ausschließlich fossil betriebenen Heizkessels.

Höhe: Das Darlehen beträgt mindestens 15.000 €. Die drei Varianten unterscheiden sich so:

  • Immofix: Zinsbindung 10 oder 15 Jahre
  • Immoflex: jährliches Sondertilgungsrecht bis 10 %
  • Immokonstant: Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit von 35 Jahren

Die Eigenbeteiligung von 7,5 % der Gesamtkosten gilt laut Programmseite nur bei Neubau und Kauf, nicht bei der Modernisierung. Die Zinsen richten sich nach dem Kapitalmarkt und sind kein subventionierter Förderzins. Laut IB.SH (Stand 09.09.2026, freibleibend) liegt der Sollzins bei Immofix mit 10 Jahren Zinsbindung bei rund 5,1 %, mit 15 Jahren bei rund 5,3 %. Vergleichen Sie das mit dem Angebot Ihrer Hausbank.

Antrag/Wo: Online über „IB.SH Finanz@ss“ oder direkt bei den Beraterinnen und Beratern der IB.SH in Kiel.

Kombination mit BEG: Das Darlehen kann den Eigenanteil nach BAFA- oder KfW-Zuschuss finanzieren. KfW-Kredite laufen parallel über die IB.SH.

IB.SH WEGfinanz (Darlehen für Eigentümergemeinschaften)

Wer: Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein. Die Gemeinschaft braucht einen Beschluss, und es gibt eine SCHUFA-Prüfung. In den letzten drei Jahren darf es keine Hausgeldrückstände gegeben haben.

Was wird gefördert: Modernisierung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Reine fossile Heizkessel sind ausgeschlossen.

Höhe: 5.000 bis 35.000 € je Wohneinheit. Bis 35.000 € ist keine Grundschuld nötig. Jeder Eigentümer haftet nur für sein eigenes Darlehen. Die IB.SH berechnet ein Bearbeitungsentgelt, das nach Zahl der Einheiten gestaffelt ist, zum Beispiel 1.500 € bei 1 bis 5 Einheiten und 3.000 € bei 6 bis 10 Einheiten.

Antrag/Wo: Über die Hausverwaltung bei der IB.SH.

Kombination mit BEG: Mit KfW- und BAFA-Förderung kombinierbar. Laut IB.SH ist der Zugang zu KfW-Programmen ausdrücklich vorgesehen.

Neu 2026, aber nicht für Eigentümer: Quartierswärmemanagement

Im März 2026 hat das Energiewendeministerium eine neue Förderrichtlinie „Umsetzung der Wärmewende vor Ort“ vorgestellt. Sie fördert ein Quartierswärmemanagement in Gebieten ohne Wärmenetz, mit bis zu 225.000 € für drei Jahre. Antragsberechtigt sind nur Gemeinden, Ämter, Eigenbetriebe und Zweckverbände mit abgeschlossener kommunaler Wärmeplanung. Die IB.SH wickelt das Programm ab. Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Wo Ihre Gemeinde teilnimmt, gibt es kostenlose Beratung zur Heizungswahl und Sanierung, aber kein Geld für Ihre Maßnahme.

Nicht mehr aktiv (zur Einordnung)

  • Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger: Das Programm förderte Wärmepumpen mit bis zu 2.000 €, Solarthermie und Biomasse mit bis zu 900 €, Wärmenetzanschlüsse mit bis zu 500 € sowie Batteriespeicher und Balkonkraftwerke. Seit dem 16.11.2023 werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
  • IB.SH Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer und private Vermieter: Das Programm gewährte pauschal 2.000 € bei Investitionen ab 12.000 €. Neue Anträge sind nicht möglich, bereits bewilligte Vorhaben werden abgewickelt. Eine Neuauflage ist auf der IB.SH-Seite (Stand 29.09.2026) nicht angekündigt.

Kombination mit der Bundesförderung

Rechenbeispiel (nur zur Veranschaulichung, keine Förderzusage):

Ein Einfamilienhaus in Neumünster, Baujahr 1968, wird modernisiert. Es bekommt eine Dachdämmung mit neuer Eindeckung für 40.000 € förderfähige Kosten und neue Fenster für 15.000 €. Ein iSFP liegt vor.

PositionBetrag
Förderfähige Kosten Gebäudehülle55.000 €
BAFA BEG EM Grundförderung 15 %8.250 €
iSFP-Bonus 5 % auf die Kosten über 30.000 € (25.000 €)1.250 €
Zuschuss Bund gesamt9.500 €
Landeszuschuss Schleswig-Holstein0 € (kein laufendes Programm)
Restfinanzierung, z. B. KfW-Ergänzungskredit 358/359 über die IB.SH oder IB.SH Immofix45.500 €

Die förderfähigen Höchstkosten nach der BEG-Reform prüfen Sie im aktuellen BAFA-Merkblatt.

Eine neue Heizung, etwa eine Wärmepumpe, beantragen Sie gesondert beim KfW-Zuschuss 458. Ein Landeszuschuss kommt auch hier nicht hinzu.

Kommunale Programme

Einige Städte und Kreise in Schleswig-Holstein haben eigene Klimaschutz-Förderungen. Für diese Seite haben wir aber kein kommunales Programm für private Sanierung oder Heizungstausch mit belastbarem Stand 2026 verifiziert. Fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, zum Beispiel beim Klimaschutzmanagement, nach dem aktuellen Stand.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 in Schleswig-Holstein einen Landeszuschuss für Wärmepumpen?

Nein. Das Landesprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ ist seit November 2023 für neue Anträge geschlossen. Für die Wärmepumpe bleibt der KfW-Zuschuss 458 des Bundes.

Lohnen sich die IB.SH-Darlehen gegenüber der Hausbank?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Immo-Darlehen haben marktnahe Zinsen. Ihr Vorteil liegt in der langen Zinsbindung (bis 35 Jahre bei Immokonstant) und in der Beratung. Für energetische Einzelmaßnahmen nach einem BEG-Zuschuss ist oft der KfW-Ergänzungskredit günstiger, den die IB.SH ebenfalls vermittelt.

Was gilt für Eigentümergemeinschaften?

IB.SH WEGfinanz bietet bis 35.000 € je Wohneinheit ohne Grundbucheintrag. Jeder Eigentümer haftet nur für seinen eigenen Anteil. Das ist besonders für gemeinschaftliche Fassaden-, Dach- oder Heizungsprojekte interessant.

Kann ich eine neue Gasheizung mit IB.SH-Mitteln finanzieren?

Nein. Die IB.SH schließt bei Immofix und WEGfinanz den Einbau eines eigenständigen, ausschließlich fossil betriebenen Heizkessels aus.

Gibt es noch Förderung für Balkonkraftwerke oder Batteriespeicher?

Nicht vom Land. Die Förderung lief über das Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“, das seit November 2023 keine Anträge mehr annimmt.

Quellen

Wir prüfen, welche Landes- und Bundesförderung sich für Ihr Vorhaben kombinieren lässt, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; KfW- und Landesanträge stellen Sie selbst bzw. über Ihre Hausbank – wir begleiten Sie bis zur Auszahlung.

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Quelle: IB.SH, EKSH