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Recht und Pflichten · Gebäudemodernisierungsgesetz

GModG erklärt: Das Gebäudemodernisierungsgesetz und was es für Sie ändert

Stand 2026-08-31 · 6 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz — kurz GModG. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, das über Jahre als „Heizungsgesetz" für Verunsicherung gesorgt hat. Der Bundestag hat es am 10.07.2026 mit 322 zu 272 Stimmen beschlossen, der Bundesrat hat es passieren lassen.

Was das praktisch heißt: Die bekannteste Regel ist weg — und an ihre Stelle tritt etwas, das Sie später mehr kosten kann.

Die 65-Prozent-Regel ist Geschichte

Bisher galt: Jede neu eingebaute Heizung musste zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese Vorgabe entfällt ersatzlos.

Sie dürfen also wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen, ohne eine Erfüllungsoption nachzuweisen, ohne kommunale Wärmeplanung abzuwarten, ohne Übergangsfristen.

Das klingt nach Entwarnung. Ist es aber nur auf den ersten Blick.

An ihre Stelle tritt die Bio-Treppe

Statt einer Anforderung an das Gerät gibt es jetzt eine Anforderung an den Brennstoff. Der Anteil erneuerbarer Energie im Gas oder Öl steigt stufenweise:

aberneuerbarer Anteil
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %
2045klimaneutral

Die Pflicht trifft nicht Ihr Heizgerät, sondern den Brennstoff, den Sie kaufen. Und erneuerbare Brennstoffe sind teurer als fossile. Was Sie beim Einbau sparen, zahlen Sie über die Betriebsjahre nach — nur eben nicht auf einen Schlag, sondern verteilt und schwer sichtbar.

Was das für eine heute eingebaute Gasheizung bedeutet, steht im Artikel „Die Bio-Treppe: Was Gas- und Ölheizungen ab 2029 kostet".

Was sonst neu ist

Lebenszyklus-Bilanz ab 2028. Für Neubauten werden künftig die Treibhausgase über den gesamten Lebenszyklus bilanziert — also auch die, die in Herstellung und Transport der Baustoffe stecken, nicht nur der spätere Betrieb.

Nullemissionsstandard. Öffentliche Neubauten ab 2028, alle Neubauten ab 2030.

Solar- und Ladeinfrastrukturpflichten werden ausgeweitet. Die Einzelheiten hängen von Gebäudeart und Bundesland ab.

Die Grüngas-Quote ist noch offen. Sie soll bis zum 01.12.2026 geregelt werden. Bis dahin steht nicht abschließend fest, wie die Bio-Treppe im Detail durchgesetzt und nachgewiesen wird. Wer Ihnen dazu heute exakte Preise nennt, rechnet mit Annahmen.

Was nicht gekommen ist

Die Branche hatte auf eine Pflichtberatung vor dem Einbau einer fossilen Heizung gehofft — dass also niemand mehr eine Gasheizung einbauen lässt, ohne vorher die Alternativen und Folgekosten gesehen zu haben.

Diese Pflicht steht nicht im Gesetz.

Für Sie als Eigentümer heißt das: Niemand hält Sie auf. Die Entscheidung, ob eine fossile Heizung über zwanzig Jahre die günstigere ist, müssen Sie selbst treffen — mit Zahlen, die Ihnen niemand vorlegen muss.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Keine Panik, kein Aktionismus. Eine funktionierende Heizung müssen Sie nicht austauschen. Es gibt keine Austauschpflicht aus dem GModG.
  2. Bei einer anstehenden Erneuerung: über die Nutzungsdauer rechnen, nicht über den Anschaffungspreis. Eine Heizung, die Sie 2026 einbauen, läuft bis weit in die 2040er — also mitten in die oberen Stufen der Bio-Treppe.
  3. Förderung prüfen, bevor Sie beauftragen. Die Wärmepumpen-Förderung ist unabhängig vom GModG weiter da. Und es gilt unverändert: erst der Antrag, dann der Auftrag.
  4. Bei Neubau oder größerer Sanierung die Anforderungen ab 2028 und 2030 mitdenken. Was heute knapp die Vorgaben erfüllt, ist in fünf Jahren womöglich schwer verkäuflich.

Hinweis

Der Text gibt den Stand vom 29.07.2026 wieder. Die Grüngas-Quote und die Nachweisführung zur Bio-Treppe sind noch nicht abschließend geregelt — wir aktualisieren, sobald belastbare Regelungen vorliegen.

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Fördermittelservice — was wir übernehmen und was es kostet.

Wo Ihr Gebäude energetisch steht, zeigt der Energiebericht Pro.