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Recht und Pflichten · Gebäudemodernisierungsgesetz

Nichtwohngebäude: Sanierungspflicht bis 2030 und 2033

Stand 2026-08-10 · 1 Min. Lesezeit · Fortgeschritten · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information zu Nichtwohngebäuden. Die Energieberatung Klein Service GmbH bietet derzeit keine Energieberatung für Nichtwohngebäude an. Unser Beratungsangebot konzentriert sich auf Wohngebäude.

Für Nichtwohngebäude bringt das GModG ab 1. Januar 2027 verbindliche Mindestanforderungen — die sogenannten MEPS (Minimum Energy Performance Standards).

Worum es geht

Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt, dass die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude schrittweise saniert werden. Das GModG setzt das um.

  • Bis 2030: Sanierung der schlechtesten 16 Prozent des Bestands
  • Bis 2033: Sanierung der schlechtesten 26 Prozent

Maßgeblich ist die Einordnung im nationalen Vergleich, nicht ein absoluter Kennwert.

Wer betroffen ist

Eigentümer von Bürogebäuden, Handelsimmobilien, Hallen, Praxen, Hotels und ähnlichen Objekten. Wohngebäude fallen nicht darunter.

Was Sie jetzt tun sollten

Der erste Schritt ist zu wissen, wo Ihr Gebäude im Vergleich steht. Dafür gibt es die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) mit BAFA-Zuschuss:

ModulZuschuss
Energieaudit DIN EN 16247max. 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € netto
Beratung DIN V 18599850 bis 4.000 € nach Fläche
Contracting-Orientierung3.500 bzw. 5.000 €

Gefördert werden 50 Prozent des Honorars.

Warum früh handeln lohnt

Wenn ab 2030 ein großer Teil des Bestands gleichzeitig saniert werden muss, treffen Sie auf ausgelastete Handwerksbetriebe und steigende Preise. Wer die Bestandsaufnahme jetzt macht, kann in Ruhe planen und die Maßnahmen zeitlich verteilen.

Für Nichtwohngebäude gibt es bis 4.000 € Zuschuss für die Beratung. Wir prüfen, was für Ihr Objekt infrage kommt.

Beratung anfragen →