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Förderung · BEG EM

Smart Home und Energiesparen: Was wirklich spart – und was gefördert wird

Stand 2026-10-12 · 3 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Stand ab 21.07.2026.

Smart Home verspricht viel: Die Heizung denkt mit, das Licht geht von selbst aus, der Kühlschrank meldet sich per App. Energie spart davon nur ein Teil – und genau dieser Teil wird vom Staat bezuschusst. Der Rest ist Komfort mit Dauerstromverbrauch.

Was wirklich spart

  • Heizung regeln: Einzelraumregelung, Zeitprogramme, Absenkung bei Abwesenheit und Fenster-offen-Erkennung. Heizen ist der größte Energieposten im Haushalt – hier liegt der größte Hebel.
  • Verschattung steuern: Smarte Rollläden und Jalousien nutzen im Winter die Sonnenwärme und halten im Sommer die Hitze draußen.
  • Verbrauch sichtbar machen: Energiemanagement mit Messung und Steuerung, etwa um Verbraucher dann laufen zu lassen, wenn die eigene PV-Anlage Strom liefert.
  • Standby abschalten: Schaltbare Steckdosen trennen Geräte, die nachts ohnehin niemand braucht.

Was nur blinkt

  • Saugroboter, Video-Türklingel und smarte Lautsprecher bringen Komfort, aber keine Einsparung. Jedes vernetzte Gerät verbraucht selbst rund um die Uhr Strom.
  • Studien nennen teils hohe Einsparpotenziale, das Fraunhofer-Institut etwa bis zu 36 %. Das ist die Obergrenze unter günstigen Bedingungen, nicht der Normalfall. Entscheidend sind der Ausgangszustand des Hauses und wie konsequent die Technik genutzt wird.

Was gefördert wird

Smart-Home-Technik kann über zwei Wege der BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) gefördert werden:

WegWasZuschussVoraussetzung
HeizungsoptimierungEinzelraumtemperaturregler, Optimierung der Regelungstechnik15 %Heizung älter als 2 Jahre, fossile Anlagen höchstens 20 Jahre alt, höchstens 5 Wohneinheiten, hydraulisch abgeglichenes System
Anlagentechnik – „Efficiency Smart Home“Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Verbesserung der Netzdienlichkeit15 %Bestandsgebäude, Technische Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM

Mit gefördertem iSFP steigt der Kostenrahmen der 1. Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur auf den Kostenanteil oberhalb 30.000 €.

Nicht förderfähig ist reine Komfort-, Sicherheits- oder Unterhaltungstechnik. Was im Einzelfall dazugehört, regeln die TMA – das prüfen wir vor dem Antrag.

Die Reihenfolge entscheidet

  1. Angebot einer Fachfirma einholen und Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage schließen.
  2. Antrag beim BAFA vor Vorhabenbeginn stellen.
  3. Einbau durch das Fachunternehmen, danach Rechnung und Verwendungsnachweis einreichen.

Wichtig: Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Das smarte Thermostat, das schon am Heizkörper hängt, ist zwar smart – förderfähig ist es dann nicht mehr.

Kurz gesagt

Smart Home spart dort, wo es Heizung, Verschattung und Stromverbrauch steuert. Genau diese Technik wird mit 15 % bezuschusst – vorausgesetzt, der Antrag kommt vor dem Einbau.

Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; vorher prüfen wir, ob Ihr System förderfähig ist.

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