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Förderung · Wärmepumpe

Wärmepumpe, intelligentes Messsystem und §14a – was zusammengehört

Stand 2026-09-18 · 4 Min. Lesezeit · Fortgeschritten · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Wer heute eine Wärmepumpe fördern lassen will, muss vier Regelwerke gleichzeitig bedienen: die Förderrichtlinie der KfW, die technischen Mindestanforderungen, das Messstellenbetriebsgesetz und §14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Keines davon erklärt die anderen mit. Stand: Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026, gültig für Anträge ab 21.07.2026), Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Version 11.0, gültig ab 16.09.2026.

Die neue Hürde: ohne iMSys-Bestellung keine Förderung

Die technischen Mindestanforderungen verlangen für Förderanträge ab dem 21.07.2026, dass für den Hausanschluss ein intelligentes Messsystem (iMSys) bestellt wird. Zusätzlich verlangen die Mindestanforderungen eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung; die detaillierten Anforderungen daran gelten laut KfW-Infoblatt ab dem 01.07.2027 und werden derzeit noch erarbeitet.

Ist noch kein intelligentes Messsystem vorhanden, muss dessen Einbau beim Messstellenbetreiber beauftragt sein – einschließlich der Steuerungseinrichtung, soweit §14a EnWG greift. Die Richtlinie verweist für die Einzelheiten auf das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen; dessen Version 11.0 (gültig ab 16.09.2026) konkretisiert die Pflicht in Nummer 4.1.3.2. Ist der Hausanschluss bereits mit einem iMSys samt Steuerungseinrichtung ausgestattet, entfällt die Bestellpflicht.

Praktisch heißt das: Die Bestellung beim grundzuständigen oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber muss spätestens bis zur Inbetriebnahme der Wärmepumpe erfolgen; den Nachweis legen Sie dem Fachunternehmen oder dem Energieeffizienz-Experten vor. Am besten erledigen Sie sie gleich zu Beginn – nicht erst, wenn die Anlage läuft.

Die Reihenfolge, an der die meisten scheitern

  1. Angebot einholen und Förderfähigkeit der Anlage anhand der BAFA-Liste prüfen
  2. Einbau des intelligenten Messsystems beim Messstellenbetreiber beauftragen
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) durch das Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellen lassen
  4. Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerksbetrieb schließen – mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage
  5. Erst danach den Antrag bei der KfW stellen; der bedingte Vertrag wird dabei hochgeladen

Ein unterschriebener Auftrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung vor der Antragstellung kostet die gesamte Förderung. Das ist der häufigste vermeidbare Fehler.

Was §14a EnWG zurückgibt

Die Steuerbarkeit ist keine reine Pflicht. Wer sie akzeptiert, wählt beim Netzbetreiber zwischen Modul 1 und Modul 2; Modul 3 lässt sich mit Modul 1 kombinieren:

ModulWirkungWann sinnvoll
Modul 1fester Abschlag auf das Netzentgelt, je nach Netzgebiet meist rund 110–190 € im JahrStandardfall, planbar
Modul 2prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises je kWhbei hohem Wärmepumpenverbrauch
Modul 3zeitvariable Netzentgelte, kombinierbar mit Modul 1setzt eingebautes iMSys voraus

Ein Wechsel zwischen den Modulen ist einmal jährlich möglich. Welche Variante günstiger ist, hängt von Netzbetreiber, Wärmebedarf und Stromtarif ab und lässt sich nur mit den tatsächlichen Zahlen entscheiden.

Technische Mindestanforderungen im Überblick

  • Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens 3,0
  • Eintrag in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen
  • digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung (detaillierte Anforderungen ab 01.07.2027)
  • Bestellung eines intelligenten Messsystems nachgewiesen
  • hydraulischer Abgleich nach Verfahren B

Was jetzt zu tun ist

Wer den Heizungstausch auf 2027 schiebt, verliert Geld: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die Grundförderung fällt im ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent – zurück kommen 15 Prozentpunkte nur über den neuen Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen mit EU-Ursprung. Dazu verlängern sich die Wartezeiten der Messstellenbetreiber mit jedem Monat, in dem mehr Anträge zusammenkommen.

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