Zum Inhalt springen
Recht und Pflichten · Gebäudeenergiegesetz

Kommunale Wärmeplanung: Was sie seit dem GModG noch bedeutet

Stand 2026-08-10 · 1 Min. Lesezeit · Fortgeschritten · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Seit dem 29. Juli 2026 löst die Wärmeplanung keine Pflichten mehr aus. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Kopplung zwischen kommunaler Wärmeplanung und Heizungsvorgaben aufgehoben.

Was sich geändert hat

Früher galt: Sobald Ihre Kommune ein Gebiet als klimaneutrales Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen hatte, griffen für Bestandsgebäude die Vorgaben des Heizungsgesetzes. Diese Verknüpfung ist entfallen.

Sie können Ihre Heizung heute unabhängig davon tauschen, was Ihre Gemeinde plant oder nicht plant.

Warum sie trotzdem wichtig bleibt

Das Wärmeplanungsgesetz gilt weiter. Kommunen sind weiterhin verpflichtet, Pläne vorzulegen:

  • Städte über 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2026
  • Kleinere Gemeinden: bis 30. Juni 2028

Der Plan ist jetzt eine Informationsquelle statt einer Rechtsgrundlage — und als solche wertvoll. Er zeigt, ob in Ihrer Straße mittelfristig ein Fernwärmenetz entsteht, ob ein Wasserstoffnetz geplant ist oder ob dezentrale Lösungen vorgesehen sind.

Was Sie damit anfangen

Wenn Ihre Kommune für Ihr Viertel ein Wärmenetz plant, ist eine neue Gasheizung heute womöglich eine teure Zwischenlösung: Sie zahlen die Anlage ab und schließen wenige Jahre später doch ans Netz an.

Umgekehrt: Steht in Ihrem Gebiet keine Netzlösung an, ist die Wärmepumpe meist die tragfähigste Option. Gefördert werden über die KfW-Heizungsförderung allerdings auch Biomasse, Solarthermie und Wärmenetzanschlüsse – fossile Heizungen dagegen nicht.

Wo Sie den Plan finden

Beim Bauamt oder Klimaschutzmanagement Ihrer Gemeinde, meist auch online. Fragen Sie gezielt nach der Gebietsausweisung für Ihre Adresse, nicht nur nach dem Gesamtplan.

Für Niederbayern

Pfarrkirchen und die umliegenden Gemeinden liegen unter der 100.000er-Schwelle, hier läuft die Frist bis Mitte 2028. In vielen Orten ist der Prozess angelaufen, aber noch nicht abgeschlossen — es lohnt sich, beim Landratsamt nach dem Stand zu fragen.

Wir prüfen, welche Heizlösung an Ihrem Standort langfristig trägt — mit Blick auf die Planung Ihrer Gemeinde.

Standort prüfen lassen →