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Recht und Pflichten · Gebäudemodernisierungsgesetz

GEG 2024: Was davon heute noch gilt — und was nicht mehr

Stand 2026-08-30 · 3 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Das GEG 2024 ist nicht mehr der aktuelle Stand. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Wer noch mit Merkblättern von 2024 arbeitet, plant an geltendem Recht vorbei.

Das Gebäudeenergiegesetz wurde dabei nicht abgeschafft, sondern umbenannt und neu geordnet. Vieles gilt inhaltlich weiter — nur nicht das, was 2024 für die Schlagzeilen gesorgt hat.

Was 2024 neu war — und heute weg ist

Regel aus dem GEG 2024Status heute
65 Prozent erneuerbare Energien bei neuen Heizungenentfallen
Kopplung des Heizungstauschs an die kommunale Wärmeplanungentfallen
Beratungspflicht vor Einbau einer fossilen Heizungentfallen
Betriebsverbot für Heizkessel, 30-Jahre-Regelentfallen
Enddatum 31.12.2044 für fossile Heizungenentfallen

An die Stelle der 65-Prozent-Quote tritt die Bio-Treppe: ein steigender Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe ab 2029, beginnend bei 10 Prozent und bis 2040 auf 60 Prozent ansteigend.

Was aus dem GEG unverändert weitergilt

  • Energieausweis bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung
  • Dämmpflicht für die oberste Geschossdecke beziehungsweise das darüberliegende Dach
  • Dämmung zugänglicher Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
  • Nachrüstpflichten beim Eigentümerwechsel, mit den bekannten Übergangsfristen
  • Bestandsschutz: Eine funktionierende Heizung müssen Sie nicht austauschen
  • Anforderungen an Bauteile bei Sanierung, wenn mehr als zehn Prozent einer Bauteilfläche geändert werden

Verschoben haben sich vor allem die Paragrafennummern. Wenn Sie eine Fundstelle zitieren, prüfen Sie sie gegen die aktuelle Fassung — alte Verweise auf § 71 GEG laufen ins Leere.

Was zusätzlich kommt

Das GModG bringt Stufen, die 2024 noch nicht im Gesetz standen: ab 1. Januar 2027 der neue Energieausweis mit der Skala A bis G, Solarpflicht und Effizienzvorgaben für Nichtwohngebäude; ab 2028 der Nullemissionsstandard für öffentliche Neubauten, ab 2030 für alle Neubauten.

Was Sie tun sollten

Prüfen Sie, ob eine Planung aus 2024 oder 2025 noch zu Ihren Zielen passt. Rechtlich sind Sie freier als damals, wirtschaftlich hat sich die Lage aber ebenfalls verschoben — die Fördersätze haben sich zum 21. Juli 2026 geändert.

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