Zum Inhalt springen
Recht und Pflichten · Gebäudemodernisierungsgesetz

Nullemissionsgebäude: Der neue Neubaustandard ab 2028 und 2030

Stand 2026-08-10 · 1 Min. Lesezeit · Fortgeschritten · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das GModG führt den Nullemissionsstandard ein — gestaffelt nach Gebäudeart.

Die Stufen

AbFür wen
1. Januar 2028Neubauten der öffentlichen Hand
1. Januar 2030alle Neubauten

Was ein Nullemissionsgebäude ist

Ein Gebäude, das im Betrieb keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht. Der verbleibende Energiebedarf wird vor Ort oder aus dem Netz durch erneuerbare Energie gedeckt.

Lebenszyklus-Bilanz

Ab 2028 kommt für Neubauten eine Treibhausgasbilanz über den Lebenszyklus hinzu (LCA). Bewertet wird dann nicht mehr nur der Betrieb, sondern auch, was Herstellung, Transport und späterer Rückbau der Baustoffe verursachen.

Das verändert die Materialwahl spürbar: Holz, Recyclingbeton und mineralische Dämmstoffe mit niedrigem Herstellungsaufwand gewinnen gegenüber energieintensiven Baustoffen.

Solar- und Ladeinfrastruktur

Ab 2027 greifen Pflichten zur Solarnutzung auf Neubauten sowie erweiterte Vorgaben für Ladeinfrastruktur — letztere über das geänderte Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz.

Für Bestandseigentümer

Diese Regeln betreffen Neubauten. Für Ihr Bestandsgebäude ändert sich dadurch unmittelbar nichts. Mittelbar schon: Der Neubaustandard setzt den Maßstab, an dem sich der Markt orientiert — und damit auch der Wert unsanierter Bestandsimmobilien.

Auch ohne Pflicht bestimmt der energetische Zustand den Wert Ihrer Immobilie. Der Sanierungsfahrplan zeigt, wo Sie stehen.

Sanierungsfahrplan starten →