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Für Vermieter & Hausverwaltungen

Energieausweis: Pflichten bei Vermietung und Verkauf

Bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Welche Art Sie brauchen, hängt vom Gebäude ab.

Fassade eines Mehrfamilienhauses

Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Kennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige.

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die den Wärmeschutz von 1977 nicht erreichen, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In anderen Fällen haben Sie die Wahl.

Energieausweise über die Energieberatung Klein Service GmbH sind in Vorbereitung. Bis dahin erhalten Sie hier die Orientierung und über die Kontaktanfrage eine passende Lösung für Ihre Objekte.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Pflicht bei Vermietung, Verpachtung, Verkauf
  • Vorlage spätestens bei Besichtigung
  • Pflichtangaben in der Anzeige
  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis je nach Gebäude

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung.

Weiterlesen im Fachwissen

Stand: 28.10.2026 · Förderbedingungen und Fristen mit Quelle in den verlinkten Fachbeiträgen.