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Recht und Pflichten · Gebäudemodernisierungsgesetz

Die 65-Prozent-Regel: seit 29.07.2026 abgeschafft — was stattdessen gilt

Stand 2026-08-30 · 3 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Kurz vorweg: Die 65-Prozent-Regel gibt es nicht mehr. Sie stand in den §§ 71 bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes und ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29. Juli 2026 ersatzlos entfallen.

Weil die Regel drei Jahre lang die Debatte bestimmt hat, wird sie weiter gesucht. Deshalb hier, was sie verlangt hat — und was heute an ihrer Stelle steht.

Was die Regel verlangt hat

Seit dem 1. Januar 2024 musste jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten galt das sofort. Im Bestand war die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt — mit Fristen bis Mitte 2026 für Großstädte und Mitte 2028 für kleinere Gemeinden.

Als Erfüllungsoptionen zählten unter anderem Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Stromdirektheizung, Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen-Hybrid und die Gasheizung mit entsprechendem Anteil an Biomethan oder Wasserstoff.

Was seit dem 29. Juli 2026 gilt

Entfallen sind mit der 65-Prozent-Pflicht auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung, das Betriebsverbot für alte Heizkessel samt der 30-Jahre-Regel und das gesetzliche Enddatum 2044 für fossile Heizungen.

An die Stelle der starren Quote tritt die Bio-Treppe. Wer seit dem 29. Juli 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe einsetzen. Bestehende Heizungen sind davon nicht erfasst:

AbMindestanteil klimaneutraler Brennstoffe
202910 Prozent
203015 Prozent
203530 Prozent
204060 Prozent

Gesteuert wird also nicht mehr über ein Verbot, sondern über Preis und Beimischungsquote.

Der wichtigste Punkt für Ihre Entscheidung

Ordnungsrecht und Förderrecht sind zwei verschiedene Dinge — und nur eines davon hat sich geändert.

Sie dürfen seit dem 29. Juli 2026 wieder frei wählen, welche Heizung Sie einbauen. Gefördert werden aber weiterhin nur bestimmte Wärmeerzeuger. Wer eine reine Gas- oder Ölheizung einbaut, bekommt dafür keinen Zuschuss aus der BEG. Die Wahlfreiheit ist zurück, das Geld folgt ihr nicht.

Dazu kommt die Rechnung über die Laufzeit: Eine Heizung, die Sie heute einbauen, läuft rund 20 Jahre. In dieser Zeit steigt der CO₂-Preis, und ab 2029 verteuert die Bio-Treppe fossile Brennstoffe zusätzlich.

Wenn Sie nach der alten Regel geplant haben

Eine Planung aus 2025 oder 2026 bleibt gültig, eine Nachrüstpflicht entsteht nicht. Ein zweiter Blick lohnt sich trotzdem: Die Fördersätze haben sich zum 21. Juli 2026 geändert, und ohne die Bindung an die kommunale Wärmeplanung sind womöglich Lösungen möglich, die vorher ausschieden.

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