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Sanierung und Technik · Energieausweis

Energieausweis – Pflicht, Arten und Kosten

Stand 2026-08-10 · 1 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Der Energieausweis ist Pflicht beim Verkauf oder Neuvermietung eines Gebäudes. Zwei Arten: Bedarfsausweis (auf Basis der Bausubstanz, für Gebäude bis 4 WE, Baujahr <1977 oder auf Wunsch), Verbrauchsausweis (auf Basis tatsächlichen Energieverbrauchs, für neuere Gebäude). Gültigkeit: 10 Jahre. Aussteller: Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG (z. B. entsprechend qualifizierte Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister oder Techniker); eine dena-Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Kosten: Bedarfsausweis 300–500 €, Verbrauchsausweis 100–200 €. Strafe bei Fehlen: bis zu 10.000 € Bußgeld.

Erforderlich bei Verkauf, Vermietung und in bestimmten Sanierungsfällen.

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Quelle: GEG/dena