Abrechnungs-Check
Nebenkosten und Heizkosten in einem Werkzeug – so, wie Sie die Abrechnung bekommen. Hochladen und kostenlos die Ampel sehen: liegen Ihre Kosten über dem Bundesdurchschnitt, und wie viele Kostenarten fallen auf? Für erhalten Sie jede Kostenart einzeln, Hinweise zu Positionen, Frist und Umlageschlüssel, die Heizungs-Tiefenanalyse mit Spartipps in Euro und die Vorlage zur Belegeinsicht. Mit PDF-Bericht.
Statistischer Zahlen- und Plausibilitätsvergleich – keine Rechtsberatung und keine Prüfung, ob Ihre Abrechnung rechtlich wirksam ist.
Der Abrechnungs-Check ist gerade nicht verfügbar. Bitte schauen Sie später wieder vorbei oder schreiben Sie uns an info@eb-klein-service.de.
Die Rolle entscheidet, welche Hinweise Sie bekommen: Mieter sehen Frist, Umlageschlüssel und Belegeinsicht, Eigentümer die Empfehlung mit Förderung.
PDF oder Foto (alle Seiten mit den Kostenpositionen und, falls vorhanden, dem Heizverbrauch). Die Datei wird per automatisch ausgelesen und nicht gespeichert – gespeichert werden nur die ausgelesenen Werte (ohne Namen und Adresse).
Keine Abrechnung zur Hand? Werte selbst eingeben
Bitte kurz prüfen und fehlende Werte ergänzen. Beträge = Ihr Anteil laut Abrechnung, nicht die Kosten des ganzen Hauses.
„Heizung und Warmwasser“ ist eine von 14 Kostenarten, aber mit Abstand die größte. Mit dem Verbrauch in kWh werten wir sie zusätzlich im Detail aus – Kennwert, Effizienzklasse und was Sie ohne Investition sparen. Ohne kWh-Angabe bleibt sie eine normale Kostenzeile.
Die Ampel haben Sie kostenlos. Welche Positionen auffallen und was Sie tun können:
Sofort online und als PDF. Statistischer Vergleich – keine Rechtsberatung. Für eine rechtliche Prüfung sind Mieterverein oder Rechtsanwalt die richtige Adresse.
Vergleichswerte: Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel für Deutschland, Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht 18.12.2025). Durchschnittswerte sagen nichts über die Richtigkeit im Einzelfall.
Mehr Hintergrund: Nebenkostenabrechnung prüfen: Fristen, Fehler, Rechte · Heizkostenabrechnung prüfen · Heizkosten senken ohne Sanierung · Fördermittelservice für Eigentümer
Jede Kostenart Ihrer Betriebskostenabrechnung – etwa Wasser, Müll, Grundsteuer, Hausreinigung oder Versicherung – umgerechnet auf Euro je Quadratmeter und Monat und verglichen mit dem Bundesdurchschnitt aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes. Die größte Kostenart, Heizung und Warmwasser, wird zusätzlich im Detail ausgewertet: Verbrauchskennwert, Effizienzklasse und Maßnahmen ohne Investition. Liegt ein Wert deutlich über dem Durchschnitt, empfehlen wir, die Belege anzufordern.
Nein. Der Check ist ein statistischer Zahlen- und Plausibilitätsvergleich mit allgemeinen Informationen. Ob Ihre Abrechnung rechtlich wirksam ist oder welche Ansprüche Sie haben, prüfen Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums soll sie Ihnen zugehen – entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum auf der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB). Einwendungen sieht das Gesetz bis zwölf Monate nach Zugang vor. Der Check rechnet das Datum aus Ihrer Abrechnung aus; welche Folgen eine Verspätung im Einzelfall hat, klären Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Ja. Mieter können die Rechnungen, Zahlungs- und Ablesebelege einsehen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Seit 2025 darf der Vermieter sie auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB). Eine Vorlage für die Anfrage ist in der vollständigen Auswertung enthalten.
Nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung gehören Verwaltungskosten sowie Kosten für Instandhaltung und Reparaturen nicht zu den Betriebskosten. Nutzungsentgelte für Kabelfernsehen dürfen seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr umgelegt werden. Was im Einzelfall gilt, hängt vom Mietvertrag ab.
Mindestens 50 und höchstens 70 % (§ 7 Heizkostenverordnung). In bestimmten älteren, mit Öl oder Gas beheizten Gebäuden sind 70 % vorgeschrieben. Der Check vergleicht den Verbrauchsanteil aus Ihrer Abrechnung mit diesem Rahmen.
Bei Erdgas, Heizöl und anderen CO₂-bepreisten Brennstoffen werden die CO₂-Kosten nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz zwischen Mieter und Vermieter geteilt – je schlechter das Gebäude, desto höher der Anteil des Vermieters (0 bis 95 %, zehn Stufen nach kg CO₂ je m² und Jahr). Steht die Aufteilung in Ihrer Abrechnung, vergleicht der Check sie mit der Stufentabelle.
Ihre letzte Betriebskostenabrechnung als PDF oder Foto – oder die Werte von Hand. Pflicht sind die Wohnfläche und mindestens eine Kostenart oder der Heizverbrauch in kWh. Eine reine Heizkostenabrechnung ist damit genauso auswertbar wie eine Abrechnung ohne Heizung; die Heizungsanalyse erscheint nur, wenn ein Verbrauch in kWh vorliegt.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr, Stand 20.10.2026 (BGB, Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung, CO₂-Kostenaufteilungsgesetz).
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