Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Einwendungen können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.
Bei den Heizkosten schreibt die Heizkostenverordnung eine überwiegend verbrauchsabhängige Verteilung vor. Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, dürfen Mieter ihren Anteil kürzen.
Der Abrechnungs-Check zeigt Ihnen zunächst kostenlos eine Ampel und bei Bedarf eine ausführliche Prüfung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Fristen für Zugang und Einwendungen
- Verteilschlüssel und Umlagefähigkeit
- Verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung
- Belegeinsicht verlangen
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?
Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Die Abrechnung selbst muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen.
Weiterlesen im Fachwissen
Stand: 28.10.2026 · Förderbedingungen und Fristen mit Quelle in den verlinkten Fachbeiträgen.
