Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre beruht, und den Bedarfsausweis, der aus der Bausubstanz berechnet wird. Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom Verhalten der Vorbewohner.
Kennwert und Effizienzklasse müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen. Ein hoher Kennwert ist ein Hinweis auf höhere Heizkosten – und auf eine höhere CO₂-Kostenbeteiligung des Vermieters.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vorlage spätestens bei der Besichtigung
- Verbrauchs- oder Bedarfsausweis unterscheiden
- Effizienzklasse und Kennwert vergleichen
- Gültigkeit: zehn Jahre
Häufige Fragen
Darf ich den Energieausweis verlangen?
Ja. Er muss Ihnen spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden.
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Stand: 28.10.2026 · Förderbedingungen und Fristen mit Quelle in den verlinkten Fachbeiträgen.
