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Förderung · BEG Einzelmaßnahmen

Wie läuft eine BEG-Förderung terminlich ab?

Stand 2026-08-24 · 5 Min. Lesezeit · Einsteiger · Geprüft von Alexander Klein, Energieeffizienz-Experte (dena)

Die häufigste Frage vor einer Sanierung ist nicht wie viel, sondern wann was. Denn bei der BEG entscheidet die Reihenfolge über den Zuschuss: Wer zu früh beauftragt, verliert die Förderung vollständig — nachträglich lässt sich das nicht heilen.

Die eine Regel, die alles bestimmt

Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt.

Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags — also die Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb, nicht der Baubeginn. Wer den Auftrag ohne Förderbedingung unterschreibt und danach den Antrag stellt, bekommt nichts.

Pflicht, nicht Ausnahme: Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag vorliegen, der unter aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage steht und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt. Aufschiebend heißt: Der Vertrag wird erst mit der Zusage wirksam. Ein solcher Vertrag gilt nicht als Vorhabenbeginn und sichert den Betrieb, ohne die Förderung zu gefährden. Die Formulierung gehört in den Vertrag, bevor beide Seiten unterschreiben.

Planungsleistungen, Beratung und die Erstellung des Sanierungsfahrplans zählen nicht als Vorhabenbeginn. Ein Energieberater darf also vorher tätig werden.

Der Ablauf in fünf Schritten

1. Energieeffizienz-Experte einbinden

Für Gebäudehülle und Anlagentechnik erstellt ein in der Expertenliste geführter Energieeffizienz-Experte die Technische Projektbeschreibung (TPB); bei der Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus kann das auch das Fachunternehmen. Ohne TPB ist kein BAFA-Antrag möglich. Beim Heizungstausch über die KfW heißt das Dokument Bestätigung zum Antrag (BzA); es erstellt ein Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen.

Rechnen Sie hier mit Vorlauf: Der Experte braucht Angaben zum Gebäude, oft eine Begehung, und die Bestätigung wird über ein Portal erzeugt.

2. Vertrag schließen — mit Förderbedingung

Für die Antragstellung reicht ein Angebot nicht: Es muss ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, aus dem die förderfähigen Kosten hervorgehen. Lassen Sie den Betrieb die aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage und das voraussichtliche Umsetzungsdatum aufnehmen. Damit ist der Preis gesichert, der Vertrag aber erst mit der Zusage wirksam (aufschiebend) bzw. er entfällt bei Ablehnung (auflösend).

3. Antrag stellen

Der Antrag läuft über das Portal der zuständigen Stelle — BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, KfW für den Heizungstausch. Eingereicht werden TPB-ID (BAFA) bzw. BzA-ID (KfW), die Angaben aus dem bedingten Vertrag und zum Antragsteller; bei der KfW wird der Vertrag hochgeladen.

4. Auf den Bescheid warten

Erst mit dem Zuwendungsbescheid steht fest, dass und in welcher Höhe gefördert wird. Mit den Arbeiten sollte erst nach dem Bescheid begonnen werden; ein früherer Start erfolgt auf eigenes Risiko.

Mit dem Bescheid beginnt der Bewilligungszeitraum. Für Einzelmaßnahmen bei der BAFA beträgt er 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids — diese Dauer gilt seit dem 01.01.2024. Den Verwendungsnachweis reichen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vorhabens ein, spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (also höchstens 42 Monate nach dem Bescheid).

Beim Heizungstausch über die KfW gelten teils kürzere Fristen. Maßgeblich ist immer die Angabe in Ihrem Bescheid — prüfen Sie sie gleich nach Erhalt und tragen Sie sich das Datum ein.

Zur Verlängerung gibt es widersprüchliche Angaben. Nach der älteren Fassung war eine Verlängerung um bis zu 24 Monate möglich, wenn die Verzögerung nicht vom Antragsteller zu vertreten war. Mit der Verlängerung auf 36 Monate berichten mehrere Fachquellen, dass eine weitere Fristverlängerung entfallen ist. Verlassen Sie sich nicht darauf: Planen Sie so, dass die Maßnahme innerhalb der Frist fertig wird, und fragen Sie im Zweifel bei der Förderstelle nach, bevor die Frist läuft.

5. Umsetzen und nachweisen

Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis ein: Rechnungen, die Fachunternehmererklärung und die technische Bestätigung des Energieeffizienz-Experten nach Durchführung. Erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Die drei häufigsten Fehler

Auftrag ohne Förderbedingung vor dem Antrag. Der teuerste Fehler und der häufigste. Auch eine mündliche Zusage oder eine Anzahlung kann als Vorhabenbeginn gewertet werden.

Bewilligungszeitraum verstreichen lassen. Wer die Frist übersieht und den Nachweis zu spät einreicht, verliert den Anspruch. Eine Verlängerung ist möglich — aber nur, solange die Frist noch läuft.

Abweichung von der Antragslage. Wird statt der beantragten Maßnahme etwas anderes eingebaut oder weicht der Betrag erheblich ab, kann der Zuschuss gekürzt werden. Änderungen gehören vorher abgestimmt.

Wie lange dauert das insgesamt?

Die Prüfung selbst geht oft schneller als erwartet — für die KfW werden rund 10 Werktage genannt. Verlässlich zusagen lässt sich das aber nicht: Die Bearbeitungsdauer schwankt mit der Auslastung, und vor Richtlinienänderungen steigt die Antragsflut regelmäßig an.

Der eigentliche Zeitfresser liegt davor: Termin beim Energieberater, Begehung, Angebot vom Handwerksbetrieb. Rechnen Sie dafür mehrere Wochen und stimmen Sie den Ausführungstermin darauf ab, statt umgekehrt.

Wer im Herbst sanieren will, sollte den Antrag deshalb im Sommer vorbereiten, nicht im September.

Was wir übernehmen

Wir prüfen Ihr Vorhaben und bereiten den Antrag mit Ihnen vor. Die Technische Projektbeschreibung (BAFA) bzw. die Bestätigung zum Antrag (KfW) erstellt die Energieberatung Klein GmbH durch den Energieeffizienz-Experten Alexander Klein (dena-Expertenliste EB813173, BAFA-Beraternummer 239686); BAFA-Anträge und den Verwendungsnachweis übernimmt sie als Ihre Bevollmächtigte. KfW-Anträge stellen Sie selbst.

Die Servicegebühr wird erst fällig, wenn Ihr Förderbescheid vorliegt. Wird der Antrag abgelehnt, entstehen Ihnen keine Kosten.

Wir prüfen Ihr Vorhaben und bereiten den Antrag mit Ihnen vor. Den BAFA-Antrag stellt die Energieberatung Klein GmbH als Ihre Bevollmächtigte; den KfW-Heizungsantrag stellen Sie selbst. Wir begleiten Sie bis zum Bescheid.

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Fördermittelservice — was wir übernehmen und was es kostet.

Quelle: BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026; BAFA-Merkblatt zur Antragstellung; BAFA-Informationsveranstaltung für Energieeffizienz-Experten; KfW-Angaben zur Bearbeitungsdauer. Fristangaben zum Bewilligungszeitraum vor Kundenaussage am aktuellen Zuwendungsbescheid prüfen.