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Recht und Pflichten · Gebäudemodernisierungsgesetz

Heizungsgesetz einfach erklärt: Was gilt jetzt wirklich?

Stand 2026-08-17 · 6 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren für so viel Verunsicherung gesorgt. Erst hieß es, ab 2024 dürfe man keine Gasheizung mehr einbauen. Dann wurde nachgebessert. Dann kam die Wärmeplanung. Und seit Juli 2026 heißt das Gesetz auch noch anders.

Die gute Nachricht: Es ist deutlich einfacher geworden. Dieser Text erklärt in normalem Deutsch, was heute gilt — ohne Paragrafen und ohne Fachbegriffe.

Zuerst: Sie müssen nichts tun

Wenn Ihre Heizung läuft, müssen Sie gar nichts unternehmen. Es gibt keine Frist, keinen Stichtag, keine Pflicht zum Austausch. Auch dann nicht, wenn Ihre Anlage 25 oder 30 Jahre alt ist.

Das war zwischenzeitlich anders geplant. Seit dem 29. Juli 2026 ist es vom Tisch.

Was alles weggefallen ist

Das neue Gesetz heißt Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Es hat das alte Heizungsgesetz ersetzt und dabei kräftig aufgeräumt. Weg sind:

  • Die Regel, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen müssen
  • Das Verbot, alte Heizkessel weiter zu betreiben
  • Die Pflicht, Heizungen nach 30 Jahren auszutauschen
  • Die Verknüpfung mit der Wärmeplanung Ihrer Gemeinde
  • Die Pflicht, sich vor dem Einbau einer Gasheizung beraten zu lassen

Sie dürfen also wieder frei wählen. Gasheizung, Ölheizung, Wärmepumpe, Pellets — alles ist erlaubt.

Der Haken: die Bio-Treppe

Eine Sache ist neu, und die sollten Sie kennen, bevor Sie sich für Gas oder Öl entscheiden.

Ab 2029 muss dem Gas und dem Heizöl ein wachsender Anteil klimaneutraler Brennstoffe beigemischt werden. Man nennt das die Bio-Treppe, weil der Anteil stufenweise steigt:

AbAnteil
202910 Prozent
203015 Prozent
203530 Prozent
2040mindestens 60 Prozent

Was heißt das für Sie? Die Bio-Treppe gilt nur für Gas- und Ölheizungen, die seit dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden. Verpflichtet ist dann der Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage. Klimaneutrale Brennstoffe sind teurer — wer heute eine neue fossile Heizung einbaut, muss diese Mehrkosten ab 2029 einplanen.

Wichtig: Ihre bestehende Heizung ist von der Bio-Treppe nicht betroffen. Unabhängig davon sollen die Firmen, die Gas und Öl verkaufen, über eine eigene Grüngasquote verpflichtet werden; deren Höhe ist noch nicht festgelegt.

Bedeutet das, ich soll jetzt doch tauschen?

Nicht automatisch. Es kommt darauf an:

Ihre Heizung ist jünger als 15 Jahre und läuft gut? Dann lassen Sie sie. Ein Austausch lohnt sich meist erst, wenn ohnehin eine größere Reparatur ansteht.

Ihre Heizung ist über 20 Jahre alt? Dann sollten Sie rechnen. Nicht wegen einer Pflicht, sondern weil sich der Wechsel oft schon wirtschaftlich trägt — durch Förderung und niedrigere Betriebskosten.

Ihre Heizung ist kaputt? Dann haben Sie freie Wahl. Auch eine neue Gasheizung ist erlaubt. Rechnen Sie aber die steigenden Brennstoffkosten mit ein, bevor Sie sich entscheiden.

Was der Staat dazugibt

Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder einen Fernwärmeanschluss gibt es Zuschüsse — bis zu 70 Prozent der Kosten, bei niedrigem Haushaltseinkommen sogar bis zu 80 Prozent. Das ist der eigentliche Grund, warum viele jetzt wechseln, nicht ein Gesetz.

Für Gas- und Ölheizungen gibt es keine Förderung. Das war schon vorher so und hat sich nicht geändert.

Was ab 2027 noch kommt

Zwei Dinge, die Sie im Hinterkopf behalten sollten:

Der Energieausweis ändert sich. Ab 2027 gelten neue Regeln für den Energieausweis. Für Wohngebäude bleibt die bekannte Skala von A+ bis H; eigene Klassen von A bis G kommen nur für Nichtwohngebäude. Ein heute ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig.

Für Neubauten wird es strenger. Ab 2030 müssen alle Neubauten ohne fossile Brennstoffe auskommen. Für Ihr bestehendes Haus ändert das nichts.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Sie müssen Ihre Heizung nicht austauschen. Sie dürfen frei wählen, womit Sie heizen. Aber Gas und Öl werden ab 2029 schrittweise teurer — das sollte in Ihre Rechnung einfließen.

Ob sich ein Wechsel bei Ihnen rechnet, hängt vom Gebäude ab. Der Heizungsfinder vergleicht neun Techniken mit Förderung und Betriebskosten — die ersten drei Ergebnisse kostenlos.

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